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   VG Schleswig, 11.05.2016 - 12 A 315/15   

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VG Schleswig, 11.05.2016 - 12 A 315/15 (https://dejure.org/2016,30109)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.05.2016 - 12 A 315/15 (https://dejure.org/2016,30109)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 12 A 315/15 (https://dejure.org/2016,30109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.01.1980 - 6 C 34.78

    Anforderungen an die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach § 130 Hessisches

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2016 - 12 A 315/15
    Denn durch das ihr in § 12 Abs. 2 BeamtVG eingeräumte Ermessen hat der Gesetzgeber der Verwaltung einen Handlungsspielraum eingeräumt, der ihr u.a. auch gestattet, ihr Tätigwerden von einem Antrag des Versorgungsempfängers abhängig zu machen und den Beginn ihrer Leistung zeitlich zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 14.01.1980 - 6 C 34/78 - zitiert nach juris Rn. 22ff).

    § 12 BeamtVG regelt jedoch lediglich die Möglichkeit der Gewährung freiwilliger zusätzlicher Leistungen, die der Gesetzgeber überhaupt nicht hätte vorsehen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.01.1980, a.a.O. Rn. 27).

    Schließlich ist eine solche generelle Ermessensbindung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur zulässig, sondern zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sogar geboten, weil die Verwaltung alle in den Richtlinien angesprochenen Fälle nach diesen Vorschriften behandeln muss und nur dann davon abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles die Abweichung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1980, a.a.O. Rn. 27).

    Andernfalls würde der vom Gesetz verfolgte Zweck des Antragserfordernisses weitgehend hinfällig werden (BVerwG, Urteil vom 14.01.1980, a.a.O. Rn. 28).

    Der Kläger hat die Beklagte in der Angelegenheit weder um Auskunft gebeten, noch befand er sich für die Beklagte erkennbar in einem Irrtum (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2016 - 12 A 315/15
    Dieser verlangt eine gesetzliche Regelung nämlich nur hinsichtlich der Hauptverpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung der Besoldung und Versorgung (BVerwG, Urteil vom 25.06.1964 - VIII C 23.63 - zitiert nach juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2016 - 12 A 315/15
    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt uneingeschränkt nur für die Eingriffsverwaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1958 - VII C 6.57 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2016 - 12 A 315/15
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung (BVerwG, Urteil vom 14.05.1964 - II C 133.60 - zitiert nach juris Rn. 20).
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