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   VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 10/21   

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https://dejure.org/2021,12343
VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 10/21 (https://dejure.org/2021,12343)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.05.2021 - 8 B 10/21 (https://dejure.org/2021,12343)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 8 B 10/21 (https://dejure.org/2021,12343)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 10/21
    Zielt der Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO - wie hier - auf eine Vorwegnahme der Hauptsache, kann ihm nur dann entsprochen werden, wenn der Antragstellerin ohne sofortige Befriedigung des Anspruchs schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr führen könnte und wenn zudem ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Mangels hinreichender Anhaltspunkte auf eine Gefährdung der von der Antragstellerin benannten Rechtsgüter ist nicht ersichtlich, dass ohne die sofortige Befriedigung des von ihr geltend gemachten Anspruchs schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr führen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 27.07.2017 - 3 EO 354/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Anordnungsgrundes bei

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 10/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung, ob ein Anordnungsgrund gegeben ist, ist stets die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 3 EO 354/17 -, Rn. 3, juris: Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 CE 17.694 - juris).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 CE 17.694

    Entfallen des Anordnungsgrundes im Eilverfahren nach Hauptsacheerledigung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 10/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung, ob ein Anordnungsgrund gegeben ist, ist stets die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 3 EO 354/17 -, Rn. 3, juris: Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 CE 17.694 - juris).
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