Rechtsprechung
VG Saarlouis, 29.05.2015 - 3 K 1015/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Förderung mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe für die behinderungsbedingten Kosten einer Umbaumaßnahme im Rahmen der Barrierefreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 19.10.2012 - 2 A 762/11
Nachschieben von Gründen, Begründung der VA
Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2015 - 3 K 1015/14
Die Beklagte war sich bewusst, dass ihr in der Sache ein Ermessensspielraum zukommt, und sie hat ihr Ermessen ausgeübt, wie sich aus dem Widerspruchsbescheid vom 03.07.2014 ergibt, der dem Ausgangsbescheid seine maßgebliche Gestalt verleiht (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog(Vgl. dazu, dass § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO bei der Verpflichtungsklage entsprechende Anwendung findet, Sächs. OVG, Beschluss vom 19.10.2012 -2 A 762/11-, juris)) und in dem ausgeführt wird:" Der Widerspruchsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des Integrationsamtes .Diese sich aus § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ergebende Rechtsfolge wird durch § 114 Satz 2 VwGO ergänzt und bestätigt, wonach während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hinsichtlich des klagegegenständlichen Bescheides allein die Ergänzung unvollständiger Ermessenserwägungen durch die Behörde zulässig ist, nicht dagegen eine Nachholung noch gar nicht ausgeübten Ermessens oder ein Austausch der Begründung(Vgl. nur VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.07.2014 -2 L 334/14-m.w.N, juris sowie Sächs. OVG, Beschluss vom 19.10.2012 -2 A 762/11-, juris).
- VG Saarlouis, 25.07.2014 - 2 L 334/14
Vorläufige Untersagung einer Stellenbesetzung wegen fehlerhafter …
Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2015 - 3 K 1015/14
Diese sich aus § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ergebende Rechtsfolge wird durch § 114 Satz 2 VwGO ergänzt und bestätigt, wonach während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hinsichtlich des klagegegenständlichen Bescheides allein die Ergänzung unvollständiger Ermessenserwägungen durch die Behörde zulässig ist, nicht dagegen eine Nachholung noch gar nicht ausgeübten Ermessens oder ein Austausch der Begründung(Vgl. nur VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.07.2014 -2 L 334/14-m.w.N, juris sowie Sächs. OVG, Beschluss vom 19.10.2012 -2 A 762/11-, juris).
- VG Saarlouis, 08.02.2017 - 3 K 198/16
Grundsatz des Vorrangs von Ansprüchen gegen Rehabilitationsträger vor Ansprüchen …
Das Ermessen des Integrationsamtes ist durch den in § 77 Abs. 5 Satz 1 SGB IX gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungszweck der Ausgleichsabgabe determiniert und begrenzt(Std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Urteil vom 29.09.2015 -3 K 1015/14-, zur Gewährung an einen Arbeitgeber).der Kammer(Vgl. Urteil vom 29.05.2015 -3 K 1015/14-), die der Beklagten bekannt ist, bestimmen sich Art und die Höhe der Förderung eines Arbeitgebers gemäß § 26 Abs. 2 SchwbAV maßgeblich nach den Umständen des Einzelfalles.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2014 - 4 B 830/14
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von jeweils auf zehn Jahre befristeten …
Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 1015/14 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15. April 2014 wird wiederhergestellt.