Rechtsprechung
VG Schleswig, 08.03.2012 - 12 B 52/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- zvr-online.com
§ 80 Abs. 5 VwGO, § 2 Abs. 1 GastG, § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, § 9 GastG, § 15 Abs. 2 GastG, § 31 GastG, § 14 Abs. 1 GewO, § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 2 Abs. 4 NRauchSchG SH
"Sansibar" - openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 4 Abs 1 S 1 Nr 1 GastG, § 15 Abs 1 GastG
Gaststättenerlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Unzuverlässigkeit i.S.d. GastG bei Gewährung von Einfluss bei der Führung der Gastätte einem unzuverlässigen Dritten; Heranziehung einer mehrere Jahre zurückliegenden Verurteilung wegen Drogenhandels zur Begründung für eine Unzuverlässigkeit i.S.d. GastG
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Sansibar in Kiel bleibt vorerst geschlossen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschlossene Sansibar in Kiel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …
Auszug aus VG Schleswig, 08.03.2012 - 12 B 52/12
Demgemäß liefe diese Frist in Anbetracht der im Dezember 2002 rechtskräftig gewordenen Verurteilung des Ehemannes der Antragstellerin erst im Jahre 2017 ab und kann somit grundsätzlich bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 1995 - 1 B 78/95 - ; VG Bremen, Urteil vom 21. April 2011 - 5 K 834/10 - beide juris).Darüber hinaus hat die Antragsgegnerin zutreffend festgestellt, dass die Verurteilung wegen Drogenhandels auch einen (notwendigen) Zusammenhang mit der konkreten Gewerbeausübung, hier mit dem Gaststättenbetrieb, aufweist und das Verhalten des Ehemannes im Rahmen einer Gesamtwürdigung sich auch über einen längeren Zeitraum kontinuierlich bis in die Gegenwart hingezogen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 1995 aaO).
- VG Bremen, 21.04.2011 - 5 K 834/10
Gewerbeuntersagung wegen Straftaten
Auszug aus VG Schleswig, 08.03.2012 - 12 B 52/12
Demgemäß liefe diese Frist in Anbetracht der im Dezember 2002 rechtskräftig gewordenen Verurteilung des Ehemannes der Antragstellerin erst im Jahre 2017 ab und kann somit grundsätzlich bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 1995 - 1 B 78/95 - ; VG Bremen, Urteil vom 21. April 2011 - 5 K 834/10 - beide juris). - BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95
Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die …
Auszug aus VG Schleswig, 08.03.2012 - 12 B 52/12
Zwar ist nicht allein der Umstand ausreichend, dass der Gaststätteninhaber verheiratet ist und der Ehegatte seinerseits nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, vielmehr müssen weitere Tatsachen vorliegen, welche den Schluss rechtfertigen, dass der unzuverlässige Ehegatte auf die Führung des Betriebes Einfluss nimmt bzw. genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 1 B 202/95 - juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 3 LA 84/05 -).