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   VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17   

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https://dejure.org/2018,193
VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17 (https://dejure.org/2018,193)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.01.2018 - 11 B 80/17 (https://dejure.org/2018,193)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 11 B 80/17 (https://dejure.org/2018,193)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17

    Bundesnachrichtendienst; Hintergrundgespräche für Journalisten; presserechtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17
    Allein der Umstand, dass die Antragsgegnerin davon ausgeht, dass es für die Öffentlichkeit "völlig irrelevant" sei, welche Schiffe sich im Portfolio der Antragsgegnerin befänden, lässt das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, sondern stellt einen Umstand dar, der im Rahmen der Bewertung, ob dem Informationsinteresse der Presse schutzwürdige Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 -, Rn. 18, juris) sowie gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Anordnungsgrund zu erörtern sind.

    Die im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Auskunftsbegehren zielen auf inhaltlich kongruente Fragestellungen ab (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 -, Rn. 9, juris m.w. Nw.), insbesondere sind die Fragestellungen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens lediglich konkretisiert worden, ohne den thematischen Kern zu modifizieren.

    Demnach darf ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren nicht dazu führen, dass eine begehrte Auskunft mit starkem Aktualitätsbezug ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 -, Rn. 13, juris).

    Demgegenüber stehen die durch die Antragsgegnerin aufgestellten Hürden hinsichtlich der Darlegung eines öffentlichen Interesses hinsichtlich der Detaillierung der Einzelbereiche der Gesamtberichterstattung im Widerspruch zu der höchstrichterlicher Rechtsprechung, an die Themenauswahl im Hinblick auf den Anordnungsgrund keine überzogenen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 -, Rn. 13, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - NJW 2014, 3711 Rn. 29 f.).

    Eines Rückgriffs auf den unmittelbar in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Auskunftsanspruch für Pressevertreter (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 -, Rn. 18, juris) bedarf es wegen der einfachgesetzlichen Regelungen nicht.

    Gemessen an diesem Maßstab lässt sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht ausschließen, dass die im Rahmen des Auskunftverlangens erforderliche Abwägung in einem etwaigen Hauptsacheverfahren wegen der im Raum stehenden privaten Belange des Geheimnisschutzes zulasten der Antragsteller ausfällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 -, Rn. 24, juris).

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17
    Erforderlich und zugleich ausreichend ist es, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - NJW 2014, 3711 Rn. 29 f.).

    Er kann nicht bereits deshalb verneint werden, weil die geplante Berichterstattung nicht auf unaufschiebbare Berichte wie die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Entscheidungen zielt und sie auch später möglich bleibe (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - NJW 2014, 3711 Rn. 30).

    Demgegenüber stehen die durch die Antragsgegnerin aufgestellten Hürden hinsichtlich der Darlegung eines öffentlichen Interesses hinsichtlich der Detaillierung der Einzelbereiche der Gesamtberichterstattung im Widerspruch zu der höchstrichterlicher Rechtsprechung, an die Themenauswahl im Hinblick auf den Anordnungsgrund keine überzogenen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 -, Rn. 13, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - NJW 2014, 3711 Rn. 29 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 5 A 640/02

    Presserecht - Informationsanspruch der Presse contra Geheimhaltungsinteresse

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17
    Je sensibler der Bereich ist, über den informiert wird, je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, umso gewichtiger muss hingegen das von der Presse verfolgte Interesse sein, um eine Auskunft zu legitimieren (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 5 A 640/02 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17
    Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein von der öffentlichen Hand beherrschtes Unternehmen wie die Beklagte nicht berechtigt ist, sich auf einen grundrechtlichen Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse zu berufen (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 13/16 -, Rn. 58, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16

    (Kein) Anspruch auf vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 -, Rn. 26, juris m.w.Nw.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17
    Müssen Informationen erst durch Untersuchungen generiert werden, sind sie als Gegenstand eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs noch nicht vorhanden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.2. 2013 - 6 A 2.12, NVwZ 2013, 1006).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17
    Insbesondere setzt sie sich nicht mit dem Umstand auseinander, dass es sich bei der Nennung der hier auskunftshalber begehrten Gesamtsumme gerade nicht um ein Geheimnis handelt, durch welches die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs maßgeblich bestimmt werden können, wie dies etwa bei Umsätzen, Ertragslagen, Geschäftsbüchern, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstigen Entwicklungs- und Forschungsprojekten (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 -, Rn. 87, juris) der Fall sein kann.
  • OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19

    Klage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Aktiengesellschaft

    In dieser Gewichtung darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die behördliche Informationsweitergabe an die Medien gerade noch nicht mit einer Veröffentlichung dieser Informationen gleichzusetzen ist (VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10.1.2018 - 11 B 80/17, juris Rn. 98).
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