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   VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21   

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VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21 (https://dejure.org/2022,10519)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.05.2022 - 12 B 10010/21 (https://dejure.org/2022,10519)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 12 B 10010/21 (https://dejure.org/2022,10519)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin rechtmäßig - Auswahlentscheidung weist keine Mängel auf

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Zwar geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass bei gleichem Gesamturteil die Beurteilungen der Bewerber umfassend inhaltlich ausgewertet werden müssen bzw. Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rdnr. 17; Beschlüsse vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rdnr. 26, vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rdnr. 46 f und vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - juris Rdnr. 35; VGH München, Beschlüsse vom 11.05.2015 - 3 CE 15.8086 - juris Rdnr. 49 und vom 16.04.20145 - 3 CE 15.815 - juris Rdnr. 52; OVG Lüneburg Beschluss vom 21.12.2016 - 25 ME 151/16 - juris Rdnr. 21).

    Denn grundsätzlich ist der Dienstherr zu einer Untersuchung der Begründungselemente gleich bewerteter Einzelkriterien nicht verpflichtet, da eine derartige Heranziehung von Teilelementen dem wertenden Charakter der dienstlichen Beurteilung als Gesamturteil widerspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 a.a.O.).

    Die vorrangige Ausschöpfung aller Einzelfeststellungen würde dann darauf hinauslaufen, aus Sicht des Beurteilers möglicherweise unbedeutende Unterschiede überzubewerten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 a.a.O. Rn. 47).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2013 - 6 B 1125/12

    Vorerst keine Besetzung der Stelle des Leiters der Polizeiwache Wermelskirchen

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch ihre Stimmberechtigung ((vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 09.01.2013 - 6 B 1125/12 - juris Rdnr. 12, wonach sich (nicht einmal) aus dem Gesetzeswortlaut des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, in dem im Gegensatz zum GstG nur von "Mitwirkung" der Gleichstellungsbeauftragten bei Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen die Rede ist, kein die Form ihrer Mitwirkung begrenzender Charakter ergebe)).

    Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht das aus dem Organisationsrecht abgeleitete Ermessen des Dienstherrn, auf welche Art und Weise er die Auswahlentscheidung trifft und mit welchen Mitgliedern er eine Auswahlkommission besetzt, nur durch den - hier nicht verletzten - Willkürgrundsatz (die organisatorischen Entscheidungen dürfen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen) - begrenzt angesehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.01.2013 a.a.O. und Beschluss vom 20.04.2020 - 6 B 101/20 - juris Rdnr. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 6 B 1358/15

    Antrag eines Regierungsdirektors auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Daher ist für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von weitaus größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinanderfallenden Stichtagen endet, als dass der jeweils erfasste Beurteilungszeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 11.04.2019 - 6 B 1769/18 - juris Rdnr. 13; vom 26.11.2018 - 6 B 1135/18 - juris Rdnr. 10 ff; vom 27.01.2016 - 6 B 1358/15 - juris Rdnr. 17; vom 30.10.2015 - 6 B 865/15 - juris Rdnr. 6 ff und vom 01.10.2015 - 6 B 1027/15 - juris Rdnr. 5 f; OVG Hamburg, Beschlüsse vom 10.10.2017 - 5 Bs 111/17 - juris Rdnr. 36 und vom 25.04.2008 - 1 Bs 52/8 - juris Rdnr. 4; OVG Weimar, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 EO 524/17 - juris Rdnr. 8 m.w.N.).

    Ungeachtet dessen könnte die Annahme einer zeitlich zu großen Divergenz der Beurteilungszeiträume allenfalls gebieten, die vorangegangene(n) Anlassbeurteilunge(n) des Antragstellers mit zu berücksichtigen (vgl. dazu OVG Münster, Beschlüsse vom 11.04.2019 a.a.O. Rdnr. 19 und Beschluss vom 27.01.2016 - 6 B 1358/15 a.a.O. Rdnr. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - 6 B 1769/18

    Anforderungn an die Geltendmachung einer Verletzung des

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Daher ist für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von weitaus größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinanderfallenden Stichtagen endet, als dass der jeweils erfasste Beurteilungszeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 11.04.2019 - 6 B 1769/18 - juris Rdnr. 13; vom 26.11.2018 - 6 B 1135/18 - juris Rdnr. 10 ff; vom 27.01.2016 - 6 B 1358/15 - juris Rdnr. 17; vom 30.10.2015 - 6 B 865/15 - juris Rdnr. 6 ff und vom 01.10.2015 - 6 B 1027/15 - juris Rdnr. 5 f; OVG Hamburg, Beschlüsse vom 10.10.2017 - 5 Bs 111/17 - juris Rdnr. 36 und vom 25.04.2008 - 1 Bs 52/8 - juris Rdnr. 4; OVG Weimar, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 EO 524/17 - juris Rdnr. 8 m.w.N.).

    Ungeachtet dessen könnte die Annahme einer zeitlich zu großen Divergenz der Beurteilungszeiträume allenfalls gebieten, die vorangegangene(n) Anlassbeurteilunge(n) des Antragstellers mit zu berücksichtigen (vgl. dazu OVG Münster, Beschlüsse vom 11.04.2019 a.a.O. Rdnr. 19 und Beschluss vom 27.01.2016 - 6 B 1358/15 a.a.O. Rdnr. 17).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rdnr. 21).

    Zwar geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass bei gleichem Gesamturteil die Beurteilungen der Bewerber umfassend inhaltlich ausgewertet werden müssen bzw. Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rdnr. 17; Beschlüsse vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rdnr. 26, vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rdnr. 46 f und vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - juris Rdnr. 35; VGH München, Beschlüsse vom 11.05.2015 - 3 CE 15.8086 - juris Rdnr. 49 und vom 16.04.20145 - 3 CE 15.815 - juris Rdnr. 52; OVG Lüneburg Beschluss vom 21.12.2016 - 25 ME 151/16 - juris Rdnr. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 6 B 101/20

    Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Bewerbung; Dokumentation; inhomogenes

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht das aus dem Organisationsrecht abgeleitete Ermessen des Dienstherrn, auf welche Art und Weise er die Auswahlentscheidung trifft und mit welchen Mitgliedern er eine Auswahlkommission besetzt, nur durch den - hier nicht verletzten - Willkürgrundsatz (die organisatorischen Entscheidungen dürfen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen) - begrenzt angesehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.01.2013 a.a.O. und Beschluss vom 20.04.2020 - 6 B 101/20 - juris Rdnr. 33).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Seine Auswahlentscheidung ist gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar und im Wesentlichen dann zu beanstanden, wenn er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt hat, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rdnr. 56).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Dies gilt auch für die Auswahl auf der Grundlage eines Auswahlgesprächs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - juris RdNr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 6 B 865/15

    Besetzung der Stelle eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt mit einem

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Daher ist für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von weitaus größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinanderfallenden Stichtagen endet, als dass der jeweils erfasste Beurteilungszeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 11.04.2019 - 6 B 1769/18 - juris Rdnr. 13; vom 26.11.2018 - 6 B 1135/18 - juris Rdnr. 10 ff; vom 27.01.2016 - 6 B 1358/15 - juris Rdnr. 17; vom 30.10.2015 - 6 B 865/15 - juris Rdnr. 6 ff und vom 01.10.2015 - 6 B 1027/15 - juris Rdnr. 5 f; OVG Hamburg, Beschlüsse vom 10.10.2017 - 5 Bs 111/17 - juris Rdnr. 36 und vom 25.04.2008 - 1 Bs 52/8 - juris Rdnr. 4; OVG Weimar, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 EO 524/17 - juris Rdnr. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 6 B 832/14

    Erfolglose Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem

    Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21
    Der von ihnen erfasste Zeitraum ist zunächst von genügender Länge, um eine hinreichend verlässliche Beurteilung das Leistungsbild der Beamten zu ermöglichen (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 02.09.2014 - 6 B 832/14 - juris Rdnr. 6, wonach sogar ein Beurteilungszeitraum von 6 Monaten für ausreichend lang gehalten wird).
  • VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 13/20

    Stellenbesetzungsverfahren: Anforderungen an die Durchführung von

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • VG Schleswig, 30.05.2018 - 12 B 59/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Richterwahl

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2018 - 5 ME 21/18

    Prüfung der Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Rahmen einer

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.815

    Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr, Leistungsvergleich

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2015 - 6 B 1027/15

    Beschwerde einer Lehrerin in einem Konkurrentenstreitverfahren; Aktuelle

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 10 S 38.16

    Konkurrentenstreit um das neu geschaffene Referat im Bundesministerium der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2018 - 6 B 88/18

    Beschwerde eines Lehrers in einem Konkurrentenstreitverfahren; Verpflichtung des

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

  • OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17

    Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 6 B 1135/18

    Anordnungsanspruch des nicht ausgewählten Bewerbers um eine Beförderungsstelle

  • VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 59/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

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