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   VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 136/18   

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VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 136/18 (https://dejure.org/2018,39303)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.2018 - 11 B 136/18 (https://dejure.org/2018,39303)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 2018 - 11 B 136/18 (https://dejure.org/2018,39303)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 11 B 89/22

    Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Die Fiktionswirkung tritt ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. Beschl. der Kammer v. 13.11.2018 - 11 B 136/18 -, juris Rn. 6; Zeitler in: HTK-AuslR, § 81 AufenthG / Abs. 5, Stand 25.01.2018, Rn. 2 m.w.N.).

    Da die Bescheinigung Beweiszwecke erfüllt, besteht auch ein rechtliches Interesse, da es dem Ausländer erleichtert wird, seinen Status gegenüber Dritten nachzuweisen (vgl. Beschl. der Kammer v. 13.11.2018 - 11 B 136/18 -, juris Rn. 7).

    Begehrt ein Ausländer die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG nicht im Wege einer Klage, sondern im Wege einer einstweiligen Anordnung, liegt in einer entsprechenden Verpflichtung nach § 123 VwGO allerdings eine Vorwegnahme der Hauptsache, da der Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bereits das erreichen würde, was er in einem Hauptsacheverfahren auch erreichen könnte (vgl. Beschl. der Kammer vom 13.11.2018 - 11 B 136/18 -, juris Rn. 12).

  • VG Schleswig, 15.06.2020 - 11 B 27/20

    Aufenthaltserlaubnis - Einstweiliger Rechtschutz

    Die Fiktionswirkung tritt ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.11.2018 - 11 B 136/18 -, juris Rn. 6; Zeitler in: HTK-AuslR, § 81 AufenthG / Abs. 5, Stand 25.01.2018, Rn. 2 m.w.N.).

    Da die Bescheinigung Beweiszwecke erfüllt, besteht auch ein rechtliches Interesse, da es dem Ausländer erleichtert wird, seinen Status gegenüber Dritten nachzuweisen (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.11.2018 - 11 B 136/18 -, juris Rn. 7).

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