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   VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20   

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VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20 (https://dejure.org/2020,11001)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.05.2020 - 2 B 16/20 (https://dejure.org/2020,11001)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 2 B 16/20 (https://dejure.org/2020,11001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Generell wird der "Radius" der näheren Umgebung bei der Bestimmung der überbaubaren Fläche enger als bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung zu bemessen sein, weil die von den überbauten Grundstücksflächen ausgehende Prägung im Allgemeinen hinter der Reichweite der von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkung zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38/13 -, Rn. 8 m.w.N., juris).

    Diese Annahme bezeichnet allerdings nur einen gedanklichen Ausgangspunkt, der nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall entbindet (BVerwG Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38/13 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Mit dem in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verwendeten Begriff der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, ist die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung gemeint (BVerwG, Beschl. v. 12.08.2019 - 4 B 1/19 -, Rn. 6 m.w.N., juris).

    Tatsächliche Straßengrenze ist dabei die Grenze der als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße (BVerwG, Beschl. v. 12.08.2019 - 4 B 1/19 -, Rn. 6, juris).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Hinzu tritt, dass dieses Gebäude nach summarischer Prüfung als Fremdkörper i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, Rn. 13 ff., juris) bei der Bestimmung des maßgeblichen Rahmens außer Acht zu lassen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2001 - 1 L 45/01

    Baurecht, Hinterlandbebauung, zweite Reihe, Stichstraße, Kreuzung, Einmündung,

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Bebauungstiefe ist aber grundsätzlich die Entfernung von der zum Bauvorhaben gehörigen Erschließungsstraße (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.09.2001 - 1 L 45/01 -, Rn. 22, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91

    Bauordnungsrechtliche Verfügung bezüglich der Beseitigung eines Wochenendhauses;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Auch soweit sich der Antragsteller auf die Auszeichnung von sog. Behelfsheimen in der Baugenehmigung des vorderen Gebäudes in der K. Straße X von 1953 beruft, so dürfte daraus keine für ihn günstigere Beurteilung folgen, weil Behelfsheime lediglich einen provisorischen Charakter innehatten und nach der Beendigung der Notsituation, der mit der Errichtung der Behelfsheime begegnet werden sollte, ihre damalige Legitimation verloren haben (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, Rn. 59 m.w.N., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2011 - 1 LA 41/11

    Zur "näheren Umgebung" i.S. des § 34 BauGB als maßgebliche Bebauung und

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Im Übrigen ist für die Kammer nach wie vor nicht ersichtlich, dass sich der Antragsgegner im Sinne einer unzweifelhaften dauerhaften Duldung auch möglicherweise rechtswidriger Bauten positioniert hat mit der Folge, dass diese für die nähere Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB zu berücksichtigen wären (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 06.07.2011 - 1 LA 41/11 -, Rn. 4, juris).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Für die Bestimmung der näheren Umgebung kommt es auf die Umgebung zum einen insoweit an, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits das Baugrundstück prägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, Rn. 33, juris; Söfker , in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Stand: 02/2019, § 34 Rn 36 mwN).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16

    Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Nach den vorgelegten Licht- und Luftbildern sowie den Liegenschaftsauszügen ist nämlich davon auszugehen, dass die Anlagen ausgehend von ihrer Funktion als Gartenhäuser dem primären Nutzungszweck - Wohnen - der an der K. Straße belegenen Grundstücke räumlich und funktional zu- und untergeordnet sind, dies auch in Ansehung ihrer jeweiligen Grundflächen von ca. 33, 55 qm (K. Straße X) und 37, 50 qm (K. Straße X) und ihrer äußerlichen Gestaltung (vgl. zum Merkmal der Unterordnung BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9/16 -, Rn. 9, juris).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Letzteres hat nämlich (nur) die Funktion, ein behördliches Vorgehen zu unterbinden, für das keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und dessen Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1998 - 1 L 91/97

    Bauplanungsrecht: Einfügen einer sog. Hinterlandbebauung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20
    Die Beschaffenheit des Gebäudes, die der Entscheidung des OVG Schleswig (Urt. v. 08.10.1998 - 1 L 91/97 -, juris) zugrunde lag und für das die Einordnung als Nebenanlage ausgeschlossen wurde (vgl. im Einzelnen OVG Schleswig, a.a.O., Rn. 27), erreichen die Anlagen hier nicht.
  • VG Schleswig, 24.02.2022 - 8 B 5/22
    Die Vermeidung einer solchen Verfahrenskonstellation liegt im öffentlichen Interesse und ist im Übrigen auch geeignet, die sofortige Vollziehbarkeit der Rücknahme zu rechtfertigen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 05.05.2020, 2 B 16/20, juris).
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