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   VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18   

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VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18 (https://dejure.org/2018,56151)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2018 - 12 B 46/18 (https://dejure.org/2018,56151)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2018 - 12 B 46/18 (https://dejure.org/2018,56151)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13

    Fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach Ablauf der fünfjährigen

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Sie lehnt sich offenbar an eine Formulierung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an, wonach es in dem dortigen Fall "angesichts der die fristlose Entlassung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BBG rechtfertigenden Schwere des Fehlverhaltens des Antragstellers [...] in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stoßen [würde], [den Beamten] bis zum Abschluss des Klageverfahrens weiter zu beschäftigen und zu alimentieren" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13-, juris, Rn. 8).

    Die dortige Konstellation unterscheidet sich allerdings schon deshalb grundlegend von der hiesigen, weil dem Beamten im dortigen Fall ein Dienstvergehen vorzuwerfen war, das bei einem Lebenszeitbeamten die Entfernung aus dem Dienst nach sich gezogen hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13 - juris, Rn. 13).

  • VG München, 19.08.2013 - M 21 S 13.3328

    Entlassung einer Probebeamtin; Sofortvollzug

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Entlassungsverfügung setzt daher eine Auseinandersetzung mit den Interessen des Beamten und mit den öffentlichen Interessen im Einzelfall voraus (VG Schleswig, Beschluss vom 13. August 2007 - 16 B 2/07 - VG München, Beschluss vom 19. August 2013 - 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 36 f.).

    Drittens findet das Ansehen des Dienstherrn in der Öffentlichkeit in Bezug auf den der Entlassung zugrunde liegenden Sachverhalt als Begründung für den Sofortvollzug im Gesetz - anders als im Falle des § 55 Abs. 5 SG - keine Stütze (vgl. VG München, Beschluss vom 19. August 2013 - M 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 40).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Hat der Gesetzgeber - wie hier - nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die aufschiebende Wirkung auszuschließen, kann diese Entscheidung nicht mit der Erwägung umgangen werden, bereits wegen der engen Tatbestandsvoraussetzungen der Norm seien die Gründe für den Erlass des Verwaltungsaktes deckungsgleich mit den Gründen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung (OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 4 M 43/01 -, NVwZ 1992, 688 (690)).

    Das für die sofortige Vollziehung erforderliche Interesse ist ein qualitativ anderes Interesse als das Interesse am Erlass und der Durchsetzung des Verwaltungsakts (OVG Schleswig, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 4 M 43/01 -, NVwZ 1992, 688 (689) m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist daher kein Raum (VGH Mannheim, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, juris, Rn. 13).

    Ein Teilunterliegen des Antragstellers ist mit der von seinem Antrag abweichenden Tenorierung nicht verbunden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; vgl. auch OVG Mannheim, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, juris, Tenor und Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris, Tenor und Rn. 22).

  • VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Weist die maßgebliche Anordnung der sofortigen Vollziehung somit einen formellen Mangel auf, so ist dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO schon aus diesem Grund ohne weitere Sachprüfung stattzugeben und ist dies bereits im Tenor der Entscheidung dadurch klarzustellen, dass die Vollziehbarkeitsanordnung aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; VGH München, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris, Rn. 16; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 93).

    Ein Teilunterliegen des Antragstellers ist mit der von seinem Antrag abweichenden Tenorierung nicht verbunden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; vgl. auch OVG Mannheim, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, juris, Tenor und Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris, Tenor und Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Weist die maßgebliche Anordnung der sofortigen Vollziehung somit einen formellen Mangel auf, so ist dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO schon aus diesem Grund ohne weitere Sachprüfung stattzugeben und ist dies bereits im Tenor der Entscheidung dadurch klarzustellen, dass die Vollziehbarkeitsanordnung aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; VGH München, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris, Rn. 16; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 93).

    Ein Teilunterliegen des Antragstellers ist mit der von seinem Antrag abweichenden Tenorierung nicht verbunden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; vgl. auch OVG Mannheim, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, juris, Tenor und Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris, Tenor und Rn. 22).

  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    Daraus folgt nach Auffassung der Kammer, dass das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn diese Begründung - unabhängig von ihrer sachlichen Tragfähigkeit - sowohl ein über das Erlassinteresse hinausgehendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 4 MR 1/10 -, juris, Rn. 38) erkennen lässt, als auch, dass eine Abwägung mit den Interessen des Betroffenen Beamten vorgenommen wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 46/18 - s. a. VGH München, Beschluss vom 16. August 2017 - 3 CS 17.1342 -, juris, Rn. 3; VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI -, juris, Rn. 56; VG Augsburg, Beschluss vom 5. September 2016 - Au 2 S 16.785 -, juris, Rn. 65; VG München, Beschluss vom 19. April 2013 - M 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 34 ff.).
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