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   VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08   

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VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08 (https://dejure.org/2009,19539)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.09.2009 - 4 K 457/08 (https://dejure.org/2009,19539)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. September 2009 - 4 K 457/08 (https://dejure.org/2009,19539)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, richtet sich gemäß § 13 BDG (vgl. hierzu grundlegend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695) nach der Schwere des Dienstvergehens (I.), dem Persönlichkeitsbild des Beamten (II.) und der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit (III.); dabei ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen seines Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat; liegt ein schweres Dienstvergehen vor, richtet sich die Beantwortung der Frage, ob ein derartiger Vertrauensverlust eingetreten ist, "vorrangig" danach, "ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist".

    (vgl. das Urteil vom 03.05.2007, a.a.O.).

    Ein solcher Vertrauensverlust ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG dann eingetreten, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. auch hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2007, a.a.O.) .

  • BDH, 08.05.1963 - I D 13/62

    Anzeigepflicht eines mehrstündigen Ausflugs durch einen erkrankten, aber

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    (zu einem Dienstvergehen im Krankenstand vgl. im Übrigen Bundesdisziplinarhof, Urteil vom 08.05.1963 - I D 13/62 und I D 66/62 -, BDHE 6, 100) Dabei ist es dem Beklagten nicht zu widerlegen, dass er davon ausging, am 29.06.
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    Den Schwerpunkt des begangenen Dienstvergehens (vgl. dazu, dass sich die Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung richtet, wenn sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzt, BVerwG, Urteil vom 08.09.2004 - 1 D 18/03 -, NVwZ-RR 2006, 45) bilden dabei die unter I. 16. - 24. geschilderten Handlungen, mit denen der Beklagte, um sich seiner Arbeit (teilweise) zu entledigen, vorsätzlich ganz erhebliche Laufzeitverzögerungen von Postsendungen (im Einzelfall bis zu 20 Tagen) verursacht hat.
  • OVG Saarland, 24.07.2007 - 7 B 313/07

    Vorläufige Dienstenthebung eines Postzustellers - zur Prognose einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    Sein hiergegen gerichteter Aussetzungsantrag blieb letztlich ohne Erfolg (Beschluss des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 24.07.2007 - 7 B 313/07 -).
  • VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07

    Disziplinarmaßnahme bei Besitz von Kinderpornographie

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    Trotz aller Schwere hat der Beklagte keines der mit erheblicher krimineller Energie ausgeführten und die grundlegendsten Menschenrechte verletzenden Dienstvergehen begangen, die nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. z.B. das Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -) nicht mehr wieder gut zu machen sind.
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    Dies ist hinsichtlich des vorliegend in Rede stehenden Dienstvergehens als gewichtiger Milderungsgrund anzuerkennen, was auch vor dem Hintergrund gilt, dass insbesondere die gesundheitliche Situation des Beklagten im Tatzeitraum nicht mehr vollständig aufzuklären war; denn Entlastungsgründe sind bereits dann zu berücksichtigen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen; (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom06.06.2007 - 1 D 2/06 -) solche Anhaltspunkte liegen hier - wie dargelegt - aber vor.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, richtet sich gemäß § 13 BDG (vgl. hierzu grundlegend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695) nach der Schwere des Dienstvergehens (I.), dem Persönlichkeitsbild des Beamten (II.) und der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit (III.); dabei ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG dann auszusprechen, wenn der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen seines Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat; liegt ein schweres Dienstvergehen vor, richtet sich die Beantwortung der Frage, ob ein derartiger Vertrauensverlust eingetreten ist, "vorrangig" danach, "ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit noch im Beamtenverhältnis tragbar ist".
  • BDH, 12.07.1966 - III DV 1/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.09.2009 - 4 K 457/08
    (vgl im Übrigen dazu, dass nicht jede fehlerhafte und nachlässige Arbeitsweise ein Dienstvergehen ist, Bundesdisziplinarhof, Beschluss vom 12.07.1966 - III DV 1/66 -, BDHE 7, 97) Die durch das Fehlverhalten des Beklagten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums ist bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses auch wieder gutzumachen.
  • OVG Saarland, 17.06.2011 - 7 A 500/09

    Zur Möglichkeit einer Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß unter der

    Durch Urteil vom 25.9.2009 - 4 K 457/08 - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten vom Amt des Postbetriebsassistenten in das Amt eines Postoberschaffners versetzt.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - Disziplinarkammer - vom 25.9.2009 - 4 K 457/08 - abzuändern und den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 7 A 500/09, 4 K 457/08 sowie der Eilrechtsschutzverfahren 4 L 202/07 und 7 B 313/07 und 2 F 61/06 Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2010 - 10 L 1/10

    Grenzen der Mitwirkung an eigenen Personalmaßnahmen

    Soweit das Verwaltungsgericht diesbezüglich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. September 2009 - 4 K 457/08 - verweist, hat jenes Gericht indes keineswegs festgestellt, dass mit der gerichtlichen Vernehmung jeglicher Verstoß gegen die Grundsätze der §§ 20 ff. BDG gleichsam unbeachtlich wird.
  • VG Kassel, 02.12.2010 - 28 K 526/10

    Polizeibeamter wird aus dem Dienst entfernt

    Damit ist es im gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls auch möglich, eine (verfahrens-)fehlerhafte Zeugenbefragung dadurch zu heilen, dass die Beweiserhebung erneut vor Gericht durchgeführt wird (vgl. VG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2009 - 4 K 457/08 -, [...]).
  • VG Saarlouis, 11.01.2013 - 7 K 404/11

    Zur Disziplinierung einer Beamtin wegen Manipulation im Beurteilungsverfahren

    Im Gegenteil führt selbst ein Verstoß gegen zwingende Verfahrensgrundsätze für sich genommen nur ausnahmsweise zur Aufhebbarkeit einer Disziplinarverfügung; der Regelfall ist die Heilung, um die sich jedes Disziplinarorgan, auch das Disziplinargericht, zu bemühen hat.(Vgl. aus der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit das Urteil der für Bundesbeamte zuständigen 4. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 25.09.2009 - 4 K 457/08 -, juris; sowie - allgemein - Köhler in Hummel/Köhler/Meyer, BDG, Kommentar, 4. Auflage, 2009, A.V.8., Rn. 141 ff.) Hierbei kommt eine Heilung immer dann in Betracht, wenn die verfahrensfehlerhafte Handlung durch das Gericht verfahrensfehlerfrei nachgeholt werden kann oder wenn die Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Beamte, auf die Auswirkungen des Verfahrensfehlers ausdrücklich oder konkludent verzichten.(Vgl. zu Letzterem insbesondere den Beschluss des BVerwG vom 06.08.2009, Fußn. 3.) Da das Gericht gemäß § 58 Abs. 1 SDG die erforderlichen Beweise selbst zu erheben und gemäß § 60 Abs. 3 SDG - unter Beachtung des Verbots der reformatio in peius - eine eigenständige Ermessensentscheidung zu treffen hat, ist gerichtlicherseits praktisch jeder die Beweiserhebung oder eine Gehörsverletzung betreffende Fehler des behördlichen Disziplinarverfahrens heilbar, weil die entsprechenden Disziplinarbefugnisse mit der Erhebung der Klage auf das Disziplinargericht übergegangen sind, wobei diesem lediglich eine Verböserung zu Lasten des Beamten verwehrt ist.
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