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   VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18   

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https://dejure.org/2019,924
VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18 (https://dejure.org/2019,924)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.01.2019 - 4 B 88/18 (https://dejure.org/2019,924)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 4 B 88/18 (https://dejure.org/2019,924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 RdFunkBeitrStVtr, § 3 RdFunkBeitrStVtr, § 70 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz bei der Heranziehung zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen; Formerfordernisse bei Einlegung eines Widerspruches

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18
    Die Schriftlichkeit ist das im Rechtsverkehr typische Merkmal, um den Urheber eines Schriftstücks und seinen Willen festzustellen, die niedergeschriebene Erklärung in den Verkehr zu bringen (BVerwG, Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40/87, BVerwGE 81, 32-41, Rn. 6).

    Ein Schriftsatz ohne eigenhändige Unterschrift stellt zunächst einen Entwurf und noch keinen schriftlich zu erhebenden Widerspruch dar, weil erst die eigenhändige Unterschrift zum Ausdruck bringt, dass das Schriftstück, das bis dahin ein unfertiges Internum war, nunmehr für den (Rechts-)Verkehr bestimmt ist (vgl. so zum Erfordernis der Schriftlichkeit bei Klagerhebung, BVerwG, Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40/87, BVerwGE 81, 32-41, Rn. 6).

  • VG Schleswig, 02.11.2017 - 4 B 109/17

    Inhaber einer Betriebsstätte im Rundfunkbeitragsrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18
    Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der angegriffene Verwaltungsakt bestandskräftig und die Unzulässigkeit der Klage daher bereits im summarischen Verfahren offensichtlich ist (VG Schleswig, Beschl. v. 02.11.2017 - 4 B 109/17 m.V.a. OVG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2003, Az.: 2 B 332/02, NVwZ-RR 2004, S. 315; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18
    Die Antragstellerin ist für den Zugang dieses Widerspruchsschreibens beweisbelastet (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.12.2015 - 2 S 1516/14, Rn. 50 juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Nc 37/05, Rn. 8 juris).
  • VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Wirksame

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18
    Die Ersetzung der durch § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO angeordneten Schriftform durch die elektronische Form setzt nach § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG indes voraus, dass das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (Posser/Wolff, VwGO, Kommentar, § 70 Rn. 11; Bay. VGH, Urt. v. 16.06.2007 - 11 CS 06.1959, juris), woran es hier unstreitig fehlt.
  • OVG Brandenburg, 07.10.2003 - 2 B 332/02

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beitragsbescheid, Beschwerde des Antragsgegners gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18
    Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der angegriffene Verwaltungsakt bestandskräftig und die Unzulässigkeit der Klage daher bereits im summarischen Verfahren offensichtlich ist (VG Schleswig, Beschl. v. 02.11.2017 - 4 B 109/17 m.V.a. OVG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2003, Az.: 2 B 332/02, NVwZ-RR 2004, S. 315; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn. 50).
  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 37/05

    Beweislast für Zugang bei nachgewiesener Aufgabe des Widerspruchsschreibens zur

    Auszug aus VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18
    Die Antragstellerin ist für den Zugang dieses Widerspruchsschreibens beweisbelastet (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.12.2015 - 2 S 1516/14, Rn. 50 juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Nc 37/05, Rn. 8 juris).
  • VG Bayreuth, 28.07.2021 - B 3 K 20.566

    Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail, Hinweispflicht der Behörde bei

    Zum anderen erfolgte die E-Mail des Klägers vom 12.08.2019 an die Adresse kontaktformular@beitragsservice.de und damit nicht an einen über den vom Beklagten eröffneten elektronischen Zugang (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 10.01.2019 - 4 B 88/18 - juris Rn. 24).
  • VG Schleswig, 25.08.2022 - 4 B 19/22

    Adressierung eines Abgabenbescheids an eine GbR

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt nicht in Betracht, wenn der angegriffene Verwaltungsakt bestandskräftig und die Unzulässigkeit des Hauptsacheverfahrens daher bereits im summarischen Verfahren offensichtlich ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 4 B 88/18 - juris Rn. 19 m.w.N.).
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