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   VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21   

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VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21 (https://dejure.org/2022,4321)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.03.2022 - 4 B 10005/21 (https://dejure.org/2022,4321)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. März 2022 - 4 B 10005/21 (https://dejure.org/2022,4321)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 - juris Rn. 78 m. w. N.).

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 - juris Rn. 81 ff.).

    Die Antragsgegnerin hat für die Ermittlung des zu erfassenden Aufwands einen Flächenmaßstab gewählt und diesen unter Berücksichtigung der vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Januar 2019 (- 2 LB 92/18 - juris Rn. 116) angeführten weiteren Faktoren modifiziert.

  • VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).

    Die mit dem rückwirkenden Inkrafttreten verbundene echte Rückwirkung (bzw. Rückbewirkung von Rechtsfolgen) begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ausführlich Kammerbeschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24).

    Die Multiplikation der unterschiedlichen Faktoren führt dazu, dass das Innehaben von Zweitwohnungen, die typischerweise aufgrund ihrer Lage, Wohnfläche, Baujahr und Gebäudeart einen höheren finanziellen Aufwand erfordern, höher besteuert werden, als Zweitwohnungen, die aufgrund der genannten Faktoren einen geringeren Aufwand erfordern (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Rechtsgrundlage für die Rücknahme ist § 116 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 und 4 LVwG, weil es sich bei den Bescheiden vom 16. Dezember 2019 aufgrund der in § 10 Abs. 1 ZwStS angeordneten Rückwirkung der Satzung um von Anfang an rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1989 - 2 C 43.87 - juris Rn. 18; Kastner, in: Fehling/Kastner/Störmer, HK-VerwR, 5. Aufl. 2021, § 48 VwVfG Rn. 29).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Rücknahme auch konkludent erfolgen kann, wenn dies hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2012 - 6 C 3.11 - juris Rn. 39; vgl. auch Schoch, in: Schoch/Schneider, VwVfG, 1. EL August 2021, § 48 Rn. 336).
  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Zu beachten ist ferner, dass auch der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine rechtlich und tatsächlich gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen verlangt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 75 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) gebieten es, von der nachträglichen Erhebung der Zweitwohnungssteuer nur in atypischen Fällen abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - juris Rn. 59; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 48 Rn. 28a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17

    Zweitwohnungssteuer - Vermutung der Vorhaltung für Zwecke der persönlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Maßgeblich für die Steuerpflicht ist allein, dass sie die Wohnung hätte nutzen können (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Die steuererhebende Gemeinde darf dabei von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen - die tatsächliche Vermutung erschüttern (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - juris Rn. 27 f. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem

    Auszug aus VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (stRspr, vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 MB 26/18 - juris Rn. 5; Beschluss der Kammer vom 26. April 2019 - 4 B 2/19 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe;

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

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