Rechtsprechung
VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 172 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 173 Abs 3 S 1 BauGB
Abbruchgenehmigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15
- OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 LA 8/17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 2.13
Zum Abgrenzungsmaßstab der Tatbestandsalternativen für Erhaltungssatzungen
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15
Die 2. Alternative des § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB hat eine Auffangfunktion; sie trägt dem Umstand Rechnung, dass es bauliche Anlagen gibt, die zwar nicht die Kraft haben, die städtebauliche Gestalt des Gebiets zu prägen, die aber als einzelne Bauwerke gleichwohl eine besondere städtebauliche Funktion haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2013 - 4 BN 2/13 -, Rn. 4, juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.10.1998 - 5 S 2134/98
Genehmigung für den Abbruch eines Gebäudes im Bereich einer Erhaltungssatzung - …
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15
Die Kammer folgt deshalb der vermittelnden Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zum vergleichbaren § 172 Abs. 4 BauGB, wonach ein Ermessen nur bei atypischen Fallgestaltungen in Betracht kommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 1/03 -, Rn. 51, juris; so im Ergebnis auch VGH Mannheim, Beschluss vom 13.10.1998 - 5 S 2134/98 -, Rn. 5, juris). - OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 Bf 10/02
Abrissgenehmigung im Bereich einer Erhaltungssatzung; wirtschaftliche …
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15
Die Kammer ist jedoch der Überzeugung, dass eine solche das Ermessen eröffnende und ggf. auf Null reduzierende Atypik nicht anzunehmen ist, wenn dem Eigentümer die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist (…so auch VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 6, juris; offen gelassen von OVG Hamburg, Urteil vom 12.12.2007 - 2 Bf 10/02 -, LS 3, juris). - BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83
Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15
Übermäßig belastende Folgen werden durch die Erörterungspflicht (jetzt § 173 Abs. 3 BauGB) und im Falle einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit entweder durch einen Genehmigungsanspruch (bei einer Milieuschutzsatzung und Umstrukturierungssatzung nach § 172 Abs. 4 S. 2 und Abs. 5 S. 3) oder einen Übernahmeanspruch (nach § 172 Abs. 3 BauGB in den Fällen einer Satzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB) vermieden (vgl. BVerfG, - 3. Kammer des 1. Senats -, Beschluss vom 26.01.1987 - 1 BvR 969/83 -, NVwZ 1987, S. 879 zu den entsprechenden Vorschriften in § 39h BBauG). - BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; …
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2016 - 8 A 91/15
Die Kammer folgt deshalb der vermittelnden Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zum vergleichbaren § 172 Abs. 4 BauGB, wonach ein Ermessen nur bei atypischen Fallgestaltungen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 1/03 -, Rn. 51, juris; so im Ergebnis auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 13.10.1998 - 5 S 2134/98 -, Rn. 5, juris).
- VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428
Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus
Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. OVG NRW, B.v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 - NVwZ-RR 2016, 678; B.v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m.w.N.; für den Status nach § 60 Abs. 7 AufenthG vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 C 16.773 - juris).Im Grundsatz können hierfür nachweislich erfolglose Bemühungen zur Erlangung eines Nationalpasses gefordert werden (…vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 a.a.O.; OVG NRW, B.v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m.w.N.; HessVGH B.v. 1.8.2016 - 3 A 959/16.Z - juris).
- VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.776
Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises
Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. OVG NRW, B. v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773
Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises
Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (vgl. OVG NRW, B. v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - VGH Bayern, 25.11.2021 - 19 B 21.1789
Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen
Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passes regelmäßig verbundenen Eingriff in die Personalhoheit eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (OVG NRW, B.v. 17.5.2016 - 18 A 951/15 - NVwZ-RR 2016, 678; B.v. 17.5.2016 - 8 A 91/15 - juris Rn. 3 m.w.N.; für den Status nach § 60 Abs. 7 AufenthG vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 C 16.773 - juris).