Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6765
VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18 (https://dejure.org/2021,6765)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.03.2021 - 4 A 140/18 (https://dejure.org/2021,6765)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. März 2021 - 4 A 140/18 (https://dejure.org/2021,6765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 5/16

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Sanierung einer gemeinschaftlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Im Übrigen ergibt sich dies aus dem bei einer gemeinschaftlichen Grundstücksentwässerungsanlage - wie vorliegend - anzuwendenden § 744 BGB (siehe hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, Rn. 37; Beschluss vom 10. Januar 2020 - 2 O 7/19 -).

    Die Befugnis zum Erlass von Satzungen stellt eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris Rn. 26-27; so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, juris Rn. 71; VG Neustadt , Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW -, juris Rn. 36).

    Aus der Verpflichtung im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 4 Abwassersatzung, dass die (Grundstücksentwässerungs-)Anlagen gemäß den besonderen technischen Bestimmungen für die Ausführung von Grundstücksentwässerungsanlagen auszuführen sowie die Herstellung, Erneuerung und Veränderung und die laufende Unterhaltung (Reinigung, Ausbesserung) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen besonderen Vorschriften der Stadt durchgeführt werden müssen (§ 10 Abs. 3 Satz 2 Abwassersatzung) folgt in Verbindung mit § 10 Abs. 8 Satz 1 Abwassersatzung die Befugnis der Beklagten, diese Pflicht bei festgestellten Defiziten mittels Bescheid durchzusetzen (zu einer vergleichbaren Konstellation: vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris Rn. 28).

    Das OVG Schleswig hat in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, dass dies für zukünftige Gestaltungen zu berücksichtigen sei, nicht aber als Voraussetzung für den weiteren Betrieb von Anlagen, die vor Inkrafttreten der Abwassersatzung bereits existent waren (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, Rn. 34).

    Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht hat in einer vergleichbaren Fallkonstellation hierzu Folgendes ausgeführt (Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, Rn. 35-36):.

    Da sie Mitglied einer Gemeinschaft ist steht ihr die Änderung der Entwässerungsanlage als "Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes" nur gemeinschaftlich mit den anderen Mitgliedern zu (vgl. § 744 BGB), wobei jeder Teilhaber berechtigt ist, die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne die Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, Rn. 37).

    Dem werde der streitgegenständliche Bescheid gerecht; er ermögliche den Klägern die Entscheidung über die effektivste und auch kostengünstigste Vorgehensweise, die ohnehin unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Beklagten stehe (OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, Rn. 38).

  • BVerwG, 03.10.1988 - 1 B 114.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    In einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlass besteht (BVerwG, Beschluss vom 03.Oktober 1988, - 1 B 114.88 -, juris, Leitsatz 2).

    Dieser Ermessensfehler in Form des Nichtgebrauchs kann vom Gericht nicht geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 13. November 1981, - 1 C 69.78 -, NJW 1982, 1413; Beschluss vom 3. Oktober 1988, - 1 B 114.88 -, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Gleichermaßen liegt ein Ermessensfehler vor, wenn die Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen gar keinen Gebrauch gemacht hat, sog. Ermessensnichtgebrauch oder Ermessensausfall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 133/98 - juris, Rn. 10 m. w. N.; vgl. insgesamt Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 114, Rn. 7 ff.).

    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999, - 6 B 133.98 -, NJW 1999, 2912-2914 und Urteil vom 05. September 2006, - 1 C 20/05 -, AuAS 2007, 3-5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2007 - 2 LB 14/07 -, Rn. 73, juris).

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmen sich die Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Begründung eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 1971, - 2 C 17.70 -, BVerwGE 38, 191; Urteil vom 5. Juli 1985, - 8 C 22.83 -, BVerwGE 72, 1).

    Marktordnungsrecht Nr. 1; Urteil vom 25. September 1992, - 8 C 68 u. 70.90 -, BVerwGE 91, 82; Urteil vom 5. Juli 1985, a. a. O.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2007 - 2 LB 14/07 -, juris).).

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten (§ 39 Abs. 1 VwVfG; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1996, - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 05. September 2006, - 1 C 20.05 -, AuAS 2007, 3-5.).

    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999, - 6 B 133.98 -, NJW 1999, 2912-2914 und Urteil vom 05. September 2006, - 1 C 20/05 -, AuAS 2007, 3-5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2007 - 2 LB 14/07 -, Rn. 73, juris).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Marktordnungsrecht Nr. 1; Urteil vom 25. September 1992, - 8 C 68 u. 70.90 -, BVerwGE 91, 82; Urteil vom 5. Juli 1985, a. a. O.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2007 - 2 LB 14/07 -, juris).).

    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999, - 6 B 133.98 -, NJW 1999, 2912-2914 und Urteil vom 05. September 2006, - 1 C 20/05 -, AuAS 2007, 3-5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2007 - 2 LB 14/07 -, Rn. 73, juris).

  • LG Itzehoe, 21.10.2019 - 2 O 7/19

    Verkehrsunfall im Kurvenbereich - Haftungsanteile der Unfallbeteiligten

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Im Übrigen ergibt sich dies aus dem bei einer gemeinschaftlichen Grundstücksentwässerungsanlage - wie vorliegend - anzuwendenden § 744 BGB (siehe hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, Rn. 37; Beschluss vom 10. Januar 2020 - 2 O 7/19 -).

    Gleiches gilt für die Änderung an Entwässerungsanlagen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 2 O 7/19 -), wie vorliegend.

  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Werden sie, wie dies beim Bau und beim Betrieb von Abwasseranlagen geschehen ist, vom Gesetzgeber rezipiert - dabei reicht es aus, dass der Gesetzgeber in die Norm "die allgemein anerkannten Regeln der Technik" aufnimmt und nicht die jeweils konkrete Regel i. S. d. DIN-Vorschrift -, so nehmen sie an der normativen Wirkung in der Weise teil, dass die materielle Rechtsvorschrift durch sie näher konkretisiert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996 - 4 B 175.96 -, juris, Rn. 3).

    Die Behörden, die im Rahmen des einschlägigen Rechts den Regeln der Technik Rechnung zu tragen haben, dürfen dabei auch aus Quellen schöpfen, die nicht in der gleichen Weise wie etwa die DIN-Normen kodifiziert sind (BVerwG, Beschluss vom 30. September 1996 - 4 B 175.96 -, juris, Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 15 B 354/09

    Entwässerung: Pflicht zur Beauftragung bestimmter Unternehmen

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Denn die Ermächtigung zur Schaffung der öffentlichen Einrichtung umfasst die Befugnis, im Rahmen der so eingeräumten Anstaltsgewalt das Benutzungsverhältnis durch Satzung zu regeln (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 15 B 354/09 -, juris Rn. 12).

    Die Grenzen der Regelungsbefugnis ergeben sich aus dem Zweck der Ermächtigung, den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung im Rahmen des Widmungszwecks sicherzustellen, sowie aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2009, a. a. O., juris Rn. 17 ff.).

  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 776/04

    Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18
    Allein schon der Umstand, dass in dem Bescheid nicht von einer ein Ermessen eröffnenden Norm als Ermächtigungsgrundlage ausgegangen wird, rechtfertigt die Annahme eines Ermessensnichtgebrauchs (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27. März 2006, - 2 B 776/04 -, juris).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 1 S 1746/91

    Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs - Fahren ohne Fahrerlaubnis; Entbehrlichkeit

  • VG Düsseldorf, 07.12.2012 - 13 K 7247/11

    Gericht, örtliche Zuständigkeit, dienstlicher Wohnsitz, Dienstort, Dienststätte,

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 347/18

    Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren;

  • VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07

    Höhe der Entschädigung für ein Rittergut

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

  • BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Baugenehmigung zum Neubau einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 28.90

    Aufklärungspflicht bei Regeln der Technik - Abwasserabgaben - Abgabenminderung

  • BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 6.03

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis; Einleitung von Mischwasser in

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16

    Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Beachtung des Zitiergebots;

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17

    Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser

  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Da sich die fehlende Zitierung des § 3 Abs. 8 KAG in der Zweitwohnungssteuersatzung 2020 allein auf die Ermächtigung zur Regelung von Vorauszahlungen und sich die fehlende Zitierung des § 2 KAG in der I. Nachtragssatzung allein auf den geänderten Steuersatz von 3, 7 % bezieht, ist die Satzung nur insoweit nichtig, da die übrigen Vorschriften über die (endgültige) Festsetzung der Zweitwohnungssteuer mit dem Steuersatz von 5, 5 % auch ohne diesen Teil einen sinnvollen Inhalt behalten und nicht ersichtlich ist, dass die Satzung nicht auch ohne die Regelung über die Vorauszahlung von der Gemeinde...erlassen worden wäre (vgl. zur Teilnichtigkeit von kommunalen Satzungen VG Schleswig, Urteil vom 10. März 2021 - 4 A 140/18 - juris Rn. 40).
  • VG Magdeburg, 28.10.2021 - 9 A 183/20

    Kommunalaufsichtsrecht

    Daraus folgt, dass das Ermessen der Kommunalaufsicht auch bei Verstößen gegen haushaltsrechtliche Vorschriften nur auf Einschreiten gerichtet ist, wenn der Rechtsverstoß gewichtig ist und offen zu Tage tritt; nur dann bedarf es keiner (materiellen) Abwägung des "Für" und "Wider" hinsichtlich des Einschreitens (vgl. OVG LSA, B. v. 23.03.2021 - 1 L 45/19 - Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, U. v. 10.03.2021 - 4 A 140/18 -, m. w. N.; beide juris; allgemein bei W.-R. Schenke/Ruthig in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 24. Aufl., § 114 Rn. 21b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht