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   VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15   

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VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15 (https://dejure.org/2016,5527)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.02.2016 - 6 L 2026/15 (https://dejure.org/2016,5527)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 6 L 2026/15 (https://dejure.org/2016,5527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    § 28 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 39 Nr 5 AufenthV, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 1 AufenthG 2004 vom 1. Januar 2016, § 54 Abs 2 Nr 9 AufenthG 2004 vom 1. Januar 2016
    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer ehebedingten Aufenthaltserlaubnis nach der Neukonzeption des Ausweisungsrechts zum 1. Januar 2016 trotz unerlaubter Einreise; Zumutbarkeit der Nachholbarkeit des Visumverfahrens bei mehr als ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Saarlouis, 22.04.2015 - 6 L 277/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Sicherung des

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Die Durchführung des Visumverfahrens verhindert ein Zusammenleben im Bundesgebiet nämlich regelmäßig nur für einen überschaubaren Zeitraum (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.01.2015, 6 L 1984/15, und 22.04.2015, 6 L 277/15, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 10.05.2008, 2 BvR 588/08, InfAuslR 2008, 347, und vom 04.12.2007, 2 BvR 2341/06, InfAuslR 2008, 239; BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, 1 C 17.09, NVwZ 2011, 495; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2015, 2 B 100/15).

    Auch nach der Rechtsprechung der Kammer wäre eine längerfristige oder gar dauerhafte Trennung des Antragstellers von seiner Kernfamilie mit dem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Schutz von Ehe und Familie nicht mehr vereinbar (Beschluss der Kammer vom 22.04.2015, 6 L 277/15; ebenso Beschluss der Kammer vom 15.01.2015, 6 L 1040/15, für den Fall, dass jede prognostische Einschätzung für die Dauer des Visumverfahrens vom Heimatland aus fehlt).

    Für das sich damit nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG möglicherweise eröffnende Ermessen des Antragsgegners wird sodann ggf. zu berücksichtigen sein, dass dieses Ermessen wiederum - aufgrund der Normstruktur und bei Vorliegen des Tatbestands des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG - im Regelfall dahingehend reduziert sein dürfte, dass auf die Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zu verzichten ist; vor dem Hintergrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wird nämlich kaum zu begründen sein, dass dem Betroffenen etwas, das ihm explizit unzumutbar ist, noch abverlangt werden kann (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.04.2015, 6 L 277/15; vgl. auch Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 5 Rz. 139 f., m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15

    Einzelfälle des möglichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Entscheidung ist hinsichtlich des Anordnungsanspruchs (ebenso wie hinsichtlich des Anordnungsgrundes) die sich im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts darbietende Sach- und Rechtslage (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 123 Rz. 27, m.w.N.; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 24.11.2015, 6 L 429/15, m.w.N.).

    Ein Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wird vom Antragsgegner nicht geltend gemacht und kann seitens des Gerichts nach Aktenlage nicht festgestellt werden, zumal es sich insoweit um eine Ermessensvorschrift handelt (vgl. dazu auch Beschluss der Kammer vom 24.11.2015, 6 L 429/15).

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 B 100.15

    Revisionszulassung; Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Vielmehr steht es lediglich in atypischen Fällen im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einen gesicherten Lebensunterhalt voraussetzt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2015, 2 B 100/15).

    Die Durchführung des Visumverfahrens verhindert ein Zusammenleben im Bundesgebiet nämlich regelmäßig nur für einen überschaubaren Zeitraum (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.01.2015, 6 L 1984/15, und 22.04.2015, 6 L 277/15, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 10.05.2008, 2 BvR 588/08, InfAuslR 2008, 347, und vom 04.12.2007, 2 BvR 2341/06, InfAuslR 2008, 239; BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, 1 C 17.09, NVwZ 2011, 495; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2015, 2 B 100/15).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Immerhin wird dabei allerdings zu bedenken sein, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschluss vom 03.06.2015, 2 B 60/15) und unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu deutschen Ehegatten (Urteil vom 04.09.2012, 10 C 12/12, BVerwGE 144, 141) jedenfalls bei einem Ehepaar ohne kleine Kinder eine Jahresfrist in Erwägung zu ziehen ist, also auch ohne Vorliegen besonderer familiärer Umstände wohl eine Gesamtdauer des Visumverfahrens von mehr als einem Jahr als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG anzusehen wäre (vgl. aber auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2014, 1 C 15/14, juris, Rz. 17, wonach eine zur Nachholung des Visumverfahrens erforderliche - sich allerdings fallbezogen aus einer hierfür notwendigen Nachleistung des Wehrdienstes im Heimatland ergebende - Trennung der Eheleute von 15 Monaten nicht als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG angesehen wurde).
  • VG Saarlouis, 30.09.2015 - 6 L 1040/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen obdachlosenpolizeiliche Umsetzungsverfügung

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Auch nach der Rechtsprechung der Kammer wäre eine längerfristige oder gar dauerhafte Trennung des Antragstellers von seiner Kernfamilie mit dem nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Schutz von Ehe und Familie nicht mehr vereinbar (Beschluss der Kammer vom 22.04.2015, 6 L 277/15; ebenso Beschluss der Kammer vom 15.01.2015, 6 L 1040/15, für den Fall, dass jede prognostische Einschätzung für die Dauer des Visumverfahrens vom Heimatland aus fehlt).
  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15

    Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Immerhin wird dabei allerdings zu bedenken sein, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschluss vom 03.06.2015, 2 B 60/15) und unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu deutschen Ehegatten (Urteil vom 04.09.2012, 10 C 12/12, BVerwGE 144, 141) jedenfalls bei einem Ehepaar ohne kleine Kinder eine Jahresfrist in Erwägung zu ziehen ist, also auch ohne Vorliegen besonderer familiärer Umstände wohl eine Gesamtdauer des Visumverfahrens von mehr als einem Jahr als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG anzusehen wäre (vgl. aber auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2014, 1 C 15/14, juris, Rz. 17, wonach eine zur Nachholung des Visumverfahrens erforderliche - sich allerdings fallbezogen aus einer hierfür notwendigen Nachleistung des Wehrdienstes im Heimatland ergebende - Trennung der Eheleute von 15 Monaten nicht als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG angesehen wurde).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 57.16

    Beweiskraft eines "OK-Vermerks" im Fax-Sendebericht; Revisionszulassung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Rechtsmittel-AZ: 2 B 57/16.
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Dabei handelt es sich nach der zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F. ergangenen und wohl insoweit auf § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG n.F. übertragbaren obergerichtlichen Rechtsprechung im Regelfall um einen nicht nur geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften (vgl. nur Beschluss der Kammer vom 02.10.2014, 6 L 1166/14, juris, Rz. 10; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2006, 3 BS 130/06, juris, Rz. 5, m.w.N.); hinzu kommt, dass eine vorsätzliche Straftat grundsätzlich nicht geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998, 1 C 17/97, juris, Rz. 23).
  • OVG Sachsen, 17.08.2006 - 3 BS 130/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Dabei handelt es sich nach der zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F. ergangenen und wohl insoweit auf § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG n.F. übertragbaren obergerichtlichen Rechtsprechung im Regelfall um einen nicht nur geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften (vgl. nur Beschluss der Kammer vom 02.10.2014, 6 L 1166/14, juris, Rz. 10; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2006, 3 BS 130/06, juris, Rz. 5, m.w.N.); hinzu kommt, dass eine vorsätzliche Straftat grundsätzlich nicht geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998, 1 C 17/97, juris, Rz. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
    Nach der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Neukonzeption des Ausweisungsrechts (Art. 9 i.V.m. Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015, BGBl. I 2015, 1386 ff.; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016, 11 S 889/15, juris, Rz. 49, 141 ff.; vgl. auch Huber, NVwZ 2015, 1178, 1180 f.) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt, § 53 Abs. 1 AufenthG.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

  • VG Oldenburg, 11.01.2016 - 11 A 892/15

    Abwägung; Anfechtungsklage; Ausweisung; Befristung der Ausweisung; elektronische

  • VG Saarlouis, 02.10.2014 - 6 L 1166/14

    Aufenthaltstitel für einen Inhaber einer italienischen Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • VGH Bayern, 11.01.2016 - 10 C 15.724

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung familiärer Bindungen

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

  • VG Freiburg, 13.05.2016 - 4 K 1497/15

    Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Abs. 1 AufenthG 2004 für minderjähriges Kind aus

    76 Bei ihrer Ermessensentscheidung wird die Beklagte zu berücksichtigen haben, dass, nachdem die legitimen Interessen der Klägerin am Verbleib im Bundesgebiet das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Visumsverfahrens überwiegen, kaum ermessensfehlerfrei zu begründen sein dürfte, warum der Klägerin etwas, das ihr explizit unzumutbar ist, dennoch abverlangt werden können sollte (vgl. zu diesem Aspekt auch VG Saarland, Beschluss vom 25.06.2016 - 6 L 2026/15 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 23.05.2013 - 8 L 471/12 -, juris; GK-AufenthG, Stand 2015, § 5 Rn. 145, m.w.N.; vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015 - 11 K 5751/14 -, juris, und Bayer. VGH, Beschlüsse vom 27.02.2014 - 10 CS 13.2346 -, juris, und vom 22.08.2007 - 24 CS 07.1495 -, juris [jew. Ermessensreduzierung auf Null im dort zu entscheidenden Einzelfall]; a.A. [Entscheidung im Ermessenswege, allerdings ohne Anhaltspunkte zu nennen, worin diese Ermessenserwägungen bestehen könnten] Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl., § 5 Rn. 139).
  • VG Karlsruhe, 06.03.2018 - 1 K 2902/16

    Unerlaubte Einreise; Schengenraum; Einholung eines nationalen Visums für den

    Diese Bewertung erscheint auch deshalb gerechtfertigt, weil die Klägerin immerhin ein Visumsverfahren von der Türkei aus für Italien durchgeführt hat (vgl. allgemein VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 6 L 2026/15 -, juris Rn. 13) und im Besitz eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt in Italien war.
  • VG Saarlouis, 04.01.2017 - 6 L 2556/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Untersagung von

    statt vieler VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 6 L 2026/15 -.
  • VG Göttingen, 22.06.2016 - 1 B 123/16

    Abwägung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; Erteilungsvoraussetzung;

    Nicht erforderlich ist, ob die Ausländerbehörde gegenüber dem Ausländer im konkreten Fall nach Abwägung des Ausweisungs- und Bleibeinteresses rechtmäßig eine Ausweisungsverfügung erlassen könnte (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 17.12.2015 - 4 Bf 137/13 -, Rn. 42-44; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.03.2016 - 10 ZB 14.2634 -, Rn. 6; jeweils juris und mit weiteren Nachweisen; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 5 AufenthG Rn. 47; krit.: Bender/Leuschner, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 5 AufenthG Rn. 17; s.a. VG Saarland, Beschluss vom 25.02.2016 - 6 L 2026/15 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 M 1/22

    Berücksichtigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft bei der Ausweisung eines

    Nach der vom Gesetzgeber in §§ 54, 55 AufenthG vorgenommenen Gewichtung wird daher ein besonders schwer wiegendes Bleibeinteresse ein (nur) schwer wiegendes Ausweisungsinteresse in der Regel überwiegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 17; VG Oldenburg, Urteil vom 11. Januar 2016 - 11 A 892/15 - juris Rn. 23; VG Saarlouis, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 6 L 2026/15 - juris Rn. 14).
  • VG Saarlouis, 04.02.2019 - 6 L 2008/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; generalpräventives

    statt vieler VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 6 L 2026/15 -.
  • VG Saarlouis, 10.08.2017 - 6 L 1257/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    statt vieler VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 6 L 2026/15 -.
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