Rechtsprechung
VG Saarlouis, 25.02.2016 - 1 K 558/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.02.2016 - 1 K 558/15
- OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767
Widerruf der Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; …
Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 1 K 558/15
In einem Verwaltungsverfahren, das - wie hier - den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Fehlens der erforderlichen persönlichen Eignung zum Gegenstand hat, ist es daher zulässig, auch möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnene Ergebnisse von Blutprobenuntersuchungen zu verwerten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.2.2010 - 21 CS 09.2767 -, m.w.N.; juris).
- OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16
Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Eignungsmängeln - hier: Alkoholproblem
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Februar 2016 - 1 K 558/15 - wird zurückgewiesen.Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25.2.2016 - 1 K 558/15 -, mit dem seine Klage auf Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 4.11.2014 und des Widerspruchsbescheids vom 19.3.2015 abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.
- VG Göttingen, 22.07.2020 - 1 A 458/18
Anordnung; persönliche Eignung; Gutachten; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Dies genügt aber nicht (a. A. VG Saarlouis, Urt. v. 25.02.2016 - 1 K 558/15 -, BeckRS 2016, 43388). - VG Ansbach, 22.07.2016 - AN 14 K 16.00416
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach Trunkenheitsfahrt
Im Gegensatz dazu sieht die Nummer 6.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012 ausdrücklich als Beispiel für Bedenken gegen die persönliche Eignung des Betroffenen die amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 6 Promille oder wiederholt auch von weniger als 1, 6 Promille im Zusammenhang mit einer Verhaltensauffälligkeit vor (vgl. hierzu aktuell BayVGH, Beschluss vom 29.04.2016 - 21 CS 16.169; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.02.2016 - 1 K 558/15; sowie VG Würzburg, Beschluss vom 10.09.2013 - W 5 S 13.846; VG Aachen, Beschluss vom 17.12.2012 - 6 L 263/12, VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2012 - 22 L 1486/12 - alle in juris).