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   VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 228/10   

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https://dejure.org/2010,25629
VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 228/10 (https://dejure.org/2010,25629)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24.08.2010 - 3 K 228/10 (https://dejure.org/2010,25629)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24. August 2010 - 3 K 228/10 (https://dejure.org/2010,25629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • lda.brandenburg.de PDF

    Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Veröffentlichung von Informationen

  • fragdenstaat.de

    Drittbetroffenheit - Interessenabwägung - Personenbezogene Daten - Veröffentlichung von Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Veröffentlichung von Informationen, Interessenabwägung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 3 A 270/10

    Veröffentlichung im Internet nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24.8.2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 228/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes bejahte mit Urteil vom 24.08.2010 (3 K 228/10 - juris) die Frage, ob Hygieneverstöße gemäß § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz im Internet veröffentlicht werden durften, in einem Fall, in dem - unter anderem - Backwaren auf beschädigten Holzbrettern lagerten, Wände eines Zubereitungsraums mit einem nicht abwaschbaren Anstrich versehen waren, ein Insektengitter an Fenstern fehlte, der Deckenanstrich im Vorraum zur Backstube blätterte, Ablageflächen Lackschäden hatten, Schubladen einer Anrichte unsauber waren, ebenso Boden und Wände in einem Raum, durch welchen offene Backwaren transportiert wurden, Decke, Wände und Fliesenfugen verschmutzt und verschimmelt waren und offene Kabelschächte mit Gespinsten und Staub verunreinigt.
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