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   VG Schleswig, 04.12.2017 - 11 A 168/12   

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https://dejure.org/2017,49238
VG Schleswig, 04.12.2017 - 11 A 168/12 (https://dejure.org/2017,49238)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.12.2017 - 11 A 168/12 (https://dejure.org/2017,49238)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 11 A 168/12 (https://dejure.org/2017,49238)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.1984 - 6 C 199.81

    Wehrrecht - Soldat - Vorgesetzter - Fürsorgepflicht - Haftung - Schaden -

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2017 - 11 A 168/12
    Die Haftung der Beklagten setzt demnach voraus, dass die ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt adäquat war, d.h. nach allgemeiner Lebenserfahrung die begangene Dienstpflichtverletzung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (= haftungsausfüllende Kausalität; so schon: BVerwG, Urteil vom 07. Dezember 1984 - 6 C 199/81-juris und BVerwG, Urteil vom 29.4.20014 -2 C 2/03; siehe auch Metzler-Müller in PdK, BeamtStG Komm, § 48, Rn. 3.5).

    Nach alldem bedarf die Frage nach dem ebenfalls im Rahmen der Kausalität unter Umständen zu prüfenden Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem haftungsbegründendem Ereignis und dem Schaden ("Schutzzweck der verletzten Norm", siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 07. Dezember 1984 - 6 C 199/81-juris) keiner Beantwortung mehr.

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2017 - 11 A 168/12
    Die Haftung der Beklagten setzt demnach voraus, dass die ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt adäquat war, d.h. nach allgemeiner Lebenserfahrung die begangene Dienstpflichtverletzung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (= haftungsausfüllende Kausalität; so schon: BVerwG, Urteil vom 07. Dezember 1984 - 6 C 199/81-juris und BVerwG, Urteil vom 29.4.20014 -2 C 2/03; siehe auch Metzler-Müller in PdK, BeamtStG Komm, § 48, Rn. 3.5).

    Bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht (siehe zu all dem unter Bezugnahme auf stRspr. des BGH: Grüneberg in Palandt, BGB Komm, 75. Aufl, 2016, vor § 249, Rn. 51; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 2 C 2/03; Schnellenbach in Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl., 2017, § 9 Rn. 28; Lehmhöfer in Plog/Wiedow, BeamtStG Komm, Stand Juli 2017, § 48 Rn. 3 iVm BBG Komm, § 75 Rn. 64).

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 A 1.01

    nein

    Auszug aus VG Schleswig, 04.12.2017 - 11 A 168/12
    Es ist nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur dem Dienstherren überlassen, ob er seinen behaupteten Anspruch mittels Leistungsbescheid oder mittels Leistungsklage durchsetzen möchte (mwN: Metzler/Müller in PdK, BeamtStG Komm, § 48 Rn. 6.3 und z.B. BVerwG Urteil vom 14.3.2002 - 2 A 1/01).
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