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   VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06   

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https://dejure.org/2007,24824
VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06 (https://dejure.org/2007,24824)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.02.2007 - 12 B 85/06 (https://dejure.org/2007,24824)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 12 B 85/06 (https://dejure.org/2007,24824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umweltinformationsauskunftsanspruch auf Akteneinsicht in Vorgänge des Atomkraftwerks Brunsbüttel; Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes Schleswig-Holstein (IFG S-H) in Fällen aus dem Bereich der Atomausfsicht bei Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich ...

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Prozessuales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Prozessuales, Interessenabwägung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Auszug aus VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06
    So habe es auch das OVG Schleswig im Beschluss vom 04.04.2006 (Az.: 4 LB 2/06, NVwZ 2006, 847, 848) entschieden.

    Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat die Berufung zugelassen und im Gegensatz zur Kammer eine unmittelbare Anwendung UIRL nach Ablauf der Umsetzungsfrist bejaht (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 -, NuR 2006, 470).

    Ein "Vorgriff" auf das noch nicht in Kraft getretene (neue) Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (vgl. dazu den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, Drucksache 16/722) ist unstatthaft, ohne dass es noch auf die Frage ankommt, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Bescheides, der belastende Drittwirkung entfaltet, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (OVG, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 a.a.O.) oder ob der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein muss (so das Kammerurteil vom 09.06.2005, Az.: 12 A 182/02).

  • VG Schleswig, 09.06.2005 - 12 A 182/02
    Auszug aus VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06
    Ferner hat die Kammer im Urteil vom 09.06.2005 (Az.: 12 A 182/02) eine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 (im Folgenden: Umweltinformationsrichtlinie - UIRL) verneint und entschieden, dass auch das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IFG S-H) in seiner noch gültigen Fassung in Fällen der vorliegenden Art keine Anwendung findet, weil der Bundesgesetzgeber für Informationen aus dem Bereich der Atomaufsicht mit § 19 Abs. 1 Satz 3 AtG in Verbindung mit § 139 b GewO eine abschließende bundesrechtliche Regelung für Informationsbegehren geschaffen hat, die die entsprechenden Regelungen des IFG S-H (alt) verdrängen.

    Ein "Vorgriff" auf das noch nicht in Kraft getretene (neue) Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (vgl. dazu den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, Drucksache 16/722) ist unstatthaft, ohne dass es noch auf die Frage ankommt, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Bescheides, der belastende Drittwirkung entfaltet, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (OVG, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 a.a.O.) oder ob der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein muss (so das Kammerurteil vom 09.06.2005, Az.: 12 A 182/02).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06
    Der 15. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat sich an diese Rechtsprechung im in-camera-Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO gebunden gesehen, jedoch in der Sache auf (gegenteilige) Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 07.01.2004 - Rs.C201/02, NVwZ 2004, 593, 596, Rn. 56 mit Hinweis auf EuGH, NJW 1994, 2473 "Faccini Dori") hingewiesen.
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gelte, dass die Herausgabe von Informationen selbst bei grundlegenden öffentlichen Kontrollaufgaben dann hinter dem Geheimnisschutz zurückstehen müsse, wenn der Herausgabeanspruch auf die begehrten Informationen im einstweiligen Rechtsschutz nur verzögert würde, der Rechtsschutz zur Wahrung eigener Geheimnisse hingegen durch eine Herausgabe der Informationen und im einstweiligen Rechtsschutzverfahren endgültig vereitelt würde (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2002 - 2 BvK 1/01 - BVerfGE 106, 51, 61).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06
    Der 15. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat sich an diese Rechtsprechung im in-camera-Verfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO gebunden gesehen, jedoch in der Sache auf (gegenteilige) Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 07.01.2004 - Rs.C201/02, NVwZ 2004, 593, 596, Rn. 56 mit Hinweis auf EuGH, NJW 1994, 2473 "Faccini Dori") hingewiesen.
  • VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05

    Planfeststellung; Verfahrensakten; Einsicht; Anspruch aus EGRL 4/2003

    Auszug aus VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06
    Die Richtlinie 2003/4/EG enthalte keine Regelung darüber, dass spezielle Erleichterungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzusehen seien (VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2006 - 12 Q 2828/05).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19.07.1994 - Az.: 4 M 58/94 - SchlAnz 1994, 267 m.w.N.).
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