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   VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04   

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VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04 (https://dejure.org/2006,10476)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27.09.2006 - 5 K 106/04 (https://dejure.org/2006,10476)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27. September 2006 - 5 K 106/04 (https://dejure.org/2006,10476)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Dem Plan muss daher ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 (294 ff.)).

    Denn durch derartige Unterschutzstellungen sind den Entfaltungsmöglichkeiten der Windkraftnutzung in den betroffenen Bereichen enge Grenzen gesetzt (BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, a.a.O. (295 ff.); vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (37) und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109 (111)).

    Er darf diese Interessen nach den zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen zurückstellen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dies rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat etwa im Beschluss vom 28.11.2005 - 4 B 66.05 - (unter Hinweis auf das Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (47)) in einem Fall, in dem eine regionalplanerische Zielausweisung weniger als 0, 15 % der Gesamtfläche als Windvorranggebiet ausgewiesen und dem ca. 80 % der Gesamtfläche als Ausschlussfläche entgegengesetzt worden waren, ausgeführt, dass sich die Grenze der "unzulässigen Verhinderungsplanung" nicht abstrakt bestimmen lasse, maßgeblich seien die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum; Größenangaben seien - isoliert betrachtet - als Kriterium ungeeignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 (295)).

    Die Festsetzung des Streitwerts für die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts am 01.07.2004 erhobene Klage ergibt sich aus § 72 Nr. 1 GKG 2004 (BGBl. I S. 718 ) und den §§ 25 Abs. 2, 13 Abs. 1 GKG 1975 und lehnt sich an die Wertfestsetzung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - an, in dem der Wert des Streitgegenstand für eine Bebauungsgenehmigung für eine Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 67 m, einem Rotordurchmesser von 66 m und einer Leistung von 1, 5 MW auf 50.000 Euro festgesetzt wurde.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Denn durch derartige Unterschutzstellungen sind den Entfaltungsmöglichkeiten der Windkraftnutzung in den betroffenen Bereichen enge Grenzen gesetzt (BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, a.a.O. (295 ff.); vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (37) und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109 (111)).

    Dem Träger der Regionalplanung ist es auch nicht verwehrt, die Windenergienutzung im gesamten Außenbereich einzelner Gemeinde auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat etwa im Beschluss vom 28.11.2005 - 4 B 66.05 - (unter Hinweis auf das Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (47)) in einem Fall, in dem eine regionalplanerische Zielausweisung weniger als 0, 15 % der Gesamtfläche als Windvorranggebiet ausgewiesen und dem ca. 80 % der Gesamtfläche als Ausschlussfläche entgegengesetzt worden waren, ausgeführt, dass sich die Grenze der "unzulässigen Verhinderungsplanung" nicht abstrakt bestimmen lasse, maßgeblich seien die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum; Größenangaben seien - isoliert betrachtet - als Kriterium ungeeignet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 (295)).

    Die Standortzuweisung für Windenergieanlagen im LEP "Umwelt" 2004 ist auch nicht deshalb abwägungsfehlerhaft, weil bei einer großzügigeren Ausweisung von Standorten völker- oder europarechtliche Klimaschutzziele schneller zu erreichen wären (Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33).

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/06
    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Dass die landesplanerische Festlegung von Vorranggebieten speziell für Windenergie mit Ausschlusscharakter für sonstige Nutzungen und andere Gebiete ("Konzentrationszonen"), auch wenn sie nicht parzellenscharf erfolgt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.03.2001 - 2 N 9/99 -, BRS 64 Nr. 4 ("Absinkweiher")), ungeachtet ihres zunächst auf Träger öffentlicher Planung begrenzten Kreises von "Normadressaten" (§§ 4 ROG, 8 Abs. 2 Satz 2 SLPG 1994) gerade auch mit Blick auf § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB die Voraussetzungen für die Annahme einer "Rechtsvorschrift" in diesem Sinne erfüllt, unterliegt keinen ernsthaften Zweifeln (OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.05.2006 - 2 N 3/06 - mit weiteren Nachweisen).

    Soweit der Kläger geltend macht, der Plan enthalte keinen zeitlichen Rahmen für die Verwirklichung seiner Ziele, hat bereits das OVG des Saarlandes in seinen Urteilen vom 18.05.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 (Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision hat das BVerwG mit Beschlüssen vom 31.08.2006 - 4 BN 23.06, 4 BN 24.06 und 4 BN 25.06 - zurückgewiesen.) - jeweils darauf hingewiesen, dass sich der Planungszeitraum von 10 Jahren aus § 2 Abs. 3 SLPG 2002 (vgl. Art. 1 des Gesetzes Nr. 1502 zur Neuordnung des Landesplanungsrechts vom 12.06.2002, ABl. S. 1506 ff.) ergibt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 8 A 2672/03

    Flächnutzungsplan: Berücksichtigung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    das ausdrücklich zulässt (So in dem vom OVG Münster im Urteil vom 15.03.2006 - 8 A 2672/03 -, ZfBR 2006, 474 und bei juris, entschiedenen Fall).

    Allerdings ist es (einer Gemeinde) verwehrt, den (Flächennutzungs-) Plan als Mittel zu benutzen, das (ihr) dazu dient, unter dem Deckmantel der Steuerung Windkraftanlagen in Wirklichkeit zu verhindern (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2006 - 8 A 2672/03 -, ZFBR 2006, 474 und bei juris).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Der gegenteiligen Ansicht des OVG Koblenz (Urteile vom 28.02.2002 - 1 A 11625/01 - und vom 20.02.2003 - 1 A 11406/01 -), das sich auf das BVerwG (Beschluss vom 07.11.1996 - 4 B 170.96 - unter Verweis auf das Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 57.84 -) stütze, sei nicht zu folgen, weil sich das BVerwG mit Abgrabungsflächen im Flächennutzungsplan beschäftigte habe.

    Mit § 35 Abs. 1 BauGB hat der Gesetzgeber den Außenbereich insbesondere nicht generell als Baubereich für privilegierte Vorhaben freigegeben, sondern ihre Zulässigkeit vielmehr von der Einzelfallprüfung abhängig gemacht, ob ihnen an einem konkreten Standort öffentliche Belange entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, BRS 52 Nr. 78; vom 20.01.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311 (315); und vom 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300 (307)).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Denn durch derartige Unterschutzstellungen sind den Entfaltungsmöglichkeiten der Windkraftnutzung in den betroffenen Bereichen enge Grenzen gesetzt (BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, a.a.O. (295 ff.); vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 (37) und vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109 (111)).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Mit § 35 Abs. 1 BauGB hat der Gesetzgeber den Außenbereich insbesondere nicht generell als Baubereich für privilegierte Vorhaben freigegeben, sondern ihre Zulässigkeit vielmehr von der Einzelfallprüfung abhängig gemacht, ob ihnen an einem konkreten Standort öffentliche Belange entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, BRS 52 Nr. 78; vom 20.01.1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311 (315); und vom 22.05.1987 - 4 C 57.84 -, BVerwGE 77, 300 (307)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02

    Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen,

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Entscheidend für die gerichtliche Überprüfung sind damit in erster Linie die Verlautbarungen in dem Erläuterungsbericht, der bei der abschließenden Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan bzw. dessen Änderung mitbeschlossen wird, sowie die Erwägungen z.B. in den entsprechenden Verwaltungsvorlagen, denen der Rat der Gemeinde bei seiner abschließenden Beschlussfassung gefolgt ist (OVG NRW, Urteil vom 19.05.2004 - 7 A 3368/02 -, NuR 2004, 690).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 4 TH 2165/94

    Baugenehmigungsfreie, naturschutzrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben -

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    In Bezug auf die förmlich unter Landschaftsschutz stehenden Gebiete ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der förmliche Landschaftsschutz auch bei anderen, im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Nutzungen (wie etwa der ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, die als solche nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen ist (vgl. zur Verlegung einer landwirtschaftlichen Hofstelle in ein Landschaftsschutzgebiet etwa: VG München, Urteil vom 27.04.2005 - M 1 K 05.234 - mit umfangreichen Nachweisen, bei juris), trotz dieses sogenannten "Agrarprivilegs") nicht die Errichtung baulicher Anlagen gestattet (OVG des Saarlandes, B. vom 13.9.1999 - 2 Q 21/99 -, vom 16.2.1989 - 1 R 388/87 - BVerwG, 4 B 11.85 - NVwZ 86, 639, vom 3.3.1992 - 4 B 44.92 - Buchholz 406, 401 § 8 BNatSchG Nr. 12; VGH Kassel, B. vom 5.12.1994 - 4 TH 2165/94 - RdL 1995, 164).
  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04
    Soweit der Kläger geltend macht, der Plan enthalte keinen zeitlichen Rahmen für die Verwirklichung seiner Ziele, hat bereits das OVG des Saarlandes in seinen Urteilen vom 18.05.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 (Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision hat das BVerwG mit Beschlüssen vom 31.08.2006 - 4 BN 23.06, 4 BN 24.06 und 4 BN 25.06 - zurückgewiesen.) - jeweils darauf hingewiesen, dass sich der Planungszeitraum von 10 Jahren aus § 2 Abs. 3 SLPG 2002 (vgl. Art. 1 des Gesetzes Nr. 1502 zur Neuordnung des Landesplanungsrechts vom 12.06.2002, ABl. S. 1506 ff.) ergibt.
  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

  • BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 44.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02

    Windkraftanlage, Windenergieanlage, Privilegierung, Bebauung, öffentlicher

  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 23.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 4/05
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 25.03

    Festlegung der Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz

  • OVG Saarland, 13.09.1999 - 2 Q 21/99
  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • VG München, 27.04.2005 - M 1 K 05.234
  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 25.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 24.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05

    Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 1 A 11625/01

    Vorranggebiete im Raumordnungsplan

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05

    Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Unter Abänderung des auf die mündliche Verhandlung vom 30.8.2006 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes- 5 K 106/04 - werden der Bescheid des Beklagten vom 13.10.2003 und der Widerspruchsbescheid vom 19.3.2004 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger einen positiven Bauvorbescheid zu der Frage des Nichtvorliegens einer Sperrwirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage Typ Vensys 62, Nabenhöhe 69 m, Rotordurchmesser 62 m, Gesamthöhe 100 m, auf dem Flurstück Nr. 26 in Flur 27 der Gemarkung D. zu erteilen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.9.2006 - 5 K 106/04 - und Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 13.10.2003 sowie des Widerspruchsbescheids vom 19.3.2004 den Beklagten zu verpflichten, ihm einen positiven Bauvorbescheid zur Frage des Nichtvorliegens einer Sperrwirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage Typ Vensys 62, Nabenhöhe 69 m, Rotordurchmesser 62 m, Gesamthöhe 100 m, auf dem Flurstück Nr. 26 in Flur 27 der Gemarkung D zu erteilen.

  • VG Saarlouis, 19.09.2007 - 5 K 58/06

    Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 62 BNatSchG vom

    Die Kammer hat im Urteil vom 30.08.2006 - 5 K 106/04 -, dem der Angriff eines (anderen) Windenergieunternehmers gegen den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt vom 13.07.2004 zu Grunde lag, ausgeführt, dass die Entscheidung des Plangebers von Rechts wegen nicht zu beanstanden sei, zusammenhängende Waldflächen und Flächen, die förmlich unter Landschaftsschutz stehen, grundsätzlich als sogenannte "Tabuzonen" zu behandeln, die für eine Nutzung zu Windenergiezwecken grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.

    Die Erwägungen im Urteil der Kammer vom 30.08.2006 - 5 K 106/04 - sind auch im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen.

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 951/10

    Genehmigung einer 620 m von einem Wohnhaus entfernten Windkraftanlage

    Die auf die Erteilung eines Bauvorbescheides gerichtete Klage wurde mit Urteil vom 30.08.2006 - 5 K 106/04 - im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Standort befinde sich nicht innerhalb eines im Landesentwicklungsplan Teilabschnitt Umwelt (LEP Umwelt) vom 13.07.2004 ausgewiesenen Vorranggebietes für Windenergie und der LEP Umwelt schließe die Zulässigkeit solcher Anlagen außerhalb von Vorranggebieten aus.
  • VG Saarlouis, 10.06.2010 - 5 L 535/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für einen Windmessmast, mit

    Im Gegensatz zur Kammer, die im vorangegangenen Urteil vom 30.08.2006 - 5 K 106/04 - von der Rechtsverbindlichkeit dieses Landesentwicklungsplans ausgegangen ist, hat das OVG in dem Urteil eine ganze Reihe von Problemen angesprochen und letztlich dahinstehen lassen, wie etwa die Rechtsform des Plans, die spezielle raumordnungsrechtliche Ermächtigung für die Festlegung von Konzentrationswirkungen durch den Gesetzgeber, die Fragen, ob sich aus dem Gesamtzusammenhang des SLPG 2002 ungeachtet des § 15 Abs. 2 SLPG ein Wille des Gesetzgebers zur Ermächtigung der Landesplanung entnehmen lasse, auch schon unter Einsatz dieses Instrumentariums Ziele festzulegen, ob der LEP Umwelt 2004 an einem (ebenfalls) seine Unwirksamkeit bedingenden Mangel leide, ob die von der Landesplanung gewählten Methoden der Ermittlung der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen über bestimmte Eignungs- bzw. Ausschlusskriterien tauglich bzw. nachvollziehbar seien, die Städte und Gemeinden hinreichend beteiligt worden seien, ob eine Abwägung im Verständnis von § 1 Abs. 1 SLPG überhaupt stattgefunden habe, die nach Lage der Dinge erforderlichen Belange eingestellt wurden, deren Bedeutung nicht verkannt wurde, der Ausgleich in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit der Belange verhältnismäßig war, und ob dem Plan ein "schlüssiges Gesamträumliches Konzept" zugrunde lag.
  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 1579/09

    Gebührenanspruch für die bauaufsichtliche Prüfung im Rahmen eines

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verpflichtete die Untere Bauaufsichtsbehörde mit Urteil vom 17.0008 - 2 R 11/06 - unter Aufhebung des Bescheides vom 13.03.2003 und des Widerspruchsbescheides vom 19.03.2004 und unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils vom 30.08.2006 - 5 K 106/04 -, dem Kläger einen positiven Bauvorbescheid zu der Frage des Nichtvorliegens einer Sperrwirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage Typ Vensys 62, Nabenhöhe 69 m, Rotordurchmesser 62 m, Gesamthöhe 100 m zu erteilen.
  • VG Saarlouis, 05.05.2010 - 5 L 217/10

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den vom VG angeordneten

    Die auf die Erteilung des Bauvorbescheides gerichtete Klage wurde mit Urteil vom 30.08.2006 - 5 K 106/04 - im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Standort befinde sich nicht innerhalb eines im Landesentwicklungsplan Teilabschnitt Umwelt (LEP Umwelt) vom 13.07.2004 ausgewiesenen Vorranggebietes für Windenergie und der LEP Umwelt schließe die Zulässigkeit solcher Anlagen außerhalb von Vorranggebieten aus.
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