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   VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20   

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VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20 (https://dejure.org/2021,5544)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.03.2021 - 12 B 97/20 (https://dejure.org/2021,5544)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. März 2021 - 12 B 97/20 (https://dejure.org/2021,5544)
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  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Dabei genügt es, dass ihre Auswahl zumindest möglich erscheint, wobei die hieran zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18

    Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Es handelt sich ausschließlich um eine Option, die der Dienstherr von sich aus in Anspruch nehmen muss, indem er den unterlegenen Bewerbern zusagt, einen eventuellen Bewährungs- oder Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers in einem weiteren Auswahlverfahren auszublenden, sollte sich die erste Auswahlentscheidung als rechtswidrig erweisen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 29.06.2018 - 2 MB 3/18 -, Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, Rn. 21, 28, jeweils juris).
  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (VG Schleswig, Beschl. v. 08.01.2019 - 12 B 70/18 -, Rn. 33 m.w.N., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 1 B 1381/17

    Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitbewerber bei Vergabe eines

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Nachteilig betroffene Bewerber können sich in der Folge auf die Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese auch dann berufen, wenn die Übertragung des Dienstpostens - wie hier - nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer (künftigen) Beförderung des ausgewählten Bewerbers steht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 1381/17 -, Rn. 19, juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG machen bei der Auswahlentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die alleine aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Denn alleine die Erwägungen, die der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung angestellt hat, sind für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit relevant (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.01.2010 - 1 WB 52.08 -, Rn. 37; OVG Münster, Beschl. v. 17.08.2011 - 6 B 600/11 -, Rn. 2, jeweils juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 16 m.w.N., juris).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Der Beurteiler darf von der Heranziehung dieser Erkenntnisquellen nicht deshalb absehen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 2 A 2/10 -, Rn. 9 ff., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2011 - 6 B 600/11

    Fehlerhaftigkeit eines Auswahlverfahrens bei unterlassener schriftlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Denn alleine die Erwägungen, die der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung angestellt hat, sind für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit relevant (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.01.2010 - 1 WB 52.08 -, Rn. 37; OVG Münster, Beschl. v. 17.08.2011 - 6 B 600/11 -, Rn. 2, jeweils juris).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 12 B 97/20
    Es handelt sich ausschließlich um eine Option, die der Dienstherr von sich aus in Anspruch nehmen muss, indem er den unterlegenen Bewerbern zusagt, einen eventuellen Bewährungs- oder Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers in einem weiteren Auswahlverfahren auszublenden, sollte sich die erste Auswahlentscheidung als rechtswidrig erweisen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 29.06.2018 - 2 MB 3/18 -, Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, Rn. 21, 28, jeweils juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

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