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   VG Saarlouis, 27.11.2019 - 5 K 2398/17   

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VG Saarlouis, 27.11.2019 - 5 K 2398/17 (https://dejure.org/2019,49264)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27.11.2019 - 5 K 2398/17 (https://dejure.org/2019,49264)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27. November 2019 - 5 K 2398/17 (https://dejure.org/2019,49264)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Saarland, 18.01.2018 - 2 A 287/17

    Flüchtlingsanerkennung eines syrischen Drusen

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2019 - 5 K 2398/17
    Dabei ist die Frage, ob einem Schutzsuchenden eine politische Verfolgung oder eine sonstige in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannte Verfolgung droht, nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 - 2 A 287/17 -, juris, Rn. 20) Unter Berücksichtigung der einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben ist die Furcht vor Verfolgung begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (Art. 2 lit. d Anerkennungsrichtlinie - ARL -).(Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes) Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab setzt voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen.

    Dabei kommt es im Übrigen auf die Frage, ob dem Kläger im Zeitpunkt seiner Ausreise eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung gestanden hätte, nicht mehr an; denn im Rahmen der Flüchtlingsanerkennung kann - anders als im Rahmen des Asylrechts nach Art. 16a GG - eine Verfolgung nicht allein wegen einer zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Fluchtalternative in einem anderen Teil des Herkunftsstaates verneint werden, sofern diese nicht zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung unverändert fortbesteht.(vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.2009 - 10 C 52/07 -, juris, Rn. 29, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 - 2 A 287/17 -, juris; vgl. auch Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 3e Rn. 1).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2019 - 5 K 2398/17
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann.(vgl. zur Orientierung am Maßstab einer "tatsächlichen Gefahr" (englisch: real risk ) im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 3 EMRK etwa BVerwG, Urteile vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 147, und vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22, sowie Beschluss vom 15.08.2017 - 1 B 120.17 -, juris) Dabei sind alle für eine Verfolgung sprechenden Gründe in ihrer gegenseitigen Einflussnahme und Abhängigkeit einer Gesamtwürdigung zu unterziehen.(vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1983 - 9 C 158.80 -, BVerwGE 68, 106) Auch für einen nicht verfolgt Ausgereisten liegt eine Verfolgungsgefahr und damit dessen begründete Furcht vor Verfolgung nur dann vor, wenn ihm bei verständiger, nämlich objektiver Würdigung der gesamten Umstände seines Falls mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.(vgl. BVerwG, Urteile vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, BVerwGE 146, 12, und vom 08.09.2011 - 10 C 14/10 -, BVerwGE 140, 319).

    Es besteht ein erheblicher Unterschied, ob die Gefahr z.B. eines Verhörs ohne Folter, einer Inhaftierung über Stunden, Tage, Monate, Jahre, der Folter oder aber des "Verschwindenlassens" oder der Todesstrafe droht.(vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O.).

  • VG Trier, 26.10.2011 - 5 K 493/11
    Auszug aus VG Saarlouis, 27.11.2019 - 5 K 2398/17
    Dies entspricht überdies ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung.(vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24.06.2010 - 8 A 290/09.A - VG Meiningen, Urteil vom 24.03.2011 - 8 K 20215/10 Me - VG Trier, Urteil vom 26.10.2011 - 5 K 493/11 TR - VG Würzburg, Urteil vom 16.02.2012 - W 2 K 11.30264 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28.07.2014 - 5a K 5864/13.A - VG Hannover, Urteil vom 09.06.2015 - 7 A 7278/13 - VG Würzburg, Urteil vom 30.09.2016 - W 1 K 16.31087 - VG Aachen, Urteil vom 24.03.2017 - 7 K 2021/16.A - VG Magdeburg, Urteil vom 14.08.2017 - 4 A 305/17 - VG Augsburg, Urteil vom 25.09.2017 - Au 5 K 17.31653 - VG Würzburg, Urteile vom 31.01.2018 - W 1 K 16.32648 - und vom 23.04.2018 - W 1 K 18.30052 - VG Potsdam, Urteil vom 03.04.2018 - VG 7 K 2679/16.A - VG Berlin, Urteil vom 13.04.2018 - VG 10 K 529.17 A - VG des Saarlandes, Urteil vom 18.07.2018 - 5 K 770/17 -, alle zit. nach juris).
  • VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 84/19

    Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; Auswirkung der

    [vgl. nur Urteil der Kammer vom 27.11.2019 - 5 K 2398/17 -, juris, m.w.N.] Indes bestehen vorliegend bereits durchgreifende Zweifel, ob die vom Kläger vorgetragenen Konversionsvorbereitungen auf einer inneren und tiefen persönlichen Überzeugung beruhenden Hinwendung zum Christentum gründen.
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