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   VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13   

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VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13 (https://dejure.org/2020,26572)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.2020 - 6 A 44/13 (https://dejure.org/2020,26572)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 6 A 44/13 (https://dejure.org/2020,26572)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19

    Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Die Regelung des § 18a LaplaG, der keine materiell-rechtliche, anspruchsvernichtende Wirkung beizumessen ist, sondern die vielmehr nur verfahrensrechtlicher Natur ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 26.2.2020 - 5 LB 6/19 -, S. 16), hat zur Folge, dass der Anspruch der Klägerin auf Genehmigungserteilung derzeit vorläufig bis zum Ablauf des Sicherungsmoratoriums gehemmt ist.

    Zum einen steht dem Land die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG zu, da die Regelungen zur Sicherung einer in Aufstellung befindlichen raumordnungsrechtlichen Planung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz der Raumordnung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG und nicht dem Kompetenztitel für das "Bodenrecht" nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG unterfallen (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 26.2.2020 - 5 LB 6/19 -, Rn. 54, juris; vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 29.3.2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 53 ff., juris).

    (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.2.2020 - 5 LB 6/19 -, Rn. 55 - 57, juris).

    (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2020 - 5 LB 6/19 -, Rn. 59 - 63, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15

    Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Insofern sind in erster Linie die Dimension (Höhe, Rotordurchmesser), der Standort und die Auswirkungen auf die Raumordnung maßgeblich; diese bestimmen im Einzelfall die Wirkungen der Anlage auf das Landschaftsbild (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 29.3.2017 - 1 LB 2/15 -).

    Bei einer Anlage, die - wie hier - mit knapp 100 m im Flachland weithin sichtbar ist, liegt grundsätzlich eine erhebliche Auswirkung auf den Raum und dessen Funktionen vor (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 29.3.2017, aaO; OVG Koblenz, Urteil v. 20.2.2003 - 1 A 11406/01 -, NVwZ-RR 2003, 619, 620; OVG Münster, Urteil v. 19.9.2006 - 10 A 973/04 -, juris, Rn. 50; Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 2. Auflage 2018, § 3, Rn. 103).

    Zum einen steht dem Land die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG zu, da die Regelungen zur Sicherung einer in Aufstellung befindlichen raumordnungsrechtlichen Planung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz der Raumordnung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG und nicht dem Kompetenztitel für das "Bodenrecht" nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG unterfallen (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 26.2.2020 - 5 LB 6/19 -, Rn. 54, juris; vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 29.3.2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 53 ff., juris).

    "§ 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG ist mit der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 59 f., juris).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Bei § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG handelt es sich - unabhängig von der Dauer des Moratoriums (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1996 - 4 B 91.96 -, Rn. 9, juris: für Sanierungssatzung) - um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, da keine konkrete Eigentumsposition entzogen wird (vgl. zu anderen Sicherungsmitteln: BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, Rn. 25, juris: zu § 12 Abs. 2 ROG; Beschluss vom 25. März 2003 - 4 B 9.03 -, Rn. 6, juris: zu §§ 14, 15 BauGB; Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, Rn. 4, juris: zu § 14 BauGB).

    Ob eine absolute zeitliche Obergrenze für (Planungs-)Sicherungsmittel besteht, also die Länge des Zeitraums auch im Falle einer Entschädigungspflicht eine unverhältnismäßige Belastung zu begründen vermag, kann hier offenbleiben (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1996 - 4 B 91.96 -, Rn. 7, juris: zu Sanierungssatzung).

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    "Unter die Raumordnung im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG fällt die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes (vgl. BVerfG, Gutachten vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 -, Rn. 79, juris).

    Sie ist übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt (vgl. BVerfG, Gutachten vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 -, Rn. 79, juris).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    In der Situation eines "stecken gebliebenen" Genehmigungsverfahrens entfällt die Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife, wenn ansonsten im Verwaltungsverfahren noch nicht behandelte komplexe Fragen - etwa des Bauordnungsrechts oder der UVP - erstmals im gerichtlichen Verfahren erschöpfend geprüft werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.4.1989 - 4 C 52.87 -, juris, Rn. 18; OVG Münster, Urteil v. 15.6.2012 - 2 A 2630/10 -, juris, Rn. 134).

    Diese fehlende Spruchreife führt dazu, dass das Gericht in solchen Fällen grundsätzlich ein Bescheidungsurteil im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO erlassen kann, wenn der herangezogene Versagungsgrund die Ablehnung des Antrags nicht trägt und die Genehmigung nach dem bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisstand nicht schon aus anderen Gründen zu versagen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.4.1989 - 4 C 52.87 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Urteil v. 15.6.2012 - 2 A 2630/10 -, juris, Rn. 134).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2630/10

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    In der Situation eines "stecken gebliebenen" Genehmigungsverfahrens entfällt die Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife, wenn ansonsten im Verwaltungsverfahren noch nicht behandelte komplexe Fragen - etwa des Bauordnungsrechts oder der UVP - erstmals im gerichtlichen Verfahren erschöpfend geprüft werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.4.1989 - 4 C 52.87 -, juris, Rn. 18; OVG Münster, Urteil v. 15.6.2012 - 2 A 2630/10 -, juris, Rn. 134).

    Diese fehlende Spruchreife führt dazu, dass das Gericht in solchen Fällen grundsätzlich ein Bescheidungsurteil im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO erlassen kann, wenn der herangezogene Versagungsgrund die Ablehnung des Antrags nicht trägt und die Genehmigung nach dem bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisstand nicht schon aus anderen Gründen zu versagen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.4.1989 - 4 C 52.87 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Urteil v. 15.6.2012 - 2 A 2630/10 -, juris, Rn. 134).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Der Gemeinde steht es dabei frei, einer Flächennutzungsplanung eine solche Ausschlusswirkung zuzumessen und die Ausführung der in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB bezeichneten Bauvorhaben im Interesse einer geordneten Entwicklung zu kanalisieren und an bestimmten Stellen im Plangebiet zu konzentrieren, um einem "Wildwuchs" vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370, 376; OVG Koblenz, Urteil v. 20.2.2003 - 1 A 11406/01 -, NVwZ-RR 2003, 619, 622) oder hierauf zu verzichten.

    Bei einer Anlage, die - wie hier - mit knapp 100 m im Flachland weithin sichtbar ist, liegt grundsätzlich eine erhebliche Auswirkung auf den Raum und dessen Funktionen vor (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 29.3.2017, aaO; OVG Koblenz, Urteil v. 20.2.2003 - 1 A 11406/01 -, NVwZ-RR 2003, 619, 620; OVG Münster, Urteil v. 19.9.2006 - 10 A 973/04 -, juris, Rn. 50; Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 2. Auflage 2018, § 3, Rn. 103).

  • VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 133/14

    Moratorium für Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Diesen Ausführungen schließt sich die Kammer ebenfalls an (s. auch schon die Urteile der Kammer v. 22.11.2017 - 6 A 599/17 - und - 6 A 133/14 -).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Die Einführung von Instrumenten zur Sicherung eines Planungsvorhabens begegnet dabei ebenso wenig grundsätzlichen Bedenken (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 1992 - 4 NB 35.92 -, Rn. 6, juris: zu § 14 BauGB), wie der hier verfolgte Zweck (....), die Geeignetheit (....) und Erforderlichkeit (....) der konkreten Regelung.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Der ausbleibende Ertrag der Windkraftanlage ist im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 GG kein maßgeblich berücksichtigungsfähiger Belang: Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35/82 -, Rn. 77, juris).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 25.03.2003 - 4 B 9.03

    Geltungsdauer eines Veränderungssperre für den Grundstückseigentümer bei

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

  • VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 599/17

    Moratorium für Windkraftanlagen

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 36/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 7/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2006 - 10 A 973/04

    Windenergieanlage contra unberührte Landschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 17/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker

  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 11 B 5.18

    Wirkungen eines Moratoriums zur Sicherung regionalplanerischer Festlegungen von

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