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   VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20   

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VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20 (https://dejure.org/2021,5542)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.03.2021 - 9 B 43/20 (https://dejure.org/2021,5542)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. März 2021 - 9 B 43/20 (https://dejure.org/2021,5542)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16

    Aufhebung; Beitragspflicht; Beitragssatzung; Entstehung; Straßenausbaubeitrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Sie bleibt maßgebend sowohl für die Beitragsfestsetzung als auch für das Leistungsgebot (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2017 - 9 LA 231/16 -, Rn. 4, juris, m. w. N.).

    Die Befugnis, den Beitrag durch Verwaltungsakt festzusetzen und von dem Beitragspflichtigen anzufordern, ergibt sich im Übrigen unabhängig von der inzwischen aufgehobenen Satzung auch direkt aus § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 155 AO (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2017 - 9 LA 231/16 -, Rn. 8, juris; Arndt/Hoefer/Dörschner in Die Gemeinde 2018, 90).

  • VG Schleswig, 18.03.2008 - 9 B 83/07
    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Würde man von einer nur teilweisen Unanwendbarkeit der Aufhebungssatzung und damit von einer weitergehenden Anwendbarkeit zumindest des Art. 1 der Aufhebungssatzung ausgehen, so würde auch dies dazu führen, dass die ABS zumindest bis zum 30. April 2018 anwendbar war und damit bis zu einem Zeitpunkt, zu dem die sachliche Beitragspflicht der Klägerin schon entstanden war, was nach dem materiellen Recht der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage, also der Zeitpunkt ist, der für die Anwendung des maßgeblichen Satzungsrechts entscheidend ist und zu dem - im Hinblick auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides - eine gültige Satzung vorgelegen haben muss (s. o., vgl. auch Beschluss der Kammer vom 18. März 2008 - 9 B 83/07 -, Rn. 33, juris; VGH München, Beschluss vom 07. Dezember 2012 - 6 ZB 12.1461 -, Rn. 4, juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 23. Dezember 2011 - 3 K 538/07 -, Rn. 24, juris; VG Gera, Urteil vom 05. Mai 2003 - 5 K 2026/98.GE -, Rn. 138, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98

    Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegen nach der Rechtsprechung der Kammer und des OVG Schleswig (nur) vor, wenn auf Grund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (vgl. z. B. OVG Schleswig, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 2 M 7/98 -, Die Gemeinde 1998, 341).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 9 B 9.13

    Erschlossensein von Hinterliegergrundstücken

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Ist - wie hier - keine förmliche Abnahme erfolgt, wird nach der Rechtsprechung der Kammer auf den Zeitpunkt des Eintritts der Abnahmefiktion nach § 12 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (BAnz AT 19.01.2016 B 3 und BAnz AT 01.04.2016 B 1, 1m Folgenden VOB/B) abgestellt (vgl. Beschluss der Kammer vom 11. Juni 2013 - 9 B 9/13 -, n. v.; so auch: Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2020, KAG, § 8, Rn. 490).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04

    Anwendbarkeit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 Niedersächsischen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Vor diesem Hintergrund verbietet sich eine "Gleichstellung" des Erbbauberechtigten an einem (Hinterlieger-)Grundstück mit dem Eigentümer eines (Vorderlieger-)Grundstücks im Hinblick auf die durch die Straße gebotene Vorteilslage (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Dezember 2005 - 9 ME 388/04 -, Rn. 6, juris; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabenrecht, Stand Februar 2020, KAG, § 8 Rn. 571).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 67/72

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Denn nur dies trägt dem eigentumsähnlichen Charakter des Erbbaurechts (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1974 - V ZR 67/72-, Rn. 14, juris) ausreichend Rechnung.
  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 6 ZB 12.1461

    Straßenausbaubeitragsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt; Entstehen der sachlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Würde man von einer nur teilweisen Unanwendbarkeit der Aufhebungssatzung und damit von einer weitergehenden Anwendbarkeit zumindest des Art. 1 der Aufhebungssatzung ausgehen, so würde auch dies dazu führen, dass die ABS zumindest bis zum 30. April 2018 anwendbar war und damit bis zu einem Zeitpunkt, zu dem die sachliche Beitragspflicht der Klägerin schon entstanden war, was nach dem materiellen Recht der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage, also der Zeitpunkt ist, der für die Anwendung des maßgeblichen Satzungsrechts entscheidend ist und zu dem - im Hinblick auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides - eine gültige Satzung vorgelegen haben muss (s. o., vgl. auch Beschluss der Kammer vom 18. März 2008 - 9 B 83/07 -, Rn. 33, juris; VGH München, Beschluss vom 07. Dezember 2012 - 6 ZB 12.1461 -, Rn. 4, juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 23. Dezember 2011 - 3 K 538/07 -, Rn. 24, juris; VG Gera, Urteil vom 05. Mai 2003 - 5 K 2026/98.GE -, Rn. 138, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass im Straßenausbaubeitragsrecht der bürgerlich-rechtliche Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts maßgebend ist; Grundstück ist danach der Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, Rn. 29, juris, und Urteil vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, Rn. 39, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 3/12

    Heranziehung der Eigentümer eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Dabei ist im Hinblick auf die zugrundezulegende Sach- und Rechtslage maßgeblich auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht abzustellen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, Rn. 60, juris, und Beschluss vom 7. September 2020 - 2 LA 232/18 -, n. v.).
  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20
    Bei Eigentümeridentität von Vorder- und Hinterliegergrundstück wird die Annahme einer Vorteilslage für das Hinterliegergrundstück grundsätzlich nur dann begründet, wenn die Grundstücke etwa einheitlich (gewerblich oder privat) genutzt werden oder die Grundstücksgrenze überbaut ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. April 2005 - 2 MB 35/05 -, n.v; Urteil der Kammer vom 05. Dezember 2012 - 9 A 94/10 -, Rn. 25, juris; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabenrecht, Stand Februar 2020, KAG, § 8 Rn. 570 ff, m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.12.2011 - 3 K 538/07

    Einzelfall einer nicht vorteilsgerechten Einzelsatzung über die Erhebung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 2 MB 12/16

    Beitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück; Analogiefähigkeit des § 6 Abs 5

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18

    Straßenreinigungsgebühren

  • VG Gera, 05.05.2003 - 5 K 2026/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Genehmigung der Verbandssatzung; Bekanntmachung;

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 174/15

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein Hinterliegergrundstück in einem

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