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   VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17   

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VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17 (https://dejure.org/2018,20036)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29.05.2018 - 3 L 2386/17 (https://dejure.org/2018,20036)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 3 L 2386/17 (https://dejure.org/2018,20036)
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  • OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15

    Straßenreinigungsgebühr; geschlossene Ortslage; Gartenbaubetrieb;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Der hiernach im Straßenreinigungsrecht maßgebliche Begriff der geschlossenen Ortslage deckt sich nicht mit dem in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verwendeten Begriff "der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"(Vgl. so und zum Folgenden nur OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, m.w.N., juris).

    Dadurch ist zum Ausdruck gebracht worden, dass der Gesetzgeber die Verteilung der Straßenbaulast nicht so sehr bis in die letzten Einzelheiten "gerecht", sondern vor allem möglichst klar und eindeutig hat abgrenzen wollen(Vgl. zu den insoweit gleichlautenden Normen des SächsStrG nur OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2015 -9 LA 95/15-, juris m.w.N.).

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung(BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist.

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Bei einem solchen Ansatz ergibt sich die Feststellung der erforderlichen Zuordnung eines Bereichs in die "geschlossene Ortslage" im Allgemeinen schon aus der einfachen Gegenüberstellung des örtlichen Bereichs baulicher oder gewerblicher Nutzung und des davon freien, zumeist der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienenden Geländes(vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.1981, BVerwGE 62, 143, 145 zu § 5 FStG).

    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung(BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist.

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Dadurch ist zum Ausdruck gebracht worden, dass der Gesetzgeber die Verteilung der Straßenbaulast nicht so sehr bis in die letzten Einzelheiten "gerecht", sondern vor allem möglichst klar und eindeutig hat abgrenzen wollen(Vgl. zu den insoweit gleichlautenden Normen des SächsStrG nur OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2015 -9 LA 95/15-, juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 45/05

    geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Herrscht am fraglichen Standort der Eindruck vor, sich im freien Gelände zu befinden, ist keine geschlossene Ortslage anzunehmen(Sächsisches OVG, Urteil vom 28.3.2007 - 5 B 45/05 -, juris).).
  • OVG Thüringen, 04.06.2014 - 1 KO 1343/10

    Straßenreinigungsgebührenpflicht für landwirtschaftlich genutztes Grundstück

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Dabei ist entscheidend die Sicht von der Straße her mit Blickrichtung auf die sich in der Nähe befindliche Bebauung(BVerwG, Urteil vom 9.4.1981 - 4 C 41.77 - Rn. 19 in juris; OVG Thüringen, Urteil vom 4.6.2014 - 1 KO 1343/10 - Rn. 25 in juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 01.07.2016 -3 A 632/15-, juris), so dass nicht die Ausdehnung angrenzender Grundstücke in den Außenbereich, sondern in erster Linie die Gestaltung der Teilflächen entlang der Straße in hinreichender Nähe zu deren Streckenführung ausschlaggebend ist.
  • OVG Saarland, 31.01.1986 - 2 R 391/85
    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Die Landeshauptstadt A-Stadt hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und in § 10 Abs. 1 RS bestimmt, dass Gebührenschuldner u.a. der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks ist, was bei beiden Alternativen des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG letztlich voraussetzt, dass die Antragsgegnerin zur Straßenreinigung verpflichtet ist und eine verkehrliche Beziehung zwischen dem herangezogenen Grundstück und der gereinigten Straße besteht(Vgl. insbesondere OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.01.1986 -2 R 391/85-, KStZ 1986, 13; vgl. auch Urteile des BVerwG vom 10.05.1974 - VII C 26/72, VII C 50/72 und VII C 46/72-, juris).
  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Die Landeshauptstadt A-Stadt hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und in § 10 Abs. 1 RS bestimmt, dass Gebührenschuldner u.a. der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks ist, was bei beiden Alternativen des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG letztlich voraussetzt, dass die Antragsgegnerin zur Straßenreinigung verpflichtet ist und eine verkehrliche Beziehung zwischen dem herangezogenen Grundstück und der gereinigten Straße besteht(Vgl. insbesondere OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.01.1986 -2 R 391/85-, KStZ 1986, 13; vgl. auch Urteile des BVerwG vom 10.05.1974 - VII C 26/72, VII C 50/72 und VII C 46/72-, juris).
  • OVG Saarland, 30.06.1986 - 2 W 803/86
    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    "Ernstliche" Zweifel insoweit liegen erst dann vor, wenn sie im Sinne einer größeren Wahrscheinlichkeit der schließlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides überwiegen (so ausdrücklich: OVG des Saarlandes, Beschluss 2 W 803/86 vom 30.06.1986, SKZ 1987, 67 = AS 21, 4 m.w.N., seitdem st. Rspr.).
  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 50.72

    Gebührenpflicht der Anlieger hinsichtlich von Straßenanliegergebühren bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Die Landeshauptstadt A-Stadt hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und in § 10 Abs. 1 RS bestimmt, dass Gebührenschuldner u.a. der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks ist, was bei beiden Alternativen des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG letztlich voraussetzt, dass die Antragsgegnerin zur Straßenreinigung verpflichtet ist und eine verkehrliche Beziehung zwischen dem herangezogenen Grundstück und der gereinigten Straße besteht(Vgl. insbesondere OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.01.1986 -2 R 391/85-, KStZ 1986, 13; vgl. auch Urteile des BVerwG vom 10.05.1974 - VII C 26/72, VII C 50/72 und VII C 46/72-, juris).
  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 26.72

    Gebührenpflicht der Anlieger bei durchlaufenden Grundstücken - Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.05.2018 - 3 L 2386/17
    Die Landeshauptstadt A-Stadt hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und in § 10 Abs. 1 RS bestimmt, dass Gebührenschuldner u.a. der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks ist, was bei beiden Alternativen des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG letztlich voraussetzt, dass die Antragsgegnerin zur Straßenreinigung verpflichtet ist und eine verkehrliche Beziehung zwischen dem herangezogenen Grundstück und der gereinigten Straße besteht(Vgl. insbesondere OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.01.1986 -2 R 391/85-, KStZ 1986, 13; vgl. auch Urteile des BVerwG vom 10.05.1974 - VII C 26/72, VII C 50/72 und VII C 46/72-, juris).
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