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   VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21   

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VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21 (https://dejure.org/2021,20974)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.07.2021 - 1 B 51/21 (https://dejure.org/2021,20974)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 1 B 51/21 (https://dejure.org/2021,20974)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.05.2021 - C-844/19

    technoRent International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Diese Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts verlangt, dass das nationale Gericht gegebenenfalls das gesamte nationale Recht berücksichtigt, um zu beurteilen, inwieweit es so angewandt werden kann, dass kein dem Unionsrecht widersprechendes Ergebnis erzielt wird (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - C-844/19 -, Rn. 53 - 54, juris m.w.N).

    Die Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt des Unionsrechts heranzuziehen, wird durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze - zu denen auch der Grundsatz der Rechtssicherheit gehört - begrenzt und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - C-844/19 -, Rn. 54, juris); im Einzelfall muss die Vorschrift des nationalen Rechts dann wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts unangewendet bleiben.

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits einträten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, der angefochtene Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweist bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweist (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, Rn. 13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits einträten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, der angefochtene Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweist bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweist (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, Rn. 13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 7.14

    Lebensmittelzusatzstoffe; Gemüsekonzentrat; Konzentrat aus nitratreichen Gemüsen;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Insbesondere ergeben sich wegen der inhaltlichen und strukturellen Parallelen der Vorschriften auch in Bezug auf die Ermessensbetätigung keine wesentlichen Änderungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 C 7/14 - BVerwGE 153, 335-353, Rn. 15).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Erweist sich die in einem Bescheid getroffene Regelung aus anderen als den angegebenen Rechtsvorschriften und Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert wird, ist der Verwaltungsakt nicht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtswidrig (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 und vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 8 Rn. 16).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Das Verwaltungsprozessrecht geht auf Grundlage von Art. 19 Abs. 4 GG und einer entsprechenden generellen Systementscheidung des Gesetzgebers von der Beschränkung auf den Schutz subjektiver Rechte aus und gewährt ein Klagerecht (nur) zum effektiven Schutz eigener Rechte, nicht aber zum Zwecke der Veranlassung einer gerichtlichen Prüfung, ob die Rechtsordnung objektiv gewahrt ist und der Verwaltungsakt mit der Rechtsordnung schlechthin in Einklang steht oder nicht (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107/77 u.a. -, NJW 1982, 507 und vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Erweist sich der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig (vgl. zu diesem Merkmal: BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, Rn. 46, juris), bedarf es in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse von der Behörde im Einzelfall angeordnet wurde, noch eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das mit dem Interesse am Erlass eines Verwaltungsaktes in der Regel nicht identisch ist, sondern vielmehr ein qualitativ anderes Interesse ist (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2003 - 1 BvR 1594/03 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Erweist sich die in einem Bescheid getroffene Regelung aus anderen als den angegebenen Rechtsvorschriften und Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert wird, ist der Verwaltungsakt nicht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtswidrig (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 und vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 8 Rn. 16).
  • VG Schleswig, 08.02.2021 - 1 B 8/21

    Lebensmittelrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Diese Frage ist erst im Rahmen der nachfolgenden Interessenabwägung durch das Gericht zu klären (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 1 B 8/21 -, Rn. 7, juris).
  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

    Auszug aus VG Schleswig, 08.07.2021 - 1 B 51/21
    Nach dem Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des innerstaatlichen Rechts obliegt es dem nationalen Gericht, das innerstaatliche Recht so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auszulegen und im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet (EuGH, Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 159).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - 13 A 476/08

    Verletzung in eigenen subjektiven Rechten als Voraussetzung für die erfolgreiche

  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 35/14

    Jagdrecht in Brandenburg: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Benennung eines

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21

    Normenkontrollantrag einer Gemeinde gegen die Unterstellung des Bisam unter das

    Sofern ein Jagdausübungsberechtigter Managementmaßnahmen nicht nach § 28a Abs. 1 BJagdG selbst übernimmt oder nicht ordnungsgemäß ausführt und sein Einvernehmen mit der Durchführung von Maßnahmen unter Einsatz jagdlicher Mittel (§ 28a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BJagdG) der zuständigen Behörde grundlos verweigert, kann ihm gegenüber eine Duldungsverfügung auf der Grundlage des § 28a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BJagdG erlassen werden (vgl. Schuck u.a., a.a.O. § 28a Rn. 56; weitergehend VG Schleswig, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 1 B 51/21 - juris Rn. 67 ff., 75 und Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl., § 40a Rn. 6, die wegen des Vorrangs des Unionsrechts ein Einvernehmen in solchen Fällen für entbehrlich halten).
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