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   VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21   

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VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21 (https://dejure.org/2022,4320)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.03.2022 - 12 B 10003/21 (https://dejure.org/2022,4320)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. März 2022 - 12 B 10003/21 (https://dejure.org/2022,4320)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 31/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Der Anordnungsgrund besteht in dem unzumutbaren und nicht hinnehmbaren Nachteil, der dem Antragsteller durch die entlassungsbedingte erhebliche Ausbildungsverzögerung im Fall der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes entsteht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2021 - 2 MB 31/20 - mit Nachweisen).

    Es ist überwiegend wahrscheinlich (dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2021 a.a.O.), dass der Antragsteller einen Anspruch auf Fortsetzung der Laufbahnausbildung hat.

    Die Einwendungen des Antragstellers gegen die Prüfungsentscheidung sind inzident zu prüfen, bevor über die Entlassung des Widerrufsbeamten entschieden wird (OVG Schleswig, Beschluss vom 06.05.2021 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18

    Vorläufige Ernennung zum Beamten auf Widerruf nach Entlassung aus der

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Zudem gebietet der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB dem Antragsteller, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (OVG Schleswig, Beschluss vom 05.11.2018 - 2 MB 17/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.06.2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, dass Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihnen die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet werden und der Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (vgl. Beschluss der Kammer a.a.O. Rn. 37 zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz - BBG - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 3 CE 09.734

    Beamter auf Widerruf

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Dabei kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift allein auf das Nichtbestehen der Prüfung als tatsächlichen Vorgang und nicht auf den rechtlichen Bestand der zugrundeliegenden Prüfungsentscheidung, sprich auf ihre Rechtmäßigkeit oder Bestandskraft an (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 31 f.; VGH München, Beschluss vom 27.07.2009 - 3 CE 09.734 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Die Bestimmung bezweckt insoweit die Vermeidung eines rechtlichen Schwebezustandes im Sinne der Rechtsklarheit (OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 5/14 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Dabei kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift allein auf das Nichtbestehen der Prüfung als tatsächlichen Vorgang und nicht auf den rechtlichen Bestand der zugrundeliegenden Prüfungsentscheidung, sprich auf ihre Rechtmäßigkeit oder Bestandskraft an (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 31 f.; VGH München, Beschluss vom 27.07.2009 - 3 CE 09.734 - juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19

    Einstweilige Fortführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Dabei kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift allein auf das Nichtbestehen der Prüfung als tatsächlichen Vorgang und nicht auf den rechtlichen Bestand der zugrundeliegenden Prüfungsentscheidung, sprich auf ihre Rechtmäßigkeit oder Bestandskraft an (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.08.2019 - 12 B 5/19 - juris Rn. 36; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 31 f.; VGH München, Beschluss vom 27.07.2009 - 3 CE 09.734 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
    Zudem gebietet der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB dem Antragsteller, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (OVG Schleswig, Beschluss vom 05.11.2018 - 2 MB 17/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15.06.2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 22 ff.).
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