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   VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18   

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VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18 (https://dejure.org/2018,13302)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.05.2018 - 12 A 41/18 (https://dejure.org/2018,13302)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 12 A 41/18 (https://dejure.org/2018,13302)
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  • VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 66/18

    Versetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18
    Die vom Kläger dagegen erhobene Klage wies das Gericht mit Urteil vom heutigen Tag ab (12 A 66/18).

    Das hat Gericht in seinem Urteil vom 03.05.2018 entschieden (12 A 66/18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - 6 A 2141/07

    Schadensersatzklage eines Kriminaloberkommissars wegen verzögerter Beförderung;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18
    Dem Vortrag des Klägers lässt sich indes nicht entnehmen, dass er ein entsprechendes Begehren bereits gegenüber seinem Dienstherrn konkretisiert hätte, damit dieser die Gelegenheit zur verwaltungsinternen Prüfung und zu dem Versuch erhält, entweder durch Abhilfe oder durch nähere Begründung seines Standpunktes einen Rechtsstreit zu vermeiden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16.12.2009 - 6 A 2141/07 - juris Rn. 66 ff. mwN., auch aus der Rechtsprechung des BVerwG).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 215/16

    Bewilligung einer Zuwendung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18
    Die bloße Behauptung, Amtshaftungsklage erheben zu wollen, genügt nicht zur Bejahung des Feststellungsinteresses; vielmehr sind ausreichende Anhaltspunkte dafür unerlässlich, dass die Erhebung einer solchen Klage, über die gemäß Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB die Zivilgerichte entscheiden, mindestens ernsthaft beabsichtigt ist (vgl. Urteil der Kammer vom 13.12.2017 - 12 A 215/16 - Juris Rn. 54 mwN.).
  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73

    Beförderung eines Beamten

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18
    Es besteht kein Bedürfnis dafür, den Kläger neben einer auf Schadensersatz gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klage noch Rechtschutz für eine gesonderte Klage auf Feststellung zu gewähren, dass das Verhalten des Dienstherrn/Beklagten rechtswidrig gewesen ist (Schnellenbach a.a.O., vgl. auch BVerwG, Urteil vom 06.03.1975 - 2 C 20.73 - juris).
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