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   VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12   

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VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12 (https://dejure.org/2014,34105)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31.01.2014 - 3 K 681/12 (https://dejure.org/2014,34105)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 3 K 681/12 (https://dejure.org/2014,34105)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Saarlouis, 27.09.2013 - 3 K 1350/11

    Kostenbeitrag zu Jugendhilfemaßnahmen

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Die umfassende Information des Kostenschuldners bei Aufnahme der Hilfe selbst über diese, so dass der Kostenschuldner Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit beurteilen und ggf. Rechtsmittel einlegen könnte, ist - schon weil nicht gesetzlich normiert - keine Voraussetzung für das Erheben des Kostenbeitrages.(Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 92 Rn. 13a; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.10.2009 - 12 A 1313/09 - und 22.10.2009 - 12 A 1314/09 -, beide juris; Urteil der Kammer vom 27.09.2013 - 3 K 1350/11 -, juris) Hinzu kommt, dass der Kläger weder Anspruchsberechtigter für die Hilfe nach §§ 41 und 34 SGB VIII noch am Hilfeplanverfahren zu beteiligen war (§ 41 Abs. 2 SGB VIII).

    Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Sinne von § 91 Abs. 1 Nr. 5b i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII setzt voraus, dass die Leistung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.(Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 91 Rn. 13; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, K § 92 Rn. 12 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2008 - 12 A 144/06 -, FamRZ 2008, 2314 und juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.09.2013 - 4 LA 50/12 - Urteil der Kammer vom 27.09.2013 - 3 K 1350/11 - offen gelassen BayVGH, Beschluss vom 15.09.2008 - 12 C 08.315 -, alle juris) Dies ist hier der Fall.

  • VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 686/12

    Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Gegenüber der Ehefrau des Klägers erging ein gesonderter Bescheid vom selben Tag.(Ihr Klageverfahren ist unter dem Aktenzeichen 3 K 686/12 bei Gericht registriert. Die Klage wurde durch Urteil von heute ebenfalls abgewiesen.).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte des Verfahrens 3 K 686/12 (Klage der Ehefrau des Klägers) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Die Berechnung der gemäß § 93 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII in Ansatz gebrachten Fahrtkostenpauschale, mit der zugleich alle Kosten um das für die Fahrten zur Arbeitsstätte genutzte Fahrzeug (Steuern, Versicherungen und Leasingraten) erfasst sind, erfolgte auf der Basis des Ansatzes des Einkommensteuergesetztes.(einfache Fahrstrecke x 0, 30 EUR x 20 Arbeitstage/Monat) Das Bundesverwaltungsgericht, das zunächst(BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - BVerwG 5 C 10.09 -, E 137, 357) die Frage offen gelassen hatte, ob bei der jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsermittlung bei der Frage der Fahrtkostenberechnung zur Lückenschließung sozialhilferechtliche, unterhaltsrechtliche oder steuerrechtliche Grundsätze entsprechend anzuwenden seien, hat mittlerweile(BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 22/11 -, juris)ausgeführt, angesichts der vom Gesetzgeber gezogenen deutlichen Parallelen zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch liege es nahe, zur Lückenschließung auf die Berechnungsmethoden des Sozialhilferechts zurückzugreifen.
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Die Berechnung der gemäß § 93 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII in Ansatz gebrachten Fahrtkostenpauschale, mit der zugleich alle Kosten um das für die Fahrten zur Arbeitsstätte genutzte Fahrzeug (Steuern, Versicherungen und Leasingraten) erfasst sind, erfolgte auf der Basis des Ansatzes des Einkommensteuergesetztes.(einfache Fahrstrecke x 0, 30 EUR x 20 Arbeitstage/Monat) Das Bundesverwaltungsgericht, das zunächst(BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - BVerwG 5 C 10.09 -, E 137, 357) die Frage offen gelassen hatte, ob bei der jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsermittlung bei der Frage der Fahrtkostenberechnung zur Lückenschließung sozialhilferechtliche, unterhaltsrechtliche oder steuerrechtliche Grundsätze entsprechend anzuwenden seien, hat mittlerweile(BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 22/11 -, juris)ausgeführt, angesichts der vom Gesetzgeber gezogenen deutlichen Parallelen zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch liege es nahe, zur Lückenschließung auf die Berechnungsmethoden des Sozialhilferechts zurückzugreifen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2012 - 6 S 24.12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Kostenbeitrag; sofortige Vollziehbarkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Versicherungen die andere Risiken absichern bzw. anderen Zwecken dienen, werden daher nach § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGBVIII nicht berücksichtigt.(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2012 - OVG 6 S 24.12 -, juris) Ebenso wenig sind die monatlichen Kosten für Telefon, Wasser, Elektrizität und Abfallentsorgung zu berücksichtigen.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Nachgewiesene Schulden zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum können allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über den Wohnwert hinausgehen(Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Aufl., § 93 Rn. 22; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.01.2010 - 4 ME 2/10 -, m. w. N.; Rspr. der Kammer: vgl. etwa das Urteil vom 31.10.2008 - 11 K 455/07 -, juris), denn angemessene Unterkunftskosten sind als typischer Bedarf der allgemeinen Lebensführung schon bei der Festsetzung der Einkommensgruppen und der diesen zugeordneten Kostenbeiträge in der Kostenbeitragsverordnung berücksichtigt worden.(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.01.2010 - 4 ME 2/10 -, m. w. N., Juris OVG) Von der Jahresgesamtbelastung des Klägers und seiner Ehefrau (12.060,- EUR) ist zunächst einmal der Tilgungsanteil abzuziehen, der deshalb keine Belastung darstellt, weil insofern eigenes Vermögen gebildet wird.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2013 - 4 LA 50/12

    Inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Jugendhilfemaßnahme i.R.d.

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Sinne von § 91 Abs. 1 Nr. 5b i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII setzt voraus, dass die Leistung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.(Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 91 Rn. 13; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, K § 92 Rn. 12 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2008 - 12 A 144/06 -, FamRZ 2008, 2314 und juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.09.2013 - 4 LA 50/12 - Urteil der Kammer vom 27.09.2013 - 3 K 1350/11 - offen gelassen BayVGH, Beschluss vom 15.09.2008 - 12 C 08.315 -, alle juris) Dies ist hier der Fall.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 144/06
    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Sinne von § 91 Abs. 1 Nr. 5b i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII setzt voraus, dass die Leistung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.(Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 91 Rn. 13; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, K § 92 Rn. 12 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2008 - 12 A 144/06 -, FamRZ 2008, 2314 und juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.09.2013 - 4 LA 50/12 - Urteil der Kammer vom 27.09.2013 - 3 K 1350/11 - offen gelassen BayVGH, Beschluss vom 15.09.2008 - 12 C 08.315 -, alle juris) Dies ist hier der Fall.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2009 - 12 A 1313/09

    Kostenbeitragspflicht für die vollstationäre Unterbringung eines Kindes zur

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Die umfassende Information des Kostenschuldners bei Aufnahme der Hilfe selbst über diese, so dass der Kostenschuldner Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit beurteilen und ggf. Rechtsmittel einlegen könnte, ist - schon weil nicht gesetzlich normiert - keine Voraussetzung für das Erheben des Kostenbeitrages.(Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 92 Rn. 13a; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.10.2009 - 12 A 1313/09 - und 22.10.2009 - 12 A 1314/09 -, beide juris; Urteil der Kammer vom 27.09.2013 - 3 K 1350/11 -, juris) Hinzu kommt, dass der Kläger weder Anspruchsberechtigter für die Hilfe nach §§ 41 und 34 SGB VIII noch am Hilfeplanverfahren zu beteiligen war (§ 41 Abs. 2 SGB VIII).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - 12 A 1314/09

    Pflicht zur Beteiligung eines nicht erziehungsberechtigten Elternteils an einem

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2014 - 3 K 681/12
    Die umfassende Information des Kostenschuldners bei Aufnahme der Hilfe selbst über diese, so dass der Kostenschuldner Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit beurteilen und ggf. Rechtsmittel einlegen könnte, ist - schon weil nicht gesetzlich normiert - keine Voraussetzung für das Erheben des Kostenbeitrages.(Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 92 Rn. 13a; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.10.2009 - 12 A 1313/09 - und 22.10.2009 - 12 A 1314/09 -, beide juris; Urteil der Kammer vom 27.09.2013 - 3 K 1350/11 -, juris) Hinzu kommt, dass der Kläger weder Anspruchsberechtigter für die Hilfe nach §§ 41 und 34 SGB VIII noch am Hilfeplanverfahren zu beteiligen war (§ 41 Abs. 2 SGB VIII).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2010 - 12 B 950/10

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem Anspruch auf die Bewilligung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - 12 A 805/11

    Vorliegen einer unzumutbaren Härte gem. § 92 Abs. 5 S. 1 SGB VIII durch die

  • OVG Saarland, 22.03.2010 - 3 D 9/10

    Einkommen und anrechenbare Belastungen bei der Festsetzung eines Kostenbeitrags

  • VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.498

    Heranziehung zu Kostenbeitrag für Hilfe zur Erziehung; Maßgeblichkeit des

  • VG Saarlouis, 31.10.2008 - 11 K 455/07

    Jugendhilferecht; Kostenbeitrag; Übergangszeitraum; individueller Abzug;

  • VGH Bayern, 15.09.2008 - 12 C 08.315

    Jugendhilferecht; Prozesskostenhilfe; Kostenbeitrag; Kindergeld

  • VGH Hessen, 08.09.2005 - 10 UE 1647/04
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

  • VG Stuttgart, 20.12.2019 - 9 K 20080/17

    Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme - Berücksichtigung von Immobilien

    Die Tilgungsleistung eines Kredits zur Hausfinanzierung dient der Vermögensbildung, da dadurch die Immobilie und somit Vermögen erworben wird (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteile vom 31.10.2008 - 11 K 436/07 -, sowie vom 31.01.2014 - 3 K 681/12 - VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 11.10.2017 - 4 K 4413/16 - VG Münster, Urteil vom 12.01.2010 - 6 K 1854/08 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2013 - L 19 AS 1399/13 B ER - BSG, Urteile vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R -, sowie vom 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R -, jeweils juris, m.w.N.).
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