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   VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18   

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VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18 (https://dejure.org/2020,30094)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29.07.2020 - 5 K 1550/18 (https://dejure.org/2020,30094)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 5 K 1550/18 (https://dejure.org/2020,30094)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, 287, und vom 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, juris] Die sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Anforderungen seien "abschnittsweise" in "mehreren Teilschritten" abzuarbeiten.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15/01 -] Ein Bauverbot könne nach § 1 Abs. 3 BauGB der Verwirklichung eines Bauleitplans auf unübersehbare Zeit als rechtliches Hindernis im Weg stehen, wenn es sich als unüberwindbar erweise.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2005 - 3 S 2521/04 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.11.2007 -1 KN 11/06-, NordÖR 2008, 344, 347] Aufgrund der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erlangten fachgesetzliche Bauverbote bereits auf der Ebene der Bauleitplanung und nicht erst auf der nachgelagerten Ebene fachgesetzlicher Zulassungsverfahren Bedeutung.

    Dieses Ergebnis stünde in Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerwG, [Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15/01 -] nach der fachgesetzliche Bauverbote bereits auf der Ebene der Bauleitplanung und nicht erst in nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu beachten seien.

  • VG Saarlouis, 02.03.2017 - 5 L 94/17

    Klage einer Standortgemeinde, deren Einvernehmen ersetzt wurde, gegen

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [Die Genehmigung (Bl. 68 ff. der Akte 5 L 94/17) enthält unter Kapitel III 1 folgenden Hinweis: "Die Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 8 Abs. 1 LWaldG wird in einem eigenständigen Verfahren durch die Forstbehörde bearbeitet." In der Begründung in Kapitel VI 4 (Stichwort "Waldwirtschaft") heißt es: "Unter Beachtung der Nebenbestimmungen wurde das forstrechtliche Benehmen hergestellt.", in Kapitel VI 5 in Auseinandersetzung mit damaligen Einwendungen der Klägerin (Stichwort "Planungsrecht"): "(scil. Das Vorhaben) beeinflusst ... in keiner Weise ... die Qualität des betroffenen Waldgebietes und führt schon gar nicht zu dessen Zerstörung ... Im Übrigen sieht auch die Oberste Forstbehörde, die sich ebenfalls intensiv mit dem Verlust an Waldfläche und einer gegebenenfalls reduzierten Wertigkeit des Waldgebiets auseinandersetzte, keinen Grund, dem Vorhaben aus forstrechtlicher Sicht zu widersprechen ... Nicht jeder Einschnitt in den Waldbereich führt zudem dazu, dass der Erholungswert desselben beeinträchtigt wird ... (scil. Die UBA) erkennt auch keine Zerschneidung des Waldgebietes durch den Bau der WEA ...".] Ein von der Klägerin hiergegen eingeleitetes einstweiliges Rechtsschutzverfahren blieb ohne Erfolg.

    [Beschluss der Kammer vom 02.03.2017 - 5 L 94/17 - in den Gründen ist u.a. ausgeführt (dort S. 19): "Schließlich werden durch die angegriffene Genehmigung auch keine sonstigen öffentlichen Belange in der Form des Waldschutzes im Verständnis von § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt."] Daraufhin errichtete die Firma ... im Jahr 2017 den Windpark A-Stadt mit vier Windkraftanlagen [Typ Enercon E 115 mit einer Nennleistung von 3 MW (Nabenhöhe 149, 08 m, Rotordurchmesser 115, 71 m)] mit einer Gesamtleistung von 12, 0 MW und nahm diesen im Sommer 2018 in Betrieb.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 5 L 94/17 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (incl. der Verfahrensakte der Klägerin zum streitgegenständlichen sachlichen Teilflächennutzungsplan) Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Die Genehmigung (Bl. 68 ff. der Akte 5 L 94/17) enthält jedoch unter Kapitel III 1 folgenden Hinweis: "Die Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 8 Abs. 1 LWaldG wird in einem eigenständigen Verfahren durch die Forstbehörde bearbeitet." In der Begründung in Kapitel VI 4 (Stichwort "Waldwirtschaft") heißt es: "Unter Beachtung der Nebenbestimmungen wurde das forstrechtliche Benehmen hergestellt.", in Kapitel VI 5 in Auseinandersetzung mit damaligen Einwendungen der Klägerin (Stichwort "Planungsrecht"): "Im Übrigen sieht auch die Oberste Forstbehörde, die sich ebenfalls intensiv mit dem Verlust an Waldfläche und einer gegebenenfalls reduzierten Wertigkeit des Waldgebiets auseinandersetzte, keinen Grund, dem Vorhaben aus forstrechtlicher Sicht zu widersprechen ... (scil. Die UBA) erkennt auch keine Zerschneidung des Waldgebietes durch den Bau der WEA ...".] Nach dem Wortlaut der Vorschrift finden daher insoweit § 8 Abs. 2 Satz 4 und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 LWaldG keine Anwendung.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2002 - 4 C 15/01 -, BVerwGE 117, 287, und vom 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, juris] Die sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Anforderungen seien "abschnittsweise" in "mehreren Teilschritten" abzuarbeiten.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012, a.a.O., juris, Rz. 10] Der im Rahmen der Erarbeitung eines schlüssigen Planungskonzepts abzuarbeitende einheitliche Abwägungsprozess sei nicht insofern teilbar, als dass einzelne Teilschritte der Entscheidung des Gesetzgebers unterfielen, dass nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan maßgebend sei, andere Teilschritte dieses einheitlichen Planungsprozesses - gehe es etwa um die sog. "harten" Tabuzonen - aber nicht, wie näher ausgeführt wird.

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.1980 - 2 BvR 584/76 -, BVerfGE 56, 298, und vom 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -, BVerfGE 76, 107, sowie BVerwG, Urteil vom 15.05.2003 - 4 CN 9/01 -, BVerwGE 118, 181] Eingriffe bzw. die Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fänden ihre Grenze am Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie.

    [vgl. BVerfG, Urteil vom 07.10.1980, a.a.O., und Beschluss vom 23.06.1987, a.a.O.; vgl. auch Mehde, a.a.O., Art. 28 Abs. 2 Rn. 118 ff.] Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, den Historisch alten Staatswald vor der weiteren Ansiedlung von Windkraftanlagen zu schützen, stelle zwar ein schützenswertes öffentliches Interesse dar, das grundsätzlich entsprechende Verbote rechtfertigen könne.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.1980 - 2 BvR 584/76 -, BVerfGE 56, 298, und vom 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -, BVerfGE 76, 107, sowie BVerwG, Urteil vom 15.05.2003 - 4 CN 9/01 -, BVerwGE 118, 181] Eingriffe bzw. die Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fänden ihre Grenze am Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie.

    [vgl. BVerfG, Urteil vom 07.10.1980, a.a.O., und Beschluss vom 23.06.1987, a.a.O.; vgl. auch Mehde, a.a.O., Art. 28 Abs. 2 Rn. 118 ff.] Die Entscheidung des Landesgesetzgebers, den Historisch alten Staatswald vor der weiteren Ansiedlung von Windkraftanlagen zu schützen, stelle zwar ein schützenswertes öffentliches Interesse dar, das grundsätzlich entsprechende Verbote rechtfertigen könne.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 3 S 2521/04

    Windenergieanlage; Schwarzwaldhochlage; Bauleitplanung; Erforderlichkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2005 - 3 S 2521/04 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.11.2007 -1 KN 11/06-, NordÖR 2008, 344, 347] Aufgrund der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erlangten fachgesetzliche Bauverbote bereits auf der Ebene der Bauleitplanung und nicht erst auf der nachgelagerten Ebene fachgesetzlicher Zulassungsverfahren Bedeutung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2007 - 1 KN 11/06
    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2005 - 3 S 2521/04 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.11.2007 -1 KN 11/06-, NordÖR 2008, 344, 347] Aufgrund der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erlangten fachgesetzliche Bauverbote bereits auf der Ebene der Bauleitplanung und nicht erst auf der nachgelagerten Ebene fachgesetzlicher Zulassungsverfahren Bedeutung.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1997 - 4 NB 121/97 -, NVwZ-RR 1998, 162] Entgegen dem Vortrag des Beklagten folge aus § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB im vorliegenden Zusammenhang kein "Bauverbot", sondern ein Abwägungsgebot.
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    Aus dem Sinn und Zweck von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, der das Wirksamwerden nicht vollziehbarer Bauleitpläne verhindern wolle, ergebe sich - wie im Falle des § 1 Abs. 4 BauGB -, [siehe BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006 - 4 B 75/05 - siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 382/13 -] dass die höhere Verwaltungsbehörde einen Bauleitplan nicht genehmigen dürfe, wenn erst nach Fassung des gemeindlichen Feststellungsbeschlusses ein nicht absolutes Bauverbot in Kraft trete und sich nicht objektiv abzeichne, dass eine Befreiungslage gegeben sei.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1550/18
    [zu den im Fachplanungsrecht entwickelten Anforderungen an Eingriffe in die bzw. an die Ausgestaltung der verfassungsrechtlich gewährleisteten kommunalen Planungshoheit vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 22.03.1985 - 4 C 63/80 -, BVerwGE 71, 150, und vom 22.05.1987 - 4 C 33-35/83 u.a. -, BVerwGE 77, 285, sowie Beschluss vom 05.11.2002 - 9 VR 14/02 -, NVwZ 2003, 207] Für eine hinreichende Konkretisierung einer gemeindlichen Planung reiche es aus, wenn bereits das Anhörungsverfahren stattgefunden habe.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05

    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung;

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

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