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   VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99   

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https://dejure.org/2001,25463
VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99 (https://dejure.org/2001,25463)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.04.2001 - 14 A 267/99 (https://dejure.org/2001,25463)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. April 2001 - 14 A 267/99 (https://dejure.org/2001,25463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LVwG § 219; ; LVwG § 230; ; LVwG § 234; ; LVwG § 238; ; LVwG § 262; ; LVwG § 271; ; HafenVO § 2; ; HafenVO § 3; ; LWG § 3; ; LWG § 108; ; LWG § 110; ; WaStrG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 2 L 258/91

    Anspruch eines Landes gegen den Bund auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    OVG wäre ein solcher Leistungsbescheid gegenüber der Beklagten aufgrund der Regelungen der heutigen §§ 234, 262 LVwG mangels besonderer rechtlicher Befugnis nicht vollstreckbar (Urteil v. 30.04.1992 -2 L 258/91- Umdruck S. 23 = VkBl. 1992, 432 ff).

    Die durch die Ölverunreinigung verursachte Gefahr kann nicht mehr in den erforderlichen Zusammenhang mit den zuständigkeitsbegründenden Anforderungen gestellt werden, die ihrerseits an die Schiffe und deren Betrieb zur Verhütung von Gefahren für die Reinheit des Wassers zu stellen sind (BVerwGE 87, 181, 185; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.04.1992 a.a.O.).

    OVG (v. 30.04.1992 a.a.O. m.w.N.) darauf zu verweisen, daß auch eine - hier nur gedachte - Ordnungsverfügung gegen einen Hoheitsträger zulässig wäre, solange die Wirkungen der Verfügung nicht den Grad einer Kompetenznegation des anderen Hoheitsträgers annimmt und die Erfüllung dessen hoheitlicher Aufgaben nicht beeinträchtigt (vgl. auch Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl., Rn. 238 ff).

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    OVG (a.a.O.) klargestellt haben - auch im Bereich von Bundeswasserstraßen und selbst dann, wenn der Bund auf dieser Grundlage als zustandsverantwortlicher Eigentümer der Seewasserstraße herangezogen wird, da seine hoheitlichen Aufgaben und Pflichten als Träger öffentlicher Verwaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen hiervon unberührt bleiben (so schon BVerwG, Urt. v. 29.10.1982 - 4 C 4/80 -, NVwZ 1983, 474; vgl. auch Kollmann a.a.O., § 88 Erl. 2; Friesecke a.a.O., Einleitung Rn. 21.).

    In seinem Urteil vom 29.10.1982 hat das BVerwG sogar darauf verwiesen, daß die Verantwortlichkeit auch dann nicht ausgeschlossen sein müsse, wenn der Eigentümer aus rechtlichen Gründen daran gehindert wäre, der Gefahr durch eigene Vorsorgemaßnahmen vorzubeugen (NVwZ 1983, 474, 476).

  • VG Kassel, 12.04.1979 - IV E 415/78
    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).
  • VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97

    Vorgehen der Abfallbehörde gegen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger:

    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90

    Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    Die durch die Ölverunreinigung verursachte Gefahr kann nicht mehr in den erforderlichen Zusammenhang mit den zuständigkeitsbegründenden Anforderungen gestellt werden, die ihrerseits an die Schiffe und deren Betrieb zur Verhütung von Gefahren für die Reinheit des Wassers zu stellen sind (BVerwGE 87, 181, 185; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.04.1992 a.a.O.).
  • VG Schleswig, 08.12.1998 - 3 A 5/95
    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    Gemeinhin wird insofern eine natürlich Einheit zwischen Handlung und Erfolg gefordert (zum Stand in Rspr. und Lit.: Schl.-Holst. VG, NVwZ 2000, 464, 465).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96

    Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier:

    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    Diese Erwägungen müssen schon deshalb unerheblich bleiben, weil sie im Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG wurzelt und die Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts sich hierauf ebenso wenig berufen kann wie auf andere Grundrechte (Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 03.04.1998 -4 L 133/96- Umdruck S. 23 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95

    Zur Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern - Durchsetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).
  • VG Hannover, 11.10.2012 - 10 A 423/11

    Bombenräumung; Bundeswasserstraße; Evakuierung; Handlungsverantwortlicher;

    Bundesrecht hindert nicht daran, gestützt auf Landespolizeirecht eine Zustandshaftung an Bundeswasserstraßen anzunehmen, welche den Bund in seiner Eigenschaft als Eigentümer trifft (BVerwG, Urteil vom 30.11.1990 - 7 C 4.90 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 21.02.2002 - 7 LB 153/01 -, juris; vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 02.04.2001 - 14 A 267/99 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 25.03.1992 - 5 UE 3288/88 -, ESVGH 42, 243, 247 ff.).
  • VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, untere Wasserbehörde, Eilkompetenz

    Ein solcher Eingriff in hoheitliche Kompetenzen liegt hier gerade nicht vor, da die Klägerin "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne dass ihre schifffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (vgl. zu alldem Urteile der Kammer vom 02.04.2001 - 14 A 267/99 -. und vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - m.w.N.).
  • VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, Gewässer erster Ordnung, kommunaler

    Dass die Beigeladene unter den gegebenen Umständen als Eigentümerin einer Hafenwasserfläche in einer Bundeswasserstraße vom Grundsatz her auch hätte herangezogen werden können, hat die Kammer in einem ähnlichen Fall bereits entschieden (Urteil v. 2.4.2001 - 14 A 267/99 - hier war die Beigeladene als Beklagte im Verfahren): .
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