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   VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22   

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https://dejure.org/2022,2383
VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22 (https://dejure.org/2022,2383)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.02.2022 - 1 B 6/22 (https://dejure.org/2022,2383)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 1 B 6/22 (https://dejure.org/2022,2383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Nr 3 SchAusnahmV, § 22 Abs 1 IfSG, Art 5 EUV 2021/953
    Sachliche Rechtfertigung einer zweiten Impfung zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status vollständig geimpft bei einmaliger Impfung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "vollständig geimpft" ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "vollständig geimpft" bei einmaliger Impfung - Entscheidung zum Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Die wesentlichen Fragen sind dann aber, sofern nicht funktionale Grenzen der Gesetzgebung entgegenstehen, entweder unmittelbar durch den Gesetzgeber oder durch entsprechend bestimmte Regelung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnungsermächtigung in einem formellen Gesetz zu klären (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, juris Rn. 260).

    Zuletzt stellt sich die Frage, ob im hiesigen Fall gegebenenfalls die nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gebotene Regelung durch den Gesetzgeber durch die in § 28c Satz 3 IfSG vorgesehene Zustimmung des Bundestags und Bundesrats an den Verordnungen der Bundesregierung kompensiert werden und das fehlende Gesetzgebungsverfahren und seine Legitimationswirkung ersetzen kann (verneint zu einer bloßen Beteiligung des Bundesrates am Verordnungserlass der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes: BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, juris Rn. 265).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt für sich genommen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris Rn. 133).
  • BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erfolglos

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, darf eine Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von Verfassung wegen jedoch dann ausschließlich auf eine Folgenabwägung gestützt werden, wenn es nicht möglich ist, eine - gegebenenfalls auch nur summarische - Rechtmäßigkeitsprüfung in der für eine Eilentscheidung zur Verfügung stehenden Zeit durchzuführen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 -, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Seien die Gerichte zur Sachprüfung verpflichtet, könnten sie sich auch einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren insoweit nicht entziehen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2003 - 1 BvR 2129/02 - NVwZ 2003, 856).
  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Dabei sind allerdings die Ausführungen sowie die daraus gefolgerten Rechtsfolgen des von den AntragstellerInnen zitierten Beschlusses des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. Februar 2022 (3 B 4/22 -, juris) auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.
  • VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20

    Eilantrag gegen "Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland" erfolglos

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Der Antrag der AntragstellerInnen ist deshalb nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes dahingehend auszulegen, dass sie den in der Sache in Betracht kommenden Rechtsbehelf einlegen wollten (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 B 118/20 -, Rn. 3, juris), und sie deshalb einstweilen gemäß § 123 Abs. 1 VwGO die Feststellung gegenüber dem Antragsgegner begehren, dass sie - weil sie als vollständig geimpft im Sinne von u.a. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Corona-BekämpfVO in der Fassung vom 8. Februar 2022 i. V. m. § 2 Nr. 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Januar 2022 (BAnz AT 14.01.2022 V1) gelten - den in der Verordnung genannten Beschränkungen für nicht vollständig Geimpfte nicht unterliegen.
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262).
  • VG Berlin, 20.09.2021 - 14 L 512.21

    Coronapandemie - Erfolgloser Eilantrag auf Ausstellung eines Genesenenausweises

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Weil die Regelung dieser Frage der Regelungshoheit der einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt, kann ein EU-Zertifikat, wie es die AntragstellerInnen bereits innehaben, daher keine weitergehende Auskunft zur Frage enthalten, ob mit dem Abschluss des Impfprogramms auch der Rechtsstatus "vollständig geimpft" einhergeht (im Ergebnis einen Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises nach Art. 7 EU VO 2021/953 ebenfalls verneinend: VG Berlin, Beschluss vom 20. September 2021 - 14 L 512/21 -, juris Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
    Äußerste Grenze einer dynamischen Verweisung bilden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber seine Normsetzungsbefugnis jedoch nicht in beliebigem Umfang außerstaatlichen Stellen überlassen darf, soll der Bürger nicht schrankenlos einer normsetzenden Gewalt nichtstaatlicher Einrichtungen ausgeliefert werden (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 -, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

  • VG Schleswig, 25.02.2022 - 1 B 10/22

    Anspruch einer ungeimpften Person auf Ausstellung eines Nachweises über den

    Die danach gebotene Folgenabwägung rechtfertigt nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung (ebenso Beschluss der Kammer vom 11. Februar 2022 - 1 B 6/22 -).
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