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   VG Schleswig, 08.03.2022 - 5 A 379/20   

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https://dejure.org/2022,5463
VG Schleswig, 08.03.2022 - 5 A 379/20 (https://dejure.org/2022,5463)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.03.2022 - 5 A 379/20 (https://dejure.org/2022,5463)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. März 2022 - 5 A 379/20 (https://dejure.org/2022,5463)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 2 OA 302/09

    Beschwerderücknahme; Erinnerung; Kenntnis; Kostenfestsetzung; Notwendigkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.03.2022 - 5 A 379/20
    Hierin kommt die Wertung zum Ausdruck, es den Beteiligten mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG zu erleichtern, sich in jeder Lage des Verfahrens eines qualifizierten Rechtsvertreters ihrer Wahl zu bedienen, um den Verwaltungsrechtsschutz wirksamer zu gestalten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2009 - 2 OA 302/09 -, Rn. 12, juris).

    Insbesondere handelt es sich bei dem inmitten stehenden Kostenerstattungsanspruch nicht um einen in der Rechtsprechung anerkannten, restriktiv zu behandelnden Ausnahmefall, in dem eine Kostenerstattung trotz des eindeutigen Gesetzeswortlauts wegen Treuwidrigkeit ausgeschlossen wäre (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2009 - 2 OA 302/09 -, Rn. 12 m.w.N., juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - 1 K 118.08

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren; anwendbares Recht (BRAGO/RVG);

    Auszug aus VG Schleswig, 08.03.2022 - 5 A 379/20
    Für die von der Erinnerungsführerin in diesem Zusammenhang vertretene Auffassung, es sei auch im Fall eines Anwaltswechsels auf den Zeitpunkt der erstmaligen Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten abzustellen, bleibt vor diesem Hintergrund in Ermangelung eines gesetzlichen Anhalts kein Raum (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2011 - OVG 1 K 118.08 -, Rn. 8, juris).

    Denn in diesem Fall könnte dem Erinnerungsgegner nach dem in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO zum Ausdruck kommenden Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht entgegenhalten werden, dass er die Erstattung seiner Kosten nur nach Maßgabe des alten Vergütungsrechts beanspruchen könne; derart weit reicht die prozessuale Kostenminderungspflicht der Beteiligten nicht (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2011 - OVG 1 K 118.08 -, Rn. 10, juris).

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 13a C 20.30391

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Beschwerdeausschlusses

    Auszug aus VG Schleswig, 08.03.2022 - 5 A 379/20
    Dieser Beschluss ist nach § 80 AsylG, der alle gerichtlichen Entscheidungen in selbständigen und unselbständigen Nebenverfahren im Zusammenhang mit dem Asylgerichtsverfahren erfasst, selbst wenn diese Entscheidungen ihre Rechtsgrundlage in Ergänzung des Asylgesetzes in anderen Gesetzen haben, unanfechtbar (vgl. nur VGH München, Beschl. v. 28.05.2020 - 13a C 20.30391 -, Rn. 9 m.w.N., juris).
  • OLG Celle, 19.06.2023 - 2 W 75/23

    Kostenfestsetzung; Anwaltswechsel; Zur Kostenfestsetzung beim Anwaltswechsel

    Der Senat teilt daher nicht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 26. Juli 2011, wonach § 92 Abs. 2 Satz 2 ZPO schon deswegen tatbestandlich nicht anwendbar sei, weil der Erstattungsberechtigte nicht Kosten "mehrerer Rechtsanwälte" zur Erstattung gebracht habe (Az.: OVG 1 K 118.08, zitiert nach juris Rn. 9; ebenso Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 8. März 2022, Az.: 5 A 379/20).
  • VG Minden, 20.07.2022 - 12 K 2430/19
    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - OVG 1 K 118.08 -, juris Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 8. März 2022 - 5 A 379/20 -, juris Rn. 9, 10 VG Magdeburg, Beschluss vom 11. März 2022 - 3 E 17/22 MD -, juris Rn. 6.
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