Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10183
VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20 (https://dejure.org/2020,10183)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.05.2020 - 12 B 9/20 (https://dejure.org/2020,10183)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 12 B 9/20 (https://dejure.org/2020,10183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20
    Ein Anordnungsanspruch besteht, wenn die Auswahlentscheidung (und damit auch die beabsichtigte Ernennung) den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt und die Aussichten des Antragstellers im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind (OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).

    Danach steht der Hochschule eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8, juris, m.w.N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. September 2019 - 1 BvR 2059/18 -, Rn. 36, juris).

    Diese für beamtenrechtliche Konkurrentenstreitverfahren entwickelten und gefestigten Grundsätze gelten für hochschulrechtliche Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung einer Professorenstelle gleichsam (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 9 - 10, juris, m.w.N.).

  • VG Schleswig, 02.01.2020 - 12 B 48/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20
    Insbesondere ist die Dokumentationspflicht mit dem im Anschluss an den stattgebenden ersten Beschluss des Gerichts vom 8. Januar 2020 (Az. 12 B 48/19) erstellten Auswahlvermerk vom 22. Januar 2020 nunmehr erfüllt.
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20
    Auf die Ruferteilung an den Bewerber kommt es nicht an, vielmehr ist ein gerichtlicher Rechtschutz ab der Konkurrentenmitteilung einzuholen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30/15 -, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20
    Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils hängen von dem Inhalt ab, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 18, juris), und müssen durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, Rn. 32, juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20
    Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils hängen von dem Inhalt ab, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 18, juris), und müssen durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, Rn. 32, juris).
  • BVerfG, 19.09.2019 - 1 BvR 2059/18

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen

    Auszug aus VG Schleswig, 11.05.2020 - 12 B 9/20
    Danach steht der Hochschule eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8, juris, m.w.N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. September 2019 - 1 BvR 2059/18 -, Rn. 36, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht