Rechtsprechung
   VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22944
VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21 (https://dejure.org/2021,22944)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.07.2021 - 9 B 18/21 (https://dejure.org/2021,22944)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 9 B 18/21 (https://dejure.org/2021,22944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 PersAuswG, § 28 Abs 1 Nr 2 PersAuswG, § 29 Abs 1 PersAuswG, § 5 Abs 2 Nr 5 PersAuswG, Art 2 Abs 1 GG
    Zur Schreibweise des Vornamens im Personalausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21
    Maßgeblich für die Schreibweise der oder des Vornamens sind dabei die auf der Grundlage des Personenstandsregisters ausgestellten Personenstandsurkunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 41/90 - juris Rn. 21 zur Schreibweise des Familiennamens; Süßmuth/Koch, Pass- und Personalausweisrecht, 4. Auflage, 9. Lieferung, Stand: Februar 2021, Erl § 5 PAuswG Rn. 14).

    Sie dürfte darüber hinaus als Namensänderung i. S. d. Namensänderungsgesetzes anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 41/90 - juris Rn. 21 zur vergleichbaren Qualifizierung des Austauschs eines Umlauts durch einen Vokal mit angefügtem "e" im Familiennamen als Namensänderung; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 24 K 3230/12 - juris Rn. 18 zu einer Änderung der Reihenfolge mehrerer Vornamen (vor dem Inkrafttreten des § 45a PStG)).

  • VG Düsseldorf, 13.12.2012 - 24 K 3230/12

    Personalausweis Reihenfolge Vorname Vertrauensschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21
    Sie dürfte darüber hinaus als Namensänderung i. S. d. Namensänderungsgesetzes anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 41/90 - juris Rn. 21 zur vergleichbaren Qualifizierung des Austauschs eines Umlauts durch einen Vokal mit angefügtem "e" im Familiennamen als Namensänderung; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 24 K 3230/12 - juris Rn. 18 zu einer Änderung der Reihenfolge mehrerer Vornamen (vor dem Inkrafttreten des § 45a PStG)).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05

    Schulrecht, Orientierungsstufe, Versetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21
    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03

    Mehrfachnamen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21
    Soweit im Rechtsverkehr die Angabe des vollen Vornamens erforderlich ist, hält der Aufwand für eine Änderung der bisherigen Angaben des Antragstellers sich in engen Grenzen und ist ihm zumutbar (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2009 - 1 BvR 1155/03 - BVerfGE 123, 90, juris Rn. 42 zu einem Ehedoppelnamen).
  • BGH, 15.04.1959 - IV ZB 286/58

    Weibliche Vornamen für Knaben

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21
    Bereits im Jahr 1959 hat jedoch der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 15. April 1959 - IV ZB 286/58 - BGHZ 30, 132, juris Rn. 17) festgestellt, dass weder die Unterstreichung noch der Gebrauch eines Rufnamens diesen in der Weise festlegt, dass eine Änderung des Rufnamens verwehrt wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht