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   VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17   

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VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17 (https://dejure.org/2018,16102)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31.01.2018 - 3 K 40/17 (https://dejure.org/2018,16102)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 3 K 40/17 (https://dejure.org/2018,16102)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    In Syrien besteht eine allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Syrer im Alter von 18 bis 42 Jahren, so dass der Kläger zu 1. damals auch keine Ausreisegenehmigung mehr benötigte.(vgl. dazu die Auskunft des Deutschen Orient-Institutes an das OVG Schleswig vom 8.11.2016 - 3 LB 17/16 -, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, Asylmagazin 2017, 108, wonach nach den Erkenntnissen des Orient-Instituts die syrische Regierung bereits im März 2012 beschlossen hat, dass die Ausreise für alle männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 42 Jahren untersagt beziehungsweise nur nach einer zuvor erteilten Genehmigung gestattet sei, auch wenn diese bereits den Wehrdienst abgeleistet hätten) Ihm droht im Fall einer - unterstellten - Rückkehr nach Syrien daher keine politische Verfolgung wegen einer "Wehrdienstentziehung"; insoweit folgt die Kammer einzelfallbezogen der ständigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, wonach jedenfalls ohne hinzutretende Umstände, für die hier, wie erläutert, nichts ersichtlich ist (zumal der Kläger zu 1. bereits 51 Jahre alt ist), eine Verfolgungsgefährdung zu verneinen ist(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.8.2017 -2 A 228/17- und 2 A 262/17- sowie vom 17.10.2017 -2 A 365/17- jeweils m.w.N., auf deren Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.).

    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 -2 A 215/17-, vom 19.3.2017 -2 A 177/17 und 2 A 221/17- und vom 14.9.2017 -2 A 314/17-), der die Kammer hier fallbezogen ebenfalls folgt, droht den Klägern in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG (§ 28 Abs. 1a AsylG).(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Insoweit wird wegen der Einzelheiten und der verwerteten Erkenntnisquellen auf das erwähnte Grundsatzurteil des OVG des Saarlandes vom 02.02.2017 -2 A 515/16- zu einem vergleichbar gelagerten Fall, auf das der Prozessbevollmächtigte in der Ladung hingewiesen worden ist, Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 17.10.2017 - 2 A 365/17

    Flüchtlingsstatus syrischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    In Syrien besteht eine allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Syrer im Alter von 18 bis 42 Jahren, so dass der Kläger zu 1. damals auch keine Ausreisegenehmigung mehr benötigte.(vgl. dazu die Auskunft des Deutschen Orient-Institutes an das OVG Schleswig vom 8.11.2016 - 3 LB 17/16 -, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, Asylmagazin 2017, 108, wonach nach den Erkenntnissen des Orient-Instituts die syrische Regierung bereits im März 2012 beschlossen hat, dass die Ausreise für alle männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 42 Jahren untersagt beziehungsweise nur nach einer zuvor erteilten Genehmigung gestattet sei, auch wenn diese bereits den Wehrdienst abgeleistet hätten) Ihm droht im Fall einer - unterstellten - Rückkehr nach Syrien daher keine politische Verfolgung wegen einer "Wehrdienstentziehung"; insoweit folgt die Kammer einzelfallbezogen der ständigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, wonach jedenfalls ohne hinzutretende Umstände, für die hier, wie erläutert, nichts ersichtlich ist (zumal der Kläger zu 1. bereits 51 Jahre alt ist), eine Verfolgungsgefährdung zu verneinen ist(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.8.2017 -2 A 228/17- und 2 A 262/17- sowie vom 17.10.2017 -2 A 365/17- jeweils m.w.N., auf deren Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 -2 A 215/17-, vom 19.3.2017 -2 A 177/17 und 2 A 221/17- und vom 14.9.2017 -2 A 314/17-), der die Kammer hier fallbezogen ebenfalls folgt, droht den Klägern in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG (§ 28 Abs. 1a AsylG).(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Insoweit wird wegen der Einzelheiten und der verwerteten Erkenntnisquellen auf das erwähnte Grundsatzurteil des OVG des Saarlandes vom 02.02.2017 -2 A 515/16- zu einem vergleichbar gelagerten Fall, auf das der Prozessbevollmächtigte in der Ladung hingewiesen worden ist, Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 -2 A 215/17-, vom 19.3.2017 -2 A 177/17 und 2 A 221/17- und vom 14.9.2017 -2 A 314/17-), der die Kammer hier fallbezogen ebenfalls folgt, droht den Klägern in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG (§ 28 Abs. 1a AsylG).(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Insoweit wird wegen der Einzelheiten und der verwerteten Erkenntnisquellen auf das erwähnte Grundsatzurteil des OVG des Saarlandes vom 02.02.2017 -2 A 515/16- zu einem vergleichbar gelagerten Fall, auf das der Prozessbevollmächtigte in der Ladung hingewiesen worden ist, Bezug genommen.
  • OVG Saarland, 18.01.2018 - 2 A 287/17

    Flüchtlingsanerkennung eines syrischen Drusen

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    Die Kläger haben auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 - sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 -2 A 287/17-, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • OVG Saarland, 19.03.2017 - 2 A 177/17

    Syrien: Keine Verfolgung wegen illegaler Ausreise oder Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 -2 A 215/17-, vom 19.3.2017 -2 A 177/17 und 2 A 221/17- und vom 14.9.2017 -2 A 314/17-), der die Kammer hier fallbezogen ebenfalls folgt, droht den Klägern in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG (§ 28 Abs. 1a AsylG).(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Insoweit wird wegen der Einzelheiten und der verwerteten Erkenntnisquellen auf das erwähnte Grundsatzurteil des OVG des Saarlandes vom 02.02.2017 -2 A 515/16- zu einem vergleichbar gelagerten Fall, auf das der Prozessbevollmächtigte in der Ladung hingewiesen worden ist, Bezug genommen.
  • FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15

    § 62 EStG, § 63 EStG, § 8 AO

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    Die Kläger haben auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 - sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 -2 A 287/17-, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 228/17

    Wehrdienstentziehung als Fluchtgrund aus Syrien

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    In Syrien besteht eine allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Syrer im Alter von 18 bis 42 Jahren, so dass der Kläger zu 1. damals auch keine Ausreisegenehmigung mehr benötigte.(vgl. dazu die Auskunft des Deutschen Orient-Institutes an das OVG Schleswig vom 8.11.2016 - 3 LB 17/16 -, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, Asylmagazin 2017, 108, wonach nach den Erkenntnissen des Orient-Instituts die syrische Regierung bereits im März 2012 beschlossen hat, dass die Ausreise für alle männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 42 Jahren untersagt beziehungsweise nur nach einer zuvor erteilten Genehmigung gestattet sei, auch wenn diese bereits den Wehrdienst abgeleistet hätten) Ihm droht im Fall einer - unterstellten - Rückkehr nach Syrien daher keine politische Verfolgung wegen einer "Wehrdienstentziehung"; insoweit folgt die Kammer einzelfallbezogen der ständigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, wonach jedenfalls ohne hinzutretende Umstände, für die hier, wie erläutert, nichts ersichtlich ist (zumal der Kläger zu 1. bereits 51 Jahre alt ist), eine Verfolgungsgefährdung zu verneinen ist(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.8.2017 -2 A 228/17- und 2 A 262/17- sowie vom 17.10.2017 -2 A 365/17- jeweils m.w.N., auf deren Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.).
  • OVG Saarland, 22.08.2017 - 2 A 262/17

    Syrien; Flüchtlingsrecht wegen Kriegsdienstverweigerung

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    In Syrien besteht eine allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Syrer im Alter von 18 bis 42 Jahren, so dass der Kläger zu 1. damals auch keine Ausreisegenehmigung mehr benötigte.(vgl. dazu die Auskunft des Deutschen Orient-Institutes an das OVG Schleswig vom 8.11.2016 - 3 LB 17/16 -, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, Asylmagazin 2017, 108, wonach nach den Erkenntnissen des Orient-Instituts die syrische Regierung bereits im März 2012 beschlossen hat, dass die Ausreise für alle männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 42 Jahren untersagt beziehungsweise nur nach einer zuvor erteilten Genehmigung gestattet sei, auch wenn diese bereits den Wehrdienst abgeleistet hätten) Ihm droht im Fall einer - unterstellten - Rückkehr nach Syrien daher keine politische Verfolgung wegen einer "Wehrdienstentziehung"; insoweit folgt die Kammer einzelfallbezogen der ständigen Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, wonach jedenfalls ohne hinzutretende Umstände, für die hier, wie erläutert, nichts ersichtlich ist (zumal der Kläger zu 1. bereits 51 Jahre alt ist), eine Verfolgungsgefährdung zu verneinen ist(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.8.2017 -2 A 228/17- und 2 A 262/17- sowie vom 17.10.2017 -2 A 365/17- jeweils m.w.N., auf deren Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Auszug aus VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17
    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes(vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, juris, inzwischen ebenso Urteile beispielsweise vom 11.3.2017 -2 A 215/17-, vom 19.3.2017 -2 A 177/17 und 2 A 221/17- und vom 14.9.2017 -2 A 314/17-), der die Kammer hier fallbezogen ebenfalls folgt, droht den Klägern in Syrien nicht allein wegen ihrer Ausreise aus dem Heimatland, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im Ausland aus ausnahmsweise beachtlichen Nachfluchtgründen eine politische Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG (§ 28 Abs. 1a AsylG).(vgl. ebenso etwa OVG Schleswig, Urteil vom 29.6.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH München, Urteil vom 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, OVG Münster, Urteile vom 6.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris, und vom 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, OVG Koblenz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris) Insoweit wird wegen der Einzelheiten und der verwerteten Erkenntnisquellen auf das erwähnte Grundsatzurteil des OVG des Saarlandes vom 02.02.2017 -2 A 515/16- zu einem vergleichbar gelagerten Fall, auf das der Prozessbevollmächtigte in der Ladung hingewiesen worden ist, Bezug genommen.
  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen

  • OVG Saarland, 11.03.2017 - 2 A 215/17

    Flüchtlingsanerkennung (Syrien); keine beachtlichen Nachfluchtgründe

  • VG Saarlouis, 12.07.2018 - 3 K 1401/17

    Zum Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auf abgeleiteten

    Ebenso: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, VGH Bayern, Urteil vom 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 u.a. -, juris, OVG NRW, Urteil vom 21.02.2017 - 14 A 2316/16.A -, juris, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG Bremen, Urteil vom 24.01.2018 - 2 LB 194/17 -, Rn. 38 ff., juris sowie OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2018 - 2 LB 101/18 -, Rn. 51 ff., juris.Vgl. ferner Urteile der Kammer vom 31.01.2018 - 3 K 32/17, 3 K 47/17, 3 K 59/17, 3 K 40/17, 3 K 19/17, 3 K 55/17, 3 K 9/17 und 3 K 173/17 -.) Es besteht keine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass der syrische Staat jeden Rückkehrer unabhängig von seiner Herkunft, Bildung und politischen Ansicht pauschal der Gegenseite beziehungsweise der politischen Opposition zurechnet.
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