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   VG Schleswig, 07.03.2022 - 11 B 38/22   

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VG Schleswig, 07.03.2022 - 11 B 38/22 (https://dejure.org/2022,5462)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.03.2022 - 11 B 38/22 (https://dejure.org/2022,5462)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. März 2022 - 11 B 38/22 (https://dejure.org/2022,5462)
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  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 11 B 38/22
    Dies gilt auch dann, wenn die Abschiebung nicht unmittelbar bevorsteht (BVerfG, Beschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 809/17 - juris, Rn. 15; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2017 - 4 MB 92/17, n.v.).

    Es liegt im Fall des Antragstellers auch keine Konstellation vor, in der dieser zur Wahrung seiner Rechte nach Ablehnung des Eilantrags umgehend einen neuen Eilantrag stellen müsste (vgl. hierzu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 809/17 -, juris, Rn. 15).

  • VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 8/22
    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 11 B 38/22
    Auch wird ggf. zu prüfen sein, ob die Antragsgegnerin sämtliche ihr vorliegende Unterlagen in der Entscheidung berücksichtigt hat, gerade vor dem Hintergrund, dass die im Verfahren 11 B 8/22 eingereichten Unterlagen in dem Bescheid vom 21.02.2022 anscheinend nicht berücksichtigt worden sind.
  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz wegen Verletzung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 11 B 38/22
    Wenn der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann, ist die verfassungsrechtliche Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verletzt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 01. Juli 2021 - 2 BvR 627/21 -, juris, Rn. 20).
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