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   VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16   

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https://dejure.org/2016,30123
VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16 (https://dejure.org/2016,30123)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.08.2016 - 1 B 37/16 (https://dejure.org/2016,30123)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. August 2016 - 1 B 37/16 (https://dejure.org/2016,30123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 59a Abs 2 S 1 AsylVfG 1992, § 61 Abs 1 AufenthG 2004, § 51 AsylVfG 1992, § 123 Abs 1 VwGO
    Einstweilige Anordnung zur Verlängerung einer Duldung; Erlöschen der räumlichen Beschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Verlängerung einer erteilten Duldung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2014 - 2 M 106/14

    Duldung wegen eines länderübergreifenden Wohnsitzwechsels

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16
    Zwar wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang vertreten, ein länderübergreifender Wechsel des Wohnortes eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylVfG voraus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2009 - 10 C 09.880 -, Juris RdNr. 6; OVG RP, Urt. v. 15.02.2012 - 7 A 11177/11 -, Juris RdNr. 24; Beschl. d. Senats v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 - a.a.O. RdNr. 5; Funke-Kaiser, a.a.O., § 61 RdNr. 25).
  • VG Saarlouis, 01.02.2016 - 6 L 1103/15

    Duldung - Änderung der Wohnsitzauflage

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16
    Damit bedarf es eines Antrags des Antragstellers auf Streichung der Wohnsitzbeschränkung auch gegen den Kreis Friesland nicht mehr (vgl. insoweit zur grunds. Zuständigkeit der Ausländerbehörde des bisherigen Aufenthaltes für einen Antrag auf Streichung/Änderung einer Wohnsitzbeschränkung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.01.2015, 2 O 1/15, Juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 01.02.2016, 6 L 1103/15; Juris); diesem Begehren ist hier die vormals zuständige Ausländerbehörde bereits nachgekommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - 2 O 1/15

    Änderung einer Wohnsitzauflage

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16
    Damit bedarf es eines Antrags des Antragstellers auf Streichung der Wohnsitzbeschränkung auch gegen den Kreis Friesland nicht mehr (vgl. insoweit zur grunds. Zuständigkeit der Ausländerbehörde des bisherigen Aufenthaltes für einen Antrag auf Streichung/Änderung einer Wohnsitzbeschränkung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.01.2015, 2 O 1/15, Juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 01.02.2016, 6 L 1103/15; Juris); diesem Begehren ist hier die vormals zuständige Ausländerbehörde bereits nachgekommen.
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880

    Prozesskostenhilfe; unanfechtbar abgelehnte Asylbewerberin; räumliche

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16
    Zwar wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang vertreten, ein länderübergreifender Wechsel des Wohnortes eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylVfG voraus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2009 - 10 C 09.880 -, Juris RdNr. 6; OVG RP, Urt. v. 15.02.2012 - 7 A 11177/11 -, Juris RdNr. 24; Beschl. d. Senats v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 - a.a.O. RdNr. 5; Funke-Kaiser, a.a.O., § 61 RdNr. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 7 A 11177/11

    Erfolgloser Asylbewerber; länderübergreifender Wechsel des Aufenthaltsortes

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2016 - 1 B 37/16
    Zwar wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang vertreten, ein länderübergreifender Wechsel des Wohnortes eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers setze grundsätzlich eine länderübergreifende Umverteilung gemäß § 51 AsylVfG voraus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2009 - 10 C 09.880 -, Juris RdNr. 6; OVG RP, Urt. v. 15.02.2012 - 7 A 11177/11 -, Juris RdNr. 24; Beschl. d. Senats v. 30.10.2014 - 2 M 106/14 - a.a.O. RdNr. 5; Funke-Kaiser, a.a.O., § 61 RdNr. 25).
  • VG Schleswig, 30.11.2016 - 1 B 62/16

    Rechtmäßigkeit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nicht erlaubt" im Rahmen

    Mit Beschluss der Kammer vom 10.08.2016 - 1 B 37/16 - wurde der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die dem Antragsteller erteilte Duldung zu verlängern.

    Der Antragsgegner trägt vor, dass mit der Erteilung der Duldung der Beschluss der Kammer vom 10.08.2016 - 1 B 37/16 - umgesetzt worden sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 18 B 543/17
    vgl. OVG Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 10. August 2016 - 1 B 37/16 -, juris, Rn. 11.
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