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   VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16   

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VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16 (https://dejure.org/2017,1675)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.01.2017 - 1 B 70/16 (https://dejure.org/2017,1675)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - 1 B 70/16 (https://dejure.org/2017,1675)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Entsprechend ist eine Befristung des Verbots ebenso wie eine Verkürzung der behördlich festgesetzten Frist im Hauptsacheverfahren auch allein mit einer Verpflichtungsklage zu verfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 27 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2008 - 11 S 2042/08

    Rechtsschutzbedürfnis bei Eilantrag gegen Ausweisung und gleichzeitiger

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Die Verneinung des Rechtsschutzinteresses verstößt in der vorliegenden Konstellation auch nicht gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG und den Grundsatz der "Waffengleichheit", weil die Antragsgegnerin dem Antragsteller die Abschiebung allein wegen und zusammen mit der Ausweisung, nicht aber wegen der vollziehbaren Ausreisepflicht gemäß §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG angedroht hätte (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 11.09.2008 - 11 S 2042/08 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2007 - 13 LA 309/06

    Hemmung des Eintritts der inneren Wirksamkeit einer Ausweisung im Falle von

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Insbesondere treten die Rechtswirkungen der Ausweisung im Hinblick auf die Wiedereinreisesperre nach § 11 Abs. 1 AufenthG unabhängig von der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung ein (so h.M. in der Rechtsprechung: siehe OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2007 - 13 LA 309/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; a.A. OVG Schleswig, Beschl. v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1991 - 11 S 1157/91

    Kein Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Demgegenüber kommt der behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs der Ausweisungsverfügung (nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) keine den Antragsteller rechtlich belastende Bedeutung mehr zu, die Anlass geben könnte, diesen Vollzug auszusetzen (siehe zu dem Ganzen: VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1991 - 11 S 1157/91 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.10.2007 - 2 M 206/07 -, juris Rn. 11; VGH Kassel, Beschl. v. 09.03.1999 - 12 TZ 74/99 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 30.07.2013 - 10 ZB 12.1138 -, juris Rn. 10; Hailbronner, AuslR, 94. Aktualisierung Januar 2016, A1, § 53 AufenthG, Rn. 198 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 09.03.1999 - 12 TZ 74/99

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Eilverfahren gegen sofort vollziehbar

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Demgegenüber kommt der behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs der Ausweisungsverfügung (nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) keine den Antragsteller rechtlich belastende Bedeutung mehr zu, die Anlass geben könnte, diesen Vollzug auszusetzen (siehe zu dem Ganzen: VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1991 - 11 S 1157/91 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.10.2007 - 2 M 206/07 -, juris Rn. 11; VGH Kassel, Beschl. v. 09.03.1999 - 12 TZ 74/99 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 30.07.2013 - 10 ZB 12.1138 -, juris Rn. 10; Hailbronner, AuslR, 94. Aktualisierung Januar 2016, A1, § 53 AufenthG, Rn. 198 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Insbesondere treten die Rechtswirkungen der Ausweisung im Hinblick auf die Wiedereinreisesperre nach § 11 Abs. 1 AufenthG unabhängig von der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung ein (so h.M. in der Rechtsprechung: siehe OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2007 - 13 LA 309/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; a.A. OVG Schleswig, Beschl. v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (siehe VGH München, Beschl. v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.04.2013 - 4 MB 23/13 -, n.v. S. 3 d. Beschlussausfertigung m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Demgegenüber kommt der behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs der Ausweisungsverfügung (nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) keine den Antragsteller rechtlich belastende Bedeutung mehr zu, die Anlass geben könnte, diesen Vollzug auszusetzen (siehe zu dem Ganzen: VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1991 - 11 S 1157/91 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.10.2007 - 2 M 206/07 -, juris Rn. 11; VGH Kassel, Beschl. v. 09.03.1999 - 12 TZ 74/99 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 30.07.2013 - 10 ZB 12.1138 -, juris Rn. 10; Hailbronner, AuslR, 94. Aktualisierung Januar 2016, A1, § 53 AufenthG, Rn. 198 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 10 ZB 12.1138

    Ausweisung und Ablehnung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
    Demgegenüber kommt der behördlichen Anordnung des Sofortvollzugs der Ausweisungsverfügung (nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) keine den Antragsteller rechtlich belastende Bedeutung mehr zu, die Anlass geben könnte, diesen Vollzug auszusetzen (siehe zu dem Ganzen: VGH Mannheim, Beschl. v. 05.11.1991 - 11 S 1157/91 -, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.10.2007 - 2 M 206/07 -, juris Rn. 11; VGH Kassel, Beschl. v. 09.03.1999 - 12 TZ 74/99 -, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 30.07.2013 - 10 ZB 12.1138 -, juris Rn. 10; Hailbronner, AuslR, 94. Aktualisierung Januar 2016, A1, § 53 AufenthG, Rn. 198 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung betreffend die räumliche

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgreich gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 1 B 70/16 -, Rn. 33, juris).
  • VG Schleswig, 19.01.2023 - 1 B 84/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Abschiebung mit Nebenbestimmungen

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgreich gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (VG Schleswig, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 1 B 70/16 -, Rn. 33 und Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 30/19 -, Rn. 26, beide juris).
  • VG München, 22.02.2021 - M 4 S 20.6589

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Einreise- und

    Eine Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes hinsichtlich des EAV hätte in Bezug auf die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht also keine aufenthaltsrechtlich erhebliche Verbesserung der Rechtsposition des Antragstellers oder sonstige ihn begünstigende Wirkungen zur Folge (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B.v. 5.1.2017 - 1 B 70/16 - juris Rn. 20 f.).
  • VG Schleswig, 18.04.2017 - 8 B 16/17

    Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Bei ausländischen Verlobten ist weiterhin (gemäß § 1309 BGB) die Ehefähigkeit nachzuweisen oder die Entscheidung der Präsidentin des Oberlandesgerichts über die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB) vorzulegen bzw. zu beantragen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 05.01.2017 - 1 B 70/16 - juris Rn 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.1.2017 - OVG 3 S 109.16 - juris Rn 2).
  • VG Schleswig, 28.10.2020 - 1 B 119/20

    Abschiebungsschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Maßgeblich ist allein die objektive Tatsache, dass die Eheschließung nicht unmittelbar bevorsteht (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 5. Januar 2017, 1 B 70/16, juris, Rn. 33).
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