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   VG Schleswig, 06.07.2016 - 8 A 155/15   

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VG Schleswig, 06.07.2016 - 8 A 155/15 (https://dejure.org/2016,30116)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2016 - 8 A 155/15 (https://dejure.org/2016,30116)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 8 A 155/15 (https://dejure.org/2016,30116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 11 BauNVO
    Baurecht: Nutzungsänderung in Ferienwohnung; Sondergebietsfestsetzungen in Fremdenverkehrsorten; Zulässigkeit der Kombination von Ferien- und Dauerwohnungen in einem Bebauungsplan

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.07.2016 - 8 A 155/15
    Die Zusammenfügung der Nutzungsarten Wohnen und Ferienwohnen bzw. Wohnen und Fremdenzimmer in einem sonstigen Sondergebiet iSv § 11 BauNVO widerspreche den Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7/12 - ), wonach § 11 BauNVO keine taugliche Rechtsgrundlage für die Verknüpfung von Wochenendhausgebiet und ausnahmsweise zulässiger Wohnnutzung sei.

    Mit der hier streitigen Nutzungsänderung strebt die Klägerin die Genehmigung für die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung an, da eine Ferienwohnung bauplanungsrechtlich von einer "Wohnung" iSv §§ 2 bis 6 BauNVO ("Wohngebäude") zu unterscheiden ist (BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7/12 - juris Rn 11 zur "allgemeinen Wohnnutzung" im Unterschied zur "Wochenend- und Ferienhausnutzung"; Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. § 10 Rd. 23 m.w.N.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 11.07.2013 (4 CN 7/12 - juris Rn 11) ausgeführt, dass eine dauerhafte Wohnnutzung mit der allgemeinen Zweckbestimmung eines Sondergebiets für die Erholung (gemäß § 10 BauNVO) nicht vereinbar sei.

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Auszug aus VG Schleswig, 06.07.2016 - 8 A 155/15
    In einem gleichgelagerten Fall habe das OVG Lüneburg (Urteil vom 18.09.2014 - 1 KN 123/12 - juris) ausgeführt, dass sich die Verträglichkeit der Kombination von Ferien- und Dauerwohnungen in einem Bebauungsplan aus den Regelungen der Baunutzungsverordnung herleiten lasse.

    Die Gesichtspunkte, die für die Unverträglichkeit der allgemeinen Wohnnutzung mit einem Ferienhausgebiet gelten, rechtfertigen jedoch nicht den Schluss, dass auch andere Formen des Erholungswohnens generell mit einer Dauer-Wohnnutzung nicht vereinbar sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 18.09.2014 - 1 KN 123/12 -, juris Rn 24).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2015 - 1 LA 37/15

    Anforderungen an Bauvorschriften als Festsetzungen in Bebauungsplänen über die

    Auszug aus VG Schleswig, 06.07.2016 - 8 A 155/15
    Auch in dem Fall des OVG Schleswig (Beschluss vom 10.11.2015 - 1 LA 37/15 -) sei es um einen Bebauungsplan der Stadt Westerland gegangen, in dem eine Mischung von dauerwohnlicher Nutzung und Ferienwohnungen festgesetzt worden sei.

    Die Kombination von Dauerwohnen und Touristenbeherbergung in einem Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ist somit möglich (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 22.06.2000 - 1 K 22/99 - Beschluss vom 10.11.2015 - 1 LA 37/15 - ; Reidt/von Landwüst, UPR 2015, 12, 15).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auszug aus VG Schleswig, 06.07.2016 - 8 A 155/15
    Hinsichtlich der städtebaulichen Relevanz sind Ferienwohnungen zwar von Beherbergungsbetrieben zu unterscheiden, was nach Auffassung des OVG Greifswald (Urteil vom 19.2.2014 - 3 L 212/12 - juris Rn. 37) dazu führt, dass sie in einem reinen Wohngebiet regelmäßig unzulässig sind.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 58/16

    Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Die Gesichtspunkte, die für die Unverträglichkeit der allgemeinen Wohnnutzung mit einem Ferienhausgebiet gelten, rechtfertigen jedoch nicht den Schluss, dass auch andere Formen des Erholungswohnens generell mit einer Dauerwohnnutzung nicht vereinbar sind (so auch OVG Lüneburg, Urteile 25. Januar 2017 - 1 KN 151/15 - Juris Rn. 100 und vom 18. September 2014 - 1 KN 123/12 - Juris Rn. 24; VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 35).

    Die Infrastruktur derartiger Gebiete entspricht derjenigen von (Dauer-)Wohngebieten (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. September 2014 - 1 KN 123/12 - Juris Rn. 24 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 36).

    Auch diese verfügen zum großen Teil über keine, allenfalls über relativ kleine Außenbereiche, so dass es sachgerecht ist, insoweit - hinsichtlich des Störpotentials - (bodenrechtlich) zwischen einem Ferienhausgebiet und einem Gebiet mit Ferienwohnungen zu unterscheiden (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 36).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 253/15

    Unzulässige Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Die Gesichtspunkte, die für die Unverträglichkeit der allgemeinen Wohnnutzung mit einem Ferienhausgebiet gelten, rechtfertigen jedoch nicht den Schluss, dass auch andere Formen des Erholungswohnens generell mit einer Dauerwohnnutzung nicht vereinbar sind (so auch OVG Lüneburg, Urteile 25. Januar 2017 - 1 KN 151/15 - Juris Rn. 100 und vom 18. September 2014 - 1 KN 123/12 - Juris Rn. 24; VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 35).

    Die Infrastruktur derartiger Gebiete entspricht derjenigen von (Dauer-)Wohngebieten (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. September 2014 - 1 KN 123/12 - Juris Rn. 24 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 36).

    Auch diese verfügen zum großen Teil über keine, allenfalls über relativ kleine Außenbereiche, so dass es sachgerecht ist, insoweit - hinsichtlich des Störpotentials - (bodenrechtlich) zwischen einem Ferienhausgebiet und einem Gebiet mit Ferienwohnungen zu unterscheiden (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2016 - 8 A 155/15 - Juris Rn. 36).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei

    Zu einer in Anwendung derselben rechtlichen Grundlagen erfolgten inhaltsgleichen Sondergebietsfestsetzung - ebenfalls auf der Insel Sylt - hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.10.2017 (- 4 C 5.16 -, juris) die Festsetzung und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Urteil vom 06.07.2016 - 8 A 155/15 -, juris) bestätigend, welches die Sondergebietsfestsetzung für rechtmäßig erachtet hat, folgendes ausgeführt (Rn. 13 - 31):.
  • VG Schleswig, 06.07.2016 - 8 A 181/15

    Bauvorbescheid

    Das hat die Kammer - der Einzelrichter - in dem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 8 A 155/15, das den Beteiligten bekannt ist, ausgeführt.
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