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   VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21   

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https://dejure.org/2021,7472
VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21 (https://dejure.org/2021,7472)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.04.2021 - 1 B 41/21 (https://dejure.org/2021,7472)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. April 2021 - 1 B 41/21 (https://dejure.org/2021,7472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen - VG Schleswig lehnt Eilantrag eines Möbelhauses ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21

    Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21
    Ferner ist davon auszugehen, dass sich Kunden in dem fraglichen Einzelhandelssegment der Antragstellerin aufgrund des beim Möbelkauf bestehenden Beratungsbedarfs auch über einen längeren Zeitraum im Verkaufsraum und jedenfalls in der Nähe von Mitarbeitenden aufhalten, sodass sich eine Ansammlung und Verbreitung von potentiell virushaltigen Tröpfchen und Aerosolen in der Luft trotz Einhaltung von Hygienemaßnahmen nicht gänzlich verhindern lässt, wodurch insoweit eine erhöhte Infektionsgefahr besteht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris Rn. 35 m. w . N.).

    Zum anderen handelt es sich bei den Kontaktverfolgungen weitgehend um flankierende Maßnahmen, nicht aber um solche, die - auch wenn sie frühzeitiger und umfassender ergriffen worden wären - Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen im weiteren Sinne - wie z. B. Schließungen für den Einzelhandel - voraussichtlich entbehrlich gemacht hätten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris Rn. 53 m. w. N.).

    Einem solchen schrittweisen Vorgehen ist indes immanent, dass einige Bereiche früher von Lockerungen profitieren als andere bzw. - umgekehrt - von notwendigen Beschränkungen eher getroffen werden, es also zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen kommt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, Rn. 98, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

    Auszug aus VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21
    Der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" geht nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt, und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 28 - 30 m. w. N.).

    Dies gilt mit Blick auf die schweren Grundrechtseingriffe auch für den Fall, dass die Antragstellerin tatsächlich aufgrund ihres Umsatzes oder anderer wirtschaftlicher Faktoren keinen Anspruch auf staatliche Hilfen nach den Corona-Hilfsprogrammen hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21
    Dies gilt mit Blick auf die schweren Grundrechtseingriffe auch für den Fall, dass die Antragstellerin tatsächlich aufgrund ihres Umsatzes oder anderer wirtschaftlicher Faktoren keinen Anspruch auf staatliche Hilfen nach den Corona-Hilfsprogrammen hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38).

    Gesetzlich vorgegebene Ziele darf er weder ignorieren noch korrigieren (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 104 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne Weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne Weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 171).
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 8/22

    Zusatzversorgung in der Brot- und Backwarenindustrie; Vertriebsgesellschaft

    Und auch die Coronaschutzverordnungen bezogen sich auf Verkaufsstellen in Abgrenzung zum Online-Handel (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg 03.03.2021 - 11 S 19/21, juris Rn. 3, 25, 28, OVG Schleswig-Holstein 07.04.2021 - 1 B 41/21, juris Rn. 30, 31).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

    unter Abänderung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 7. April 2021 (1 B 41/21) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen Ziffer 2 der Allgemeinverfügung des Antragsgegners über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen vom 30. März 2021 anzuordnen,.
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