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   VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21   

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VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21 (https://dejure.org/2022,5461)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.03.2022 - 11 B 10015/21 (https://dejure.org/2022,5461)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. März 2022 - 11 B 10015/21 (https://dejure.org/2022,5461)
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  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 CE 21.708

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erfolgten Abschiebung wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Soweit die Antragsteller mit ihrem Hauptantrag die Feststellung begehren, dass die Abschiebung rechtswidrig war, ist dieser Feststellungsantrag unzulässig, weil er in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht statthaft ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 19 CE 21.708 -, juris, Rn. 7 m. w. N.).

    Insbesondere würde die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebung noch keinen (im Wege des § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähigen) Anspruch auf Rückführung in das Bundesgebiet begründen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 19 CE 21.708 -, juris, Rn. 8 unter Verweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2017 - 19 CE 16.2507 -).

  • OVG Saarland, 14.04.2021 - 2 B 54/21

    Beschwerde, Rückgängigmachung der Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch,

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris, Rn. 20; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 6), wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines solchen Anspruchs auch wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache hoch sind (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschuss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 17).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebung ist in den Fällen, in denen der Ausländer - wie hier - bereits abgeschoben ist, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 18; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 03. Dezember 2021 - 2 B 432/21 -, juris, Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 11 S 2868/18

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Soweit vorgetragen wird, dass die fehlende Erwerbstätigkeit in der Vergangenheit allein auf dem Umstand beruht, dass beiden Antragstellern eine Erwerbsmöglichkeit aufgrund der - aus ihrer Sicht nach rechtswidrig - erteilten Duldungen nach § 60b AufenthG nicht zustand, so müssen sich die Antragsteller diesen Umstand mangels Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung entgegenhalten lassen (vgl. VGH Mannheim Beschluss vom 09.04.2019 - 11 S 2868/18 -, BeckRS 2019, 6224, Rn. 11, beck-online).

    Zweifel in Bezug auf die Unmöglichkeit einer Passbeschaffung gehen zu Lasten des Ausländers, weil er generell und damit insbesondere auch - wie hier - im Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für die ausschließlich seinem Einflussbereich unterliegenden, ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist und dies auch in Ansehung einer für ihn möglicherweise schwierigen Beweissituation gilt (vgl. VGH Mannheim Beschluss vom 09.04.2019 - 11 S 2868/18 -, BeckRS 2019, 6224, Rn. 8, beck-online m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht im Wege der Abschiebung kann grundsätzlich nur in einem Klageverfahren erreicht werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris, Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.07.2017 - 7 B 11079/17 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 432/21

    Abschiebung; Asylfolgeantrag; effektiver Rechtsschutz;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebung ist in den Fällen, in denen der Ausländer - wie hier - bereits abgeschoben ist, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 18; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 03. Dezember 2021 - 2 B 432/21 -, juris, Rn. 4).
  • VG Schleswig, 02.08.2021 - 11 B 70/21

    Ausländerrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Mit Beschluss vom 02.08.2021 hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht den Antrag der Antragsteller auf Verpflichtung des Antragsgegners zur Erteilung einer Duldung (11 B 70/21) mit der Begründung abgelehnt, aufgrund des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.02.2017 seien die Antragsteller vollziehbar ausreisepflichtig.
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Dafür wären hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache oder eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Abschiebung erforderlich, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn nach einer Rückkehr erneut eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und ein Bleibeanspruch nicht glaubhaft gemacht ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - 18 B 104/14

    Abschiebung; Folgenbeseitigungsanspruch; Rückgängigmachung; Rückgängigmachung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris, Rn. 20; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 6), wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines solchen Anspruchs auch wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache hoch sind (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschuss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Bremen, 19.05.2017 - 1 B 47/17

    Rechtsschutz nach vollzogener Abschiebung - Abschiebung;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris, Rn. 20; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.10.2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 6), wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines solchen Anspruchs auch wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache hoch sind (vgl. OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschuss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 28.01.2016 - 10 CE 15.2653

    Wirkung einer Fiktionsbescheinigung bei materieller Unrichtigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 04.03.2022 - 11 B 10015/21
    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht im Wege der Abschiebung kann grundsätzlich nur in einem Klageverfahren erreicht werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.01.2016 - 10 CE 15.2653 -, juris, Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.07.2017 - 7 B 11079/17 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

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