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   VG Schleswig, 03.03.2021 - 11 B 3/21   

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https://dejure.org/2021,4198
VG Schleswig, 03.03.2021 - 11 B 3/21 (https://dejure.org/2021,4198)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.03.2021 - 11 B 3/21 (https://dejure.org/2021,4198)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. März 2021 - 11 B 3/21 (https://dejure.org/2021,4198)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 03.03.2021 - 11 B 3/21
    Daraus folgt eine Verpflichtung der Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 26; Haedicke in: HTK-AuslR / § 60a AufenthG - zu Abs. 2 Satz 1 - rechtl.

    Zwar gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 25, m.w.N.).

    Allerdings verpflichtet Art. 6 Abs. 1 GG die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers pflichtgemäß in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 26).

  • VG Schleswig, 22.12.2020 - 11 B 92/20

    Eilrechtsschutz wegen Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.03.2021 - 11 B 3/21
    Entspricht die Auswahlentscheidung sowohl der besonderen Beistandspflicht von Verwandten in gerader Linie als auch der langjährigen Praxis innerhalb der Familie und sind keine Umstände dafür ersichtlich, dass sie vor allem deshalb getroffen worden ist, um der Pflegeperson ein Aufenthaltsrecht zu sichern, so ist es mit dem Schutzgehalt des Art. 6 GG unvereinbar, wenn der Staat seine Auswahlentscheidung an die Stelle der familienintern getroffenen Vereinbarung setzt (vgl . Haedicke in: HTK-AuslR / § 60a AufenthG / Abs. 2 Satz 1 - familiäre Gründe, Stand: 16.10.2020, Rn. 21; Beschluss der Kammer vom 22.12.2020 - 11 B 92/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

    Auszug aus VG Schleswig, 03.03.2021 - 11 B 3/21
    Zum einen ist davon auszugehen, dass die Mutter ohnehin in die Pflege und Betreuung einbezogen ist, und es fraglich sein dürfte, ob sie diese ohne den entsprechenden Beitrag des Antragstellers bewerkstelligen könnte, zum anderen hat die Ausländerbehörde diese innerfamiliäre Entscheidung zu respektieren (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 28.03.2019 - 11 S 623/19 -).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.03.2021 - 11 B 3/21
    Die Fiktionsbescheinigung hat eine rein deklaratorische Bedeutung, sie vermag nicht konstitutiv einen Rechtsstatus zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.2010 - 1 B 17/09 - juris Rn. 7; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 45 m.w.N.).
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