Rechtsprechung
   VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14251
VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20 (https://dejure.org/2020,14251)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.06.2020 - 17 B 1/20 (https://dejure.org/2020,14251)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 17 B 1/20 (https://dejure.org/2020,14251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 15.09.2010 - D 6 A 467/09

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen einer

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20
    Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass die Höchstmaßnahme regelmäßig nur dann ausgesprochen werden kann, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (vor allem Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutreten (OVG Bautzen, Urteil vom 15.09.2010 - D 6 A 467/09 - juris Rn. 67; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012 - 80 K 8.11 OL - juris Rn. 65, beide jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    In Anbetracht der obigen Ausführungen, unter Einschluss der zu diesem Komplex ergangenen Rechtsprechung, erscheint deshalb eine Entfernung des Antragstellers aus dem Dienst nicht als überwiegend wahrscheinlich; es dürfte vielmehr eine mildere Maßnahme, namentlich eine Versetzung in ein Amt mit niedrigerem Endgrundgehalt in Betracht kommen (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 15.09.2010 a.a.O. Rd. 69; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012 a.a.O. Rd. 69).

  • VG Berlin, 27.03.2012 - 80 K 8.11

    Disziplinarklage gegen Polizeibeamten wegen Verstoßes gegen Datenschutz auf

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20
    Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass die Höchstmaßnahme regelmäßig nur dann ausgesprochen werden kann, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (vor allem Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutreten (OVG Bautzen, Urteil vom 15.09.2010 - D 6 A 467/09 - juris Rn. 67; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012 - 80 K 8.11 OL - juris Rn. 65, beide jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    In Anbetracht der obigen Ausführungen, unter Einschluss der zu diesem Komplex ergangenen Rechtsprechung, erscheint deshalb eine Entfernung des Antragstellers aus dem Dienst nicht als überwiegend wahrscheinlich; es dürfte vielmehr eine mildere Maßnahme, namentlich eine Versetzung in ein Amt mit niedrigerem Endgrundgehalt in Betracht kommen (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 15.09.2010 a.a.O. Rd. 69; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012 a.a.O. Rd. 69).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2018 - 14 MB 2/17

    Vorläufige Dienstenthebung; Möglichkeit der Entlassung auch bei einer

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20
    Im Aussetzungsverfahren ist daher zu prüfen, ob im Hinblick auf die in § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LDG genannte Alternative die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei summarischer Beurteilung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. zu diesem Maßstab OVG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2018 - 14 MB 2/17 - juris Rn. 3 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Nach dem oben zitierten Prüfungsmaßstab (OVG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2018 a.a.O.) besteht keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Verhängung dieser Maßnahme; insoweit bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung.

  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren -

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20
    Solche Gründe könnten etwa Verdunklungsgefahr oder eine besondere Belastung des Betriebsklimas infolge einer Unverträglichkeit des Beamten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1994 - 1 DB 7/94 - juris Rn. 13).

    Es fehlt an einer Begründung, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände im konkreten Fall der dienstliche Betrieb, der Frieden in der Dienststelle oder das Ansehen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Landespolizei, gerade in der Zeit zwischen Einleitung des Disziplinarverfahrens und seinem rechtskräftigen Abschluss, mit dem die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung kraft Gesetzes endet und von dem ab der Beamte spätestens dann weiterbeschäftigt werden muss, ohne vorläufige Dienstenthebung gefährdet wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.05.1994 a.a.O. und BVerwG, Beschluss vom 04.01.1996 - 1 DB 16.95 - juris Rd. 9 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2018 - 14 MB 3/17

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Übertragbarkeit der Erwägungen des

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20
    Es ist ein hinreichender begründeter Verdacht für ein Dienstvergehen erforderlich, der sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Anklage im sachgleichen Strafverfahren (§ 170 Straßenprozessordnung - StPO) oder der Eröffnung des Hauptsacheverfahrens ergibt (§ 203 StPO), sofern das danach im Raum stehende Dienstvergehen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.01.2018 - 14 MB 3/17 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.01.1996 - 1 DB 16.95
    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20
    Es fehlt an einer Begründung, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände im konkreten Fall der dienstliche Betrieb, der Frieden in der Dienststelle oder das Ansehen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Landespolizei, gerade in der Zeit zwischen Einleitung des Disziplinarverfahrens und seinem rechtskräftigen Abschluss, mit dem die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung kraft Gesetzes endet und von dem ab der Beamte spätestens dann weiterbeschäftigt werden muss, ohne vorläufige Dienstenthebung gefährdet wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.05.1994 a.a.O. und BVerwG, Beschluss vom 04.01.1996 - 1 DB 16.95 - juris Rd. 9 ff.).
  • VG Schleswig, 31.05.2021 - 17 B 2/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen Fernbleibens vom Dienst

    Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 LDG in Verb. mit § 63 Abs. 2 Bundesdisziplinargesetz (BDG) ist die vorläufige Dienstenthebung auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen, d.h. der Verfahrensausgang zumindest offen ist (VG Schleswig, Beschluss vom 04.06.2020 - 17 B 1/20 - juris Rn. 5).

    Nach dem oben zitierten Prüfungsmaßstab besteht keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Verhängung dieser Maßnahme; insoweit bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung (VG Schleswig, Beschluss vom 04.06.2020 - 17 B 1/20 - juris Rn. 11).

  • VG Bremen, 06.03.2024 - 8 V 1643/23

    Kommunikation in WhatsApp-Gruppen mit nationalistischen/rassistischen Inhalten -

    Für eine eingehende Beweiserhebung ist nach der gesetzlichen Regelung kein Raum (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 04.06.2020 - 17 B 1/20, BeckRS 2020, 11677 Rn. 3, beck-online).
  • VG Magdeburg, 29.07.2020 - 15 B 7/20

    Prüfung der Wahrscheinlichkeit der späteren Entfernung aus dem Dienst bei der

    Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass die Höchstmaßnahme regelmäßig nur dann ausgesprochen werden kann, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (vor allem Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutreten (VG Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss v. 04.06.2020, 17 B 1/20; VG Magdeburg, Urteil v. 09.03.2010, 8 A 25/09; OVG Bautzen, Urteil vom 15.09.2010 - D 6 A 467/09; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012 - 80 K 8.11 OL; alle juris).
  • VG Magdeburg, 14.08.2023 - 15 B 35/23

    Disziplinarrecht; vorl. Dienstenthebung

    Die Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass die Höchstmaßnahme regelmäßig nur dann ausgesprochen werden kann, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (vor allem Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutreten (VG Magdeburg, Beschluss vom 29.07.2020 - 15 B 7/20 MD; VG Magdeburg, Urteil v. 09.03.2010, 8 A 25/09; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss v. 04.06.2020, 17 B 1/20; OVG Bautzen, Urteil vom 15.09.2010 - D 6 A 467/09; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2012 - 80 K 8.11 OL; alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht