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   VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03   

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VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03 (https://dejure.org/2020,14291)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.06.2020 - 2 A 307/03 (https://dejure.org/2020,14291)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 2 A 307/03 (https://dejure.org/2020,14291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baugenehmigung - und die Attraktivität eines Gewerbegebiets

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    "Fernwirkungen" i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO für zentrale Versorgungsbereiche anderer Gemeinden können hier nicht berücksichtigt werden, da § 34 Abs. 1 BauGB nur auf das Einfügen in die nähere Umgebung abstellt (BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15/92 -, Rn. 20; Beschl. v. 20.04.2000 - 4 B 25/00 -, Rn. 8, beide juris).

    Mögliche Beeinträchtigungen von durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen waren nicht über deren Zugehörigkeit zur rechtlich geschützten gemeindlichen Planungshoheit abzuwehren (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15/92 -, Rn. 21 ff., juris; Novellierung des Baugesetzbuchs, Bericht der Unabhängigen Expertenkommission, 2002, S. 86).

    Ob das interkommunale Abstimmungsgebot auf die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung durchschlägt, lässt sich somit nicht losgelöst von den Zulassungsregelungen der §§ 29 ff. BauGB beurteilen (BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15/92 -, Rn. 26, juris; Köpfler, in: BeckOK, BauNVO, Stand: 12/2019, § 11 BauNVO, Rn. 97).

    So liege es bei einem aus § 34 Abs. 1 BauGB abzuleitenden Genehmigungsanspruch, hier werde letzterer ausschließlich im Wege der Planersatzfunktion des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt (BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15/92 -, Rn. 26, juris; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831 -, Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 09.12.2010 - 3 S 2190/10 -, Rn. 2 ff., juris; vgl. mit Auflistung der nachfolgenden obergerichtlichen Rechtsprechung im Einzelnen Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 09/2019, § 2 BauGB, Rn. 104).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 1 LB 75/03

    Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg; Klage einer als Mittelzentrum

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    Nach dieser Regelungslage bestand für ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben innerhalb des unbeplanten Innenbereichs keine Genehmigungsgrundlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 14/04 -, Rn. 11; OVG Schleswig, Urt. v. 01.04.2004 - 1 LB 75/03 -, Rn. 48; beide juris).

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist dem gefolgt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.04.2004 - 1 LB 75/03 -, Rn. 54 m.w.N., juris).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    In der Mülheim-Kärlich-Entscheidung, in der es um die kommunalaufsichtliche Anordnung einer Bebauungsplanaufstellung für den unbeplanten Innenbereich ging, führte das Bundesverwaltungsgericht aus, dass der Grundgedanke des FOC Zweibrücken-Urteils, nämlich einer Umgehung des Abstimmungsgebots durch unterlassene Bauleitplanung entgegenzuwirken, auch auf den unbeplanten Innenbereich übertragen werden könne (BVerwG, Urt. v. 17.09.2003 - 4 C 14/01 -, Rn. 23, juris).

    Hier würden die Kommunalaufsichtsbehörden durch die Ableitung einer objektiv-rechtlichen Planungspflicht der Gemeinde aus § 1 Abs. 3 BauGB in die Lage versetzt, eine bestehende Rechtsschutzlücke im interkommunalen Nachbarrecht jedenfalls teilweise zu schließen; nämlich in genau den Fällen, in denen sich die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe auf der Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB bzw. § 34 Abs. 2 BauGB, § 11 Abs. 3 BauNVO auch im Hinblick auf die städtebaulichen Belange der betroffenen Nachbarstädte im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht (mehr) sachgerecht steuern lasse (BVerwG, Urt. v. 17.09.2003 - 4 C 14/01 -, Rn. 26, juris).

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 234/17 und 2 A 335/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.

    Im Übrigen ist die Beigeladene auch im Rahmen der im Verfahren 2 A 335/17 begehrten Änderungsgenehmigung im Jahr 2017 nochmals darauf hingewiesen worden, dass die zugrundeliegende Baugenehmigung wegen der anhängigen Klage der Klägerin nach wie vor nicht bestandskräftig geworden sei.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2014 - 1 KN 19/13

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    Auf einen Normenkontrollantrag der Klägerin wurde dieser Bebauungsplan mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.06.2014 (1 KN 19/13) wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Anpassung an die Ziele der Raumordnung für unwirksam erklärt.

    Allerdings wurde mit Urteil vom 18.06.2014 zum Aktenzeichen 1 KN 19/13 der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde E-Stadt vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 3 S 2190/10

    Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb im unbeplanten Innenbereich; Abwehrrecht einer

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    So liege es bei einem aus § 34 Abs. 1 BauGB abzuleitenden Genehmigungsanspruch, hier werde letzterer ausschließlich im Wege der Planersatzfunktion des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt (BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15/92 -, Rn. 26, juris; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831 -, Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 09.12.2010 - 3 S 2190/10 -, Rn. 2 ff., juris; vgl. mit Auflistung der nachfolgenden obergerichtlichen Rechtsprechung im Einzelnen Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 09/2019, § 2 BauGB, Rn. 104).
  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    So liege es bei einem aus § 34 Abs. 1 BauGB abzuleitenden Genehmigungsanspruch, hier werde letzterer ausschließlich im Wege der Planersatzfunktion des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt (BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15/92 -, Rn. 26, juris; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831 -, Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 09.12.2010 - 3 S 2190/10 -, Rn. 2 ff., juris; vgl. mit Auflistung der nachfolgenden obergerichtlichen Rechtsprechung im Einzelnen Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 09/2019, § 2 BauGB, Rn. 104).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    In Anlehnung an eine frühere Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 -, juris) könne das interkommunale Abstimmungsgebot ein Abwehrrecht allenfalls dann begründen, wenn die Gemeinde dem Vorhabenträger unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft habe.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04
    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    In seiner Entscheidung vom 24.11.2005 hat das Bundesverwaltungsgericht sodann entschieden, dass Einzelhandelsbetriebe großflächig i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sind, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10/04 -, Rn. 12 ff., juris; näher dazu Bischopink, in: Bönker/Bischopink, BauNVO Kommentar, 2. Aufl. 2018, § 11, Rn. 105 ff.).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben in Nievern unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03
    Maßgeblich ist aber, "dass sich aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen" lasse, "der sich von der Allgemeinheit" unterscheide (BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8/84 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11

    Nachbarschutz bei faktischer Gebietsumwandlung in unbeplanten Innenbereich?

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Berufungsantrag, Berufungsbegründung, Frist, Lebensmittelhandel, Rücknahme,

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    (Keine) Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans bei Verstoß gegen die

  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    Nachbarklage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Sportcampus

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Erwartbarkeit schädlicher Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich durch

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 197/04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 1 M 16/94

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 LB 8/14

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel;

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10
  • BVerwG, 12.01.2017 - 4 B 44.16

    Bauordnungsverfügung

  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19
  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 335/17

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Am 19.12.2003 erhob die Beigeladene Klage gerichtet auf Aufhebung der Baugenehmigung vom 14.10.2003 (2 A 307/03).

    Die dem Erweiterungsvorhaben zugrundeliegende Baugenehmigung, nämlich die Baugenehmigung vom 14.10.2003, sei noch nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand eines eigenen (wiederaufgenommenen) Verfahrens (2 A 307/03).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 307/03 und 2 A 234/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.

    Die Baugenehmigung u.a. für den bestehenden A-Discounter und das (Möbelgeschäft) ist seitens der Beigeladenen im Verfahren 2 A 307/03 angefochten worden.

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 234/17

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie auf die Gerichtsakten der gemeinsam mit diesem Verfahren verhandelten Verfahren 2 A 197/04, 2 A 198/04, 2 A 307/03 und 2 A 335/17 nebst den jeweils zugehörigen Verwaltungsvorgängen des Beklagten Bezug genommen.

    Die Baugenehmigung u.a. für den A.-Discounter und das (Möbelgeschäft) ist seitens der Beigeladenen im Verfahren 2 A 307/03 angefochten worden.

  • VG Schleswig, 24.10.2022 - 2 B 46/22

    Bauaufsichtliches Einschreiten

    Vielmehr ist auch insoweit zu differenzieren: Nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn sind durchaus zu berücksichtigen; Änderungen zu seinen Lasten haben dagegen außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.2010 - 4 B 43/10 -, Rn. 9, juris; VG Schleswig, Urteil vom 04.06.2020 - 2 A 307/03 -, Rn. 62, juris).
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