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   VG Schleswig, 03.01.2018 - 11 B 76/17   

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https://dejure.org/2018,192
VG Schleswig, 03.01.2018 - 11 B 76/17 (https://dejure.org/2018,192)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.01.2018 - 11 B 76/17 (https://dejure.org/2018,192)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 11 B 76/17 (https://dejure.org/2018,192)
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  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 03.01.2018 - 11 B 76/17
    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (vgl. Beschluss der Kammer vom 14.11.2017 - 11 B 47/17- m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 03.01.2018 - 11 B 76/17
    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 03.01.2018 - 11 B 76/17
    Zum Anderen können Abschiebungsverbote aber auch ausnahmsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgen, wenn diese Rechte dem Ausländer eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren geht (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2011 - 18 B 910/11 -, Rn. 4, juris).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Schleswig, 03.01.2018 - 11 B 76/17
    Gerade weil der Termin der Abschiebung nicht bekanntgegeben wird, hat der Betroffene grundsätzlich jederzeit ein rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Abschiebung vorläufig untersagt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.12.2017 - 4 MB 92/17 -).
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