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   VG Schleswig, 05.06.2018 - 11 B 71/18   

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VG Schleswig, 05.06.2018 - 11 B 71/18 (https://dejure.org/2018,15028)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.06.2018 - 11 B 71/18 (https://dejure.org/2018,15028)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 11 B 71/18 (https://dejure.org/2018,15028)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 05.06.2018 - 11 B 71/18
    Wird die mit einer Abschiebungsandrohung verfügte Ausreisefrist als rechtswidrig aufgehoben, ist die verbleibende Abschiebungsandrohung zwar unvollständig, behält aber gleichwohl ihren Regelungsgehalt (mwN: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, Rn. 47, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 03. April 2001 - 9 C 22/00; außerdem mwN: Funke-Kaiser in GK AufenthG, § 59, Rn. 120).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Nichtausreise trotz Feststehens

    Von dieser Ermächtigung, die sich insbesondere auf die Abschiebung als einen bundesrechtlich geregelten Fall des unmittelbaren Zwangs (Kop/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 70 m.w.N.) und die sie vorbereitenden Verfügungen bezieht, hat der Landesgesetzgeber mit der Vorschrift des § 248 Abs. 1 Satz 2 LVwG, wonach Rechtsmittel gegen Vollzugsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung entfalten, hinreichend Gebrauch gemacht (VG Schleswig, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 11 B 71/18, juris Rn. 25; nachgehend OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 4 MB 76/18, juris; vgl. zu einer ähnlichen Bestimmung im niedersächsischen Landesrecht bereits VG Braunschweig, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 6 B 60/05, juris Rn. 15).
  • VG Schleswig, 29.08.2018 - 11 B 95/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Wird die mit einer Abschiebungsandrohung verfügte Ausreisefrist als rechtswidrig aufgehoben, ist die verbleibende Abschiebungsandrohung zwar unvollständig, behält aber gleichwohl ihren Regelungsgehalt (Beschluss der Kammer vom 05.06.5016 - 11 B 71/18; mwN: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, Rn. 47, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 03. April 2001 - 9 C 22/00).
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