Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11684
VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21 (https://dejure.org/2021,11684)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.05.2021 - 1 B 64/21 (https://dejure.org/2021,11684)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 1 B 64/21 (https://dejure.org/2021,11684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Das festzustellende Rechtsverhältnis muss jedenfalls im Grundsatz zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner bestehen, denn eine entsprechende Feststellungsklage im Verfahren der Hauptsache könnte im Hinblick auf die Beschränkung der Rechtskraft (vgl. § 121 Nr. 1 VwGO) nur dann eine Befriedungsfunktion erfüllen, wenn es entweder um ein unmittelbar zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehendes Rechtsverhältnis geht oder dieses zumindest präjudizielle Bedeutung für ein Rechtsverhältnis zwischen diesen besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3/04 -, Rn. 20, juris).

    In Konstellationen, in denen sich ein Feststellungsantrag mangels Zuständigkeit der Behörde faktisch gegen den falschen Antragsgegner/Beklagten richtet, ist eine Feststellungsklage und dementsprechend ein Feststellungsantrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unzulässig (BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 8.10 -, BVerwGE 140, 267, juris, Rn. 15 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 -, Rn. 20, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. März 2018 - 11 LA 43/17 -, Rn. 7 - 8, juris).

    Eine Feststellungsklage kann zwar auch im Drittrechtsverhältnis zulässig sein, wenn das nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1997 - 8 C 23.96 - NJW 1997, 747; Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 - NVwZ-RR 2005, 711).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt zwischen den Beteiligten streitig ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207).

    Voraussetzung ist jedoch auch insoweit, dass sich die streitigen Beziehungen zu einer festen Form verdichtet haben müssen (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53/85 -, BVerwGE 77, 207, juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Eine Feststellungsklage kann zwar auch im Drittrechtsverhältnis zulässig sein, wenn das nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1997 - 8 C 23.96 - NJW 1997, 747; Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 - NVwZ-RR 2005, 711).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Der Antragsteller könnte im Grundsatz - jedenfalls gegenüber dem Träger der zuständigen Behörde - ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung haben, die auch vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung getroffen werden könnte, weil im Hinblick auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit der beabsichtigten Ausübung des Segelsports, etwa nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 Corona-BekämpfVO, eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben und das Abwarten einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren der Hauptsache für den Antragsteller nicht zumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 BvR 2129/02 - NVwZ 2003, 856).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Divergenz; Drittrechtsverhältnis; Feststellungsklage; Glücksspielstaatsvertrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    In Konstellationen, in denen sich ein Feststellungsantrag mangels Zuständigkeit der Behörde faktisch gegen den falschen Antragsgegner/Beklagten richtet, ist eine Feststellungsklage und dementsprechend ein Feststellungsantrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unzulässig (BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 8.10 -, BVerwGE 140, 267, juris, Rn. 15 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 -, Rn. 20, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. März 2018 - 11 LA 43/17 -, Rn. 7 - 8, juris).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 3Z BR 114/96

    Formwechsel einer AG in eine GmbH & Co. KG

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Eine Feststellungsklage kann zwar auch im Drittrechtsverhältnis zulässig sein, wenn das nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1997 - 8 C 23.96 - NJW 1997, 747; Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 - NVwZ-RR 2005, 711).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    In Konstellationen, in denen sich ein Feststellungsantrag mangels Zuständigkeit der Behörde faktisch gegen den falschen Antragsgegner/Beklagten richtet, ist eine Feststellungsklage und dementsprechend ein Feststellungsantrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unzulässig (BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 8.10 -, BVerwGE 140, 267, juris, Rn. 15 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 3.04 -, Rn. 20, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. März 2018 - 11 LA 43/17 -, Rn. 7 - 8, juris).
  • VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10

    Tiertransporte aus dem europäischen Ausland

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Die Kammer hat ein Rechtsverhältnis in diesem Sinne im Verhältnis des Bürgers zu einer Fachaufsichtsbehörde, dies wäre hier das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, nur ausnahmsweise dann als gegeben angesehen, nachdem die Fachaufsichtsbehörde in der konkreten Angelegenheit eines Klägers mit einer bestimmten Rechtsposition bereits gegenüber dem Kläger und den Kreisen und kreisfreien Städten tätig geworden und konkret zu erwarten war, dass die Fachaufsichtsbehörde in einer gegen sie in der Sache ergehenden rechtskräftigen Entscheidung den Rechtsstandpunkt des Gerichts dann auch gegenüber den zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte Geltung verschaffen wird und darüber hinaus ein Verfahren gegenüber dem Träger der Fachaufsichtsbehörde eine Vielzahl von Verfahren gegen die einzelnen betroffenen Kreise und kreisfreien Städte ersparen könnte (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2011 - 1 A 31/10 -, Rn. 23 - 24, juris).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262).
  • OVG Bremen, 27.08.1990 - 1 B 47/90

    Inverkehrbringen eines Lebensmittels; Verkehrsfähigkeit; Europäisches

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 1 B 64/21
    Für eine einstweilige Anordnung gegenüber dem Land als Träger der Fachaufsichtsbehörde ist regelmäßig kein Raum (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 27. August 1990 - 1 B 47/90 -, juris).
  • VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 70/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot des Betriebs von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht