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   VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21   

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VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21 (https://dejure.org/2021,35467)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.08.2021 - 1 B 92/21 (https://dejure.org/2021,35467)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. August 2021 - 1 B 92/21 (https://dejure.org/2021,35467)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67, 68; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, 683).

    Kann die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 f.), so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.

    Ein hohes, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn - wie vorliegend - ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Der Begriff des Ausweisungsinteresses verweist auf das Ausweisungsrecht und greift die in § 53 Abs. 1, § 54 AufenthG gewählte und anhand von Beispielen erläuterte Begriffsbildung auf (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349-363, Rn. 15).

    Vom Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349-363, Rn. 16).

    Bei abgeurteilten Straftaten (hier: die beiden durch Strafbefehl geahndeten Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen) bilden die Tilgungsfristen des § 46 BZRG zudem eine absolute Obergrenze, weil nach deren Ablauf die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349-363, Rn. 23).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Von diesem Erfordernis kann nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind, dies ist nur dann der Fall, wenn ein strikter Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 17.09, Rn. 27 und Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14, Rn. 19, beide juris), was vorliegend wegen des bestehenden Ausweisungsinteresses nicht der Fall ist, oder es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

    Das Visumverfahren ist vielmehr von elementarer Bedeutung als Steuerungsinstrument für die Zuwanderung in das Bundesgebiet (BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 17/09 -, BVerwGE 138, 122-135, Rn. 19).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31/14 -, BVerwGE 153, 353-360, Rn. 21; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, Rn. 15, juris).

    Von diesem Erfordernis kann nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind, dies ist nur dann der Fall, wenn ein strikter Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 17.09, Rn. 27 und Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14, Rn. 19, beide juris), was vorliegend wegen des bestehenden Ausweisungsinteresses nicht der Fall ist, oder es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Neben dem Antrag und der Begründung ist auch die Interessenlage zu berücksichtigen, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen erkennbaren Umständen ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 -, Rn. 7, juris).

    Selbst dann darf die Auslegung jedoch vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Begründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Ziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 -, Rn. 8, juris).

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Es ist mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG aber grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen, wobei die Möglichkeit, im Einzelfall gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG hiervon abzusehen, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Dazu muss geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. März 2021 - 10 CE 20.2030 -, Rn. 23 - 24, juris) und das Gericht muss konkret eine Vorstellung darüber entwickeln, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Sachsen, 02.11.2012 - 3 B 199/12

    Rechtliches Abschiebungshindernis bei Kleinkind, Gewichtung des Kindeswohls

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Bei Kleinkindern von unter 3 Jahren, bei denen eine Trennungszeit von einem Elternteil von über 6 Monaten infrage steht und bei denen dadurch etwa ein halbes Jahr mehr als ein Sechstel des eigenen Lebens ausmachen würde, wäre mit der Nachholung des Visumsverfahrens zuzuwarten, bis das Kind dem Kleinkindalter entwachsen ist und ihm die Möglichkeit offensteht, den Kontakt zu der Bezugsperson anderweitig, etwa brieflich oder telefonisch, weiter aufrecht zu erhalten (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. November 2012 - 3 B 199/12 -, Rn. 3, juris).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 10 CE 19.149

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung wegen familiärer Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Kann eine nur vorübergehende Trennung als nicht zumutbar angesehen werden, wenn das Gericht keine Vorstellung davon entwickelt, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet, gilt dies erst recht, wenn das Gericht nicht hinreichend absehen kann, wie lange der Ausländer von seinem kleinen Kind getrennt sein wird, weil noch nicht hinreichend sicher feststeht, dass auch tatsächlich die Möglichkeit des Familiennachzugs zu dem Kind besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 10 CE 19.149 -, juris).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21
    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, S. 347, 348).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10

    Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15

    Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 8 ME 109/20

    Abschiebungshindernis; Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogen; Albanien;

  • VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11

    Vorläufiges Bleiberecht nach § 81 Abs. 4 AufenthG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

  • BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

  • OVG Sachsen, 29.06.2021 - 3 B 14/21

    Ausweisungsinteresse; Jugendstrafe; Betäubungsmitteldelikt; Generalprävention

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

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