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VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17 |
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- VG Saarlouis, 19.05.2016 - 6 L 319/16
Einstufung eines Hundes als gefährlicher Hund; Angriff auf einen kleineren Hund; …
Auszug aus VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11; 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).Vielmehr geht der Verordnungsgeber selbst davon aus, dass die von dem gefährlichen Hund ausgehende Gefahr in der Regel durch die Art der Haltung beherrschbar ist, denn grundsätzlich steht der Haltung eines solchen Hundes dann nichts entgegen, wenn der Halter durch die Erlaubnis bestimmte Voraussetzungen wie insbesondere die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweist (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 - …und vom 17.01.2001 - 6 F 93/00 -, juris, Rz. 15).
Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).
- VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz vor einem gefährlichen Hund
Auszug aus VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11;… 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).
- VG Saarlouis, 15.10.2007 - 6 L 1176/07
Voraussetzungen für die Feststellung eines bissigen Hunds
Auszug aus VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11; 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).Das Halten großer Hunde bedingt allerdings für den Halter erhöhte Sorgfaltspflichten; namentlich außerhalb befriedeten Besitztums muss daher grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Hund einer hinreichend wirksamen Kontrolle unterliegt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 14, 16).
- OVG Saarland, 01.03.2000 - 9 W 2/99
Eigentumsübertragung an ein Tierheim; Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses; …
Auszug aus VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11;… 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -). - VG Saarlouis, 17.01.2001 - 6 F 93/00
Auszug aus VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Vielmehr geht der Verordnungsgeber selbst davon aus, dass die von dem gefährlichen Hund ausgehende Gefahr in der Regel durch die Art der Haltung beherrschbar ist, denn grundsätzlich steht der Haltung eines solchen Hundes dann nichts entgegen, wenn der Halter durch die Erlaubnis bestimmte Voraussetzungen wie insbesondere die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweist (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 19.05.2016 - 6 L 319/16 - und vom 17.01.2001 - 6 F 93/00 -, juris, Rz. 15). - VG Saarlouis, 17.07.2006 - 6 F 21/06
Untersagung der Haltung, Führung, Beaufsichtigung, Verwahrung, Pflegschaft und …
Auszug aus VG Saarlouis, 30.08.2017 - 6 L 1308/17
Danach ist ein Hund dann als bissig anzusehen, wenn er seine Gefährlichkeit bereits dadurch gezeigt hat, dass er einmal gebissen hat, wobei allerdings nicht jeder Hundebiss zwangsläufig zur Annahme dieses Tatbestandes führt (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 04.08.2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rz. 11;… 19.05.2016 - 6 L 319/16 - 15.10.2007 - 6 L 1176/07 -, juris, Rz. 13; und vom 17.07.2006 - 6 F 21/06 - vgl. zur Definition des Begriffs Bissigkeit in den Vorgängerverwaltungsvorschriften vom 27.11.1998 auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000 - 9 W 2/99 -).
- VG Saarlouis, 13.02.2019 - 6 L 40/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Einstufung als gefährlicher Hund
dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 01.03.2000, 9 W 2/99; ferner Kammerbeschlüsse vom 30.08.2017, 6 L 1308/17, und vom 19.05.2016, 6 L 319/16, jeweils m.w.N.